Deutsche Steuerpflichtige können sich in Zukunft durch eine Stiftung die Erbschaftsteuer ersparen - wenn sie zuvor nach Österreich ziehen
Für Inländer bringen Privatstiftungen keine steuerlichen Vorteile mehr.
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Experten rechnen damit, dass von den derzeit rund 3300 Privatstiftungen in
Österreich etwa die Hälfte in den nächsten zehn Jahren wieder verschwinden wird.
Grund dafür: Die zahlreichen steuerlichen Verschlechterungen, zuletzt durch das
Budgetbegleitgesetz 2011. Überdauern werden hingegen diejenigen Stiftungen, die
- der eigentlichen Stiftungsidee entsprechend - Nachfolgeüberlegungen zur
Grundlage haben. Steuerlich motivierte Stiftungsgründungen wird es zukünftig
jedenfalls nicht mehr geben.
Interessant könnte aber die Privatstiftung zukünftig für deutsche
Steuerpflichtige sein. Dies deshalb, da in Deutschland kein vergleichbares
Nachfolgeinstrument existiert und der deutsche Gesetzgeber die steuerrechtlichen
Rahmenbedingungen angepasst hat. Darüber hinaus kann mit einer geeigneten
Vorbereitung auch der Anfall der deutschen Erbschaftsteuer optimiert werden.
Frage der Anerkennung
Knackpunkt war bisher die sogenannte deutsche "Hinzurechnungsbesteuerung" für
Familienstiftungen. Diese Vorschrift bewirkt, dass Vermögen und Einkommen von
Familienstiftungen (worunter auch eine eigennützige Privatstiftung zu
subsumieren wäre) dem Stifter, sofern er in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig ist, oder sonst den in Deutschland ansässigen Bezugs- oder
Anfallsberechtigten zugerechnet werden, auch wenn diese oftmals weder über das
Vermögen noch über die Einkünfte verfügen können. Aus diesem Grund war die
österreichische Privatstiftung für deutsche Steuerpflichtige bisher wenig
attraktiv.
Auf Druck der Europäischen Kommission hat Deutschland diese pönalen
Steuerwirkungen jedoch durch das Jahressteuergesetz 2009 für Stiftungen
innerhalb der EU bzw. des EWR - sofern ein Informationsaustausch aufgrund eines
Doppelbesteuerungsabkommens oder eines Tax-Information-Exchange-Agreements
zwischen den Steuerverwaltungen vereinbart ist - zurückgenommen. Dadurch wird
eine Abschirmwirkung der österreichischen Privatstiftung aus Sicht des deutschen
Fiskus möglich.
Das heißt: Der deutsche Fiskus kann die Erträgnisse der Privatstiftung nicht
mehr seiner Steuerhoheit unterwerfen. Dies gilt aber nur, wenn die
Verfügungsmacht über das gestiftete Vermögen dem Stifter und den Begünstigten
rechtlich und tatsächlich entzogen ist - wenn also keine umfangreichen
Änderungs- und Widerrufsrechte vorbehalten sind.
Anders als Österreich erhebt Deutschland nach wie vor eine Erbschaftsteuer.
Diese trifft - genauso wie die abgeschaffte österreichische - sowohl den
Erblasser als auch den Erben. Auch die Übertragung von Vermögenswerten an eine
Stiftung durch einen deutschen Steuerpflichtigen würde Erbschaftsteuer auslösen.
Diese kann jedoch durch einen vorangehenden Wegzug nach Österreich -
idealerweise verbunden mit einer Aufgabe der Staatsbürgerschaft - vermieden
werden. Wegzugsgestaltungen erfordern aber absolute Disziplin, damit sie auch
ihre gewünschte Wirkung entfalten können. Insbesondere müssen Wohnsitze
aufgegeben (sogenannte "Wohnsitzvernichtungen", am einfachsten herstellbar über
Vermietungen) und der gewöhnliche Aufenthalt aus Deutschland nach Österreich
verlegt werden. Diese "Klimmzüge" betreffen nur den Erblasser und nicht auch die
Begünstigten der zu errichtenden Privatstiftung.
Bei Errichtung der österreichischen Privatstiftung fällt eine 2, 5-prozentige
Stiftungseingangsteuer an. Doch auch hier kann sogar noch von einer
Befreiungsbestimmung Gebrauch gemacht werden, sodass überhaupt keine
Eingangsbelastung ausgelöst wird. Voraussetzung: Der Erblasser errichtet die
Privatstiftung erst im Zeitpunkt seines Ablebens, und der Stiftung werden
ausschließlich "quasiendbesteuerungsfähige" Kapitalprodukte zugewendet (z. B.
Aktien, Obligationen, Bankguthaben, Festgelder, Investmentfonds). Den
österreichischen Fiskus sollte dies wohl nicht weiter stören, da er durch die
Besteuerung der Kapitalerträge auf Ebene der Stiftung ohnedies zu zusätzlichen
Steuereinnahmen kommt. (Friedrich Fraberger, Michael Petritz, DER STANDARD, Printausgabe, 21.6.2011)
Dr. Friedrich FRABERGER ist Geschäftsführer bei KPMG in Wien, MMAG.
MICHAEL
PETRITZ ist Senior Manager im Tax-Bereich.