Betreffend zwei Werke des österreichischen Künstlers Anton Romako gibt es ein Übereingekommen
Wien - Die beiden Werke "Schloss Greillenstein" und "Gräfin
Kuefstein an der Staffelei" des österreichischen Künstlers Anton
Romako bleiben im Besitz der Privatstiftung des Wiener Leopold
Museum. Wie am Montagvormittag bei einer Pressekonferenz mitgeteilt
wurde, konnten sich die Stiftung mit den Erben nach dem
ursprünglichen Besitzer Moric Eisler einigen. Somit habe man nach
"langen Bemühungen" ein positives Ende erzielt, wie Vorstandsmitglied
Andreas Nödl erfreut erklärte. Über die Höhe der Geldzahlung, zu der
es kommen wird, sei laut Stiftungsvorsitzendem Helmut Moser
Stillschweigen vereinbart worden.
Die Vereinbarung, die am gestrigen Sonntag durch den
Rechtsanwalt
der vier in Tschechien lebenden Erben, Filip Marco, und den
Stiftungsvorstand unterzeichnet wurde, beinhalte neben einer
Geldzahlung auch "die Anerkennung der ethisch-moralischen Ansprüche
der Erben", so Nödl. Diese erfolge im Falle einer Ausstellung der
beiden Werke durch einen Begleittext, der ausdrücklich auf die
Geschichte der Bilder und die des Kunstsammlers Eisler hinweist.
Während NS-Besatzung beschlagnahmt
Die Sammlung des Bauunternehmers Eisler war während der
nationalsozialistischen Besatzung Tschechiens von der Gestapo
beschlagnahmt worden, die beiden Gemälde waren in der Folge in den
Kunsthandel gelangt. Der Kunstsammler Rudolf Leopold erwarb "Schloss
Greillenstein" (1885/86) in den 1980er Jahren von der Wiener
Kunsthandlung Giese & Schweiger, bereits in den 1950er Jahren hat er
das Bildnis der "Gräfin Kuefstein" vom Kunsthändler Wolfgang Gurlitt
erstanden und schließlich 1994 beide Werke in die Leopold
Museum-Privatstiftung eingebracht.
Im November vergangenen Jahres hat die unter dem Vorsitz des
ehemaligen Justizministers Nikolaus Michalek geführte Kommission die
Rückgabe der beiden Bilder nahegelegt. Das von Kulturministerin
Claudia Schmied eingesetzte Gremium bewertet von der unabhängigen
Provenienzforschung erarbeitete Dossiers. Da das Leopold Museum als
Privatmuseum aber nicht in Bundesbesitz steht, fällt es nicht unter
das Rückgabegesetz. Ob entsprechenden Empfehlungen somit Folge
geleistet wird, liegt einzig im Ermessen des Vorstands der Stiftung.
"Gerechte Lösung"
Der nun zustande gekommene Vergleich gebe laut Nödl Anlass
sowohl
für die Stiftung als auch die Rechtsnachfolger "unisono von einer
fairen und gerechten Lösung zu sprechen". Rechtsanwalt Marco freute
sich über die "freundschaftliche Übereinkunft". Die Geldzahlungen an
die vier Erben werden entsprechend der Rechtsansprüche aufgeteilt.
Für den Sohn des im vergangenen Jahr verstorbenen Kunstsammlers,
Diethard Leopold, ist "dieser Vergleich eigentlich einer, wie ich ihn
mir vorstelle". (APA)