Causa soll vors Gericht

"Tagesschau"-App der ARD: Erzürnte Verleger klagen

21. Juni 2011, 11:42

Zeitungen wehren sich gegen Textbestandteile - "Nicht jeder Text ist eine Zeitung", kontert die ARD

Köln/Berlin - Der Kampf zwischen den deutschen Verlegern und der ARD um die umstrittene "Tagesschau"-App spitzt sich zu. Acht Zeitungsverlage sind am Dienstag gegen die Anwendung für Smartphones und Tablet-Computer vor Gericht gezogen. Sie wehren sich gegen die ihrer Ansicht nach "textdominante Berichterstattung in der "Tagesschau"-App ohne jeglichen Sendungsbezug", wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mitteilte. "Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte" blieben von der verlegerischen Kritik unberührt.

Die Klage wurde nach BDZV-Angaben bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht. Wie der Vorsitzende des Verlegerverbandes NRW, Christian Nienhaus, beim Medienforum NRW in Köln sagte, gehörten zu den Klägern die WAZ Mediengruppe, deren Geschäftsführer Nienhaus ist, der Axel Springer Verlag ("Welt", "Bild"), die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", die Medienholding Nord, die Verlage M. DuMont Schauberg und Lensing-Wolff sowie die "Rheinische Post".

Die "Tagesschau"-App ist eine Software, die Inhalte des Online-Angebotes der "Tagesschau" auf moderne Handys (Smartphones) und Tablet-Computer (wie Apples iPad) bringt.

Unrechtmäßige Konkurrenz

Die Verlage sind der Ansicht, dass die Textanteile, die zusätzlich zu Videos und Audiobeiträgen in der "Tagesschau"-App angeboten werden, den Zeitungen unrechtmäßig Konkurrenz machen. Solche kostenlosen Angebote der gebührenfinanzierten Sender ARD und ZDF gefährdeten die Verlage, argumentierte Nienhaus. "Es geht darum, dass jemand steuerfinanziert kostenlose Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputt macht", sagte er.

"Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Berlin. Die Verlagshäuser stützen sich der Mitteilung zufolge bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der "presseähnliche" digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer TV-Sendung verbietet. Die Praxis hat laut BDZV jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten.

ARD wehrt sich und zitiert Höchstgericht

Die Sender hatten die Kritik an ihren Angeboten bereits am Wochenende zurückgewiesen. "Tatsache ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Verbreitungswege, also Radio, Fernsehen und Internet, nutzen kann - das ist sogar höchstrichterlich bestätigt", hieß es von der ARD. Das ZDF verwies darauf, dass die Online-Angebote den vorgeschriebenen Drei-Stufen-Test, eine Art senderinternes Genehmigungsverfahren, durchlaufen hätten. Dabei seien aus Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Verleger tausende Seiten aus den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten entfernt worden.

ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke hatte die neue technische Anwendung für Smartphones bereits Weihnachten 2009 kurz nach der Einführung der kostenpflichtigen "Bild"-App als neues kostenfreies öffentlich-rechtliches Angebot angekündigt. Ein Jahr später war die App trotz heftiger Kritik aus den Reihen der Verleger auf dem Markt. Nach dem Drei-Stufen-Test hatte die ARD der App grünes Licht gegeben und berief sich dabei auf die sogenannte "Technikneutralität": Die Gebührenzahler könnten die "Tagesschau" auf dem technischen Wege empfangen, den sie für ihre persönlichen Bedürfnisse gewählt hätten, hieß es damals. 

"Dorn im Auge" der Verleger

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel meinte zur Kritik der deutschen Zeitungsverleger. "Es kann gut sein, dass unsere sehr erfolgreiche "Tagesschau"-App einigen Verlegern ein Dorn im Auge ist", sagte Piel am Dienstag in Köln. "Aber ihrer Argumentation kann ich nicht folgen: Nicht jeder Text ist eine Zeitung." ZDF-Intendant Markus Schächter kritisierte die Klage von acht Zeitungsverlagen gegen die "Tagesschau"-App als "Schlacht von gestern".

Piel: "Die "Tagesschau"-App bietet den Gebührenzahlern mobil genau das, was dem Inhalt von tagesschau.de entspricht. Dabei spiegelt sie die attraktiven audio-visuellen Inhalte der ARD-Tagesschau wieder. Zum App-Angebot gehört aber natürlich neben Bild und Ton - wie im Netz übrigens üblich - auch Text."

"Es ist die Fortführung der alten Schlachten von gestern", sagte Schächter am Dienstag beim Medienforum in Köln. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten ihre Inhalte auch im Internet anbieten: "Wer nicht ins Netz geht, geht ins Museum." Schächter plädierte dafür, dass ARD, ZDF und die Zeitungsverlage über eine Zusammenarbeit bei den Bewegtbildern reden. Die internationalen Konkurrenten müssten gemeinsam abgewehrt werden, sagte Schächter. (APA/dpa)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.