Wirtschaft & Recht

Vermögensrückführung nach Österreich kann sich auszahlen

Stefan Walter, 20. Juni 2011, 17:51

Durch eine gut vorbereitete Selbstanzeige können die Kosten niedrig gehalten werden

Die Anhebung der EU-Quellensteuer auf 35 Prozent macht einen Transfer von Kapitalvermögen ins Inland für viele Anleger attraktiv.

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Anleger, die Vermögenswerte anonym im Ausland parken, geraten zunehmend in ein Dilemma: Während Kapitalerträge in Österreich mit 25 Prozent besteuert werden, wird die EU-Quellensteuer auf Kapitalerträge ab 1. Juli 2011 auf 35 Prozent angehoben. Die meisten EU-Länder melden die Kapitalerträge an das Heimatfinanzamt; in der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Belgien und Luxemburg und anderen kleineren Staaten wird der Quellensteuerabzug jedoch vor Ort vorgenommen.

An sich wird die EU-Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet. Dies setzt aber voraus, dass die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Eine - ohnehin verbotene - Anonymveranlagung im Ausland wird so um zehn Prozent teurer.

Viele Betroffene sehen sich daher veranlasst, Schwarzgeld ins Inland zu transferieren. Dies hat zu einem starken Anstieg strafbefreiender Selbstanzeigen geführt. Viele fürchten allerdings, in den Fokus der Finanz zu geraten.

Auf Verjährungsfristen achten

Gründliche Recherche und eine gut vorbereitete Selbstanzeige sind kritisch für die erfolgreiche Rückführung ausländischen Vermögens. Dazu gehört die lückenlose Erfassung der bisher nicht besteuerten Erträge. Für Zeiträume ab 2003 wurden mit Jahresbeginn die Verjährungsfristen für hinterzogene Abgaben auf zehn Jahre ausgedehnt. Sollten aus verfahrensrechtlichen Gründen (z. B. Berufungsverfahren alter Steuerbescheide) die Verjährungsfristen unterbrochen oder gehemmt worden sein, so tritt die endgültige Verjährung spätestens nach 15 Jahren ein. Dies gilt jedoch nicht für die Verjährung der Finanzstrafe an sich: Im gerichtlichen Finanzstrafverfahren wird der Beginn der Verjährungsfrist bei fortgesetztem Strafverhalten laufend hinausgeschoben.

Hier könnte der paradoxe Fall eintreten, dass zwar für Zeiträume vor 2003 keine Einkommensteuer mehr festgesetzt werden kann, sehr wohl aber Finanzstrafen auf die fiktiv angefallene Einkommensteuer. Aufzupassen ist auch bei Vermögensübertragungen. Die Schenkungs- und Erbschaftsteuer wurde zwar ab August 2008 in Österreich abgeschafft, für davor liegende Zeiträume kann jedoch nach wie vor eine Steuer festgesetzt werden.

Bei der Erbschaftsteuer ist zu beachten, dass die Verjährungsfristen erst mit Bekanntwerden des Erbanfalls bei den zuständigen Finanzbehörden zu laufen beginnen. Doch auch hier kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Selbstanzeige eine Abgeltungswirkung erzielt werden.

Für die Ermittlung der nachzuzahlenden Einkommensteuer sind folgende Punkte zu beachten: Die Steuerbelastung auf laufende Erträge wie Dividenden und Zinserträge fällt in der Regel moderat mit 25 Prozent aus. Teurer kann es werden, wenn innerhalb der Verjährungszeiträume Spekulationsgewinne erzielt wurden, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen. Auch die Besteuerung in Österreich nicht registrierter, sogenannter "schwarzer" Investmentfonds ist durch die pauschale Erfassung ausschüttungsgleicher Erträge in Höhe von zehn Prozent des Fondswertes hoch. Hier ist es in den meisten Fällen günstiger, im Wege eines Selbstnachweises auf Grundlage der verfügbaren Rechenschaftsberichte dieser Investmentfonds die tatsächlich realisierten Erträge zu berechnen und zu erfassen.

Im Falle konservativ gewählter Veranlagungsformen ergibt sich erfahrungsgemäß eine Abgabenbelastung von unter zehn Prozent auf das betroffene Vermögen. Diese insgesamt doch moderate Gesamtbelastung wird mit Aussicht auf die kommende EU-Quellensteuern noch interessanter. (Stefan Walter, DER STANDARD, Printausgabe, 21.6.2011)

Stefan WALTER ist Partner bei RSM Exacta.

Lilith Boessse
 
10
21.6.2011, 12:18
auch eine form

von sozialschmarotzertum!

MOAN
00
21.6.2011, 18:25

dem Dieb die Beute vorenthalten ist "Sozialschmarotzertum". Der Arme.

imir
14
21.6.2011, 06:32

Wie man immer wieder vorgeführt bekommt, Verbrechen lohnt sich, Arbeit nicht!

Dhimmi
10
21.6.2011, 15:16
Dummheit wird auch bestraft.

Deswegen sehe ich schwarz für imir, der Intelligenz nicht von Arbeit oder Verbrechen unterscheiden kann.

MOAN
01
20.6.2011, 23:45

Bloß nicht zurückholen Leute. Das Enteignungsamt stellt dann nämlich blöde Fragen...

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