Betriebsprüfung

"Wir spüren die härtere Handschrift jeden Tag"

Eric Frey, 20. Juni 2011, 17:51

Betriebsprüfer gehen mit zunehmender Strenge gegen Unternehmen vor, die Zahl von Strafverfahren wächst

Ein neues, einfaches Schnellverfahren für kleinere Beträge werde kaum eingesetzt, klagen Wirtschaftsprüfer.

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Die Budgetnot der Republik und die angekündigte Aktion scharf gegen Steuersünder schlagen sich auch bei Betriebsprüfungen nieder. Wirtschaftsprüfer berichten von einem verschärften Ton zwischen Betriebsprüfern und den geprüften Unternehmen in den vergangenen Jahren, der sich auch in immer mehr Finanzstrafverfahren niederschlägt. Durch den in der Finanzstrafgesetznovelle 2010 eingeführten Tatbestand des Abgabenbetrugs, der mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet wird, ist das Risiko für Unternehmer und Manager, im Gestrüpp des komplexen Steuerrechts ins Kriminal zu tappen, deutlich gestiegen.

"Wir spüren die härtere Handschrift jeden Tag", sagt der Wirtschaftsprüfer Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Standard-Gespräch. "Es gibt den Vertrauensvorschuss nicht mehr. Es ist richtig, gegen echte Steuerbetrüger vorzugehen. Aber immer öfter steht auch in Zweifelsfällen - und von denen gibt es im Steuerrecht viele - der Vorwurf der Steuerhinterziehung und nunmehr auch des Steuerbetrugs im Raum."

Selbst bei komplexe Transaktionen wie Umgründungen, der Festlegung von Verrechnungspreisen oder der Aktivierung von Wirtschaftsgütern kann es rasch zur "Strafkeule" kommen, kritisiert Hübner. Dies widerspreche dem vom Finanzministerium zugesagte "Fair Play".

Selbst bei harmlosen Fällen gebe es immer mehr Verfahren: Hätten sich Betriebsprüfer einst oft mit dem Unternehmen auf eine Nachzahlung einvernehmlich geeinigt, so würden sie heute einen Betrag festlegen und den Geprüften auffordern, in ein Berufungsverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) zu gehen.

Zielvorgaben für Prüfer?

Hübner vermutet, dass Betriebsprüfer Zielvorgaben haben, wie viel Mehrergebnisse sie dem Fiskus einbringen müssen - und dass diese Vorgaben auch als erfüllt gelten, wenn die zweite Instanz dem Unternehmen recht gibt. Dies wird allerdings vom Finanzministerium bestritten.

In das von Hübner gezeichnete Bild passen allerdings Gerüchte, dass gegen allzu milde Betriebsprüfer Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs laufen.

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bernhard Gröhs, Partner Bei Deloitte Österreich, beobachtet, dass in heiklen Situationen rascher an eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) gedacht wird. Daneben ortet er auch einen "spürbaren Anstieg von Finanzstrafverfahren weit über den "traditionellen" Bereich von Schwarzgeschäften, nicht deklarierten Lohnauszahlungen hinaus in Bereiche, die bei angemessener Beurteilung maximal als Graubereiche gesehen werden."

Gröhs sieht die Ursache im allgemeinen Vertrauensverlust in die Wirtschaft als Folge der Finanzkrise. "Dies schafft ein Reizklima, in dem letztendlich auch die Grenzen zwischen Abgabenverfahren und Finanzstrafverfahren verschoben oder - aus der Sicht der Steuerpflichtigen - verletzt werden können." Dies bedrohe Individualrechte wie den Schutz des Steuergeheimnisses und gefährde das Ansehen und die Karriere von führenden Wirtschaftstreibenden, warnt Gröhs. "Wir laufen in Gefahr, dass der Grundsatz, dass ein Strafverfahren immer nur Ultima Ratio sein darf, über Bord geworfen wird und die Gesetzgebungskompetenz vom Nationalrat auf den Staatsanwalt übergeht."

Die Finanzstrafgesetznovelle hat auch eine Erleichterung gebracht, nämlich ein verkürztes Strafverfahren bis zu hinterzogenen Beträgen von 33.000 Euro. In diesem Fall wird vom Betriebsprüfer ein Zuschlag von zehn Prozent erhoben und kein weiteres Verfahren eingeleitet.

Enttäuschte Erwartungen

Hübner beklagt allerdings, dass dieses Instrument sehr restriktiv eingesetzt wird und daher die hochgesteckten Erwartungen nicht erfüllt. "Wir haben 10.000 verwaltungsbehördliche Verfahren im Jahr und hatten gehofft, dass die Hälfte im Schnellverfahren erledigt werden könne", sagt er, "in den ersten fünf Monaten war es allerdings nur ein Bruchteil. Die Finanzbehörde sucht ständig Anlässe, das Schnellverfahren nicht anzuwenden."

Hübner spricht sogar von einem Geheimerlass, der besagt, dass Unternehmen in fünf Jahren nur einmal in den Genuss eines solchen Verfahrens kommen können - selbst wenn die 33.000 Euro nicht annähernd ausgeschöpft worden sind. Eine solche Einschränkung sei im Gesetz allerdings nicht vorgesehen, beklagt er. Ob es diesen Erlass tatsächlich gibt, bleibt unklar.

Grundsätzlich empfiehlt Hübner Unternehmern, bei der Steuer mehr Vorsicht als früher walten zu lassen. Auch Wirte sollten "Grundaufzeichnungen ganz genau führen, denn sonst hat die Finanzbehörde ein Recht auf eine Schätzung. Und diese kann teuer kommen." Die einst recht üblichen Gefälligkeitsrechnungen fallen nun unter Abgabenbetrug und seien etwa bei einem Wert ab 250.000 Euro mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen, ab 500.000 mit bis zu zehn Jahren. Hübner: "Hier ist Schluss mit lustig."

Erschwerend kommt das Verbandsverantwortlichkeitgesetz dazu, das zu einer Art von Doppelbestrafung führt. Hübner nennt ein Beispiel: "Ein Geschäftsführer hat 40.000 Euro hinterzogen. Er krieg 12.000 Euro Strafe und der Verband noch einmal 8000 Euro - und alles ist nicht absetzbar." (Eric Frey, DER STANDARD, Printausgabe, 21.6.2011)

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Die Crux beginnt damit,

dass das Steuerrecht und alle damit zusammenhängenden Rechtsmaterien bis hin zum ASVG und Arbeitsrecht derart kompliziert und unverständlich geworden sind, dass nicht einmal die Prüfer von Finanz und Krankenkassa sich umfassend auskennen. Sie spezialisieren sich daher de facto auf ein "Lieblingsgebiet" und prüfen auf Teufel komm raus. Kennt sich einer irgendwo schlechter aus, prüft er dort halt nicht oder kaum.

Der Unternehmer muss sich allerdings überall genauso gut auskennen wie der Prüfer!

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