"Verdachtsflächen"

Ärger mit Öko-Wohnungen auf Mülldeponie

17. Juni 2011, 19:07
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    foto: grass

    Wohnen und spielen auf der Verdachtsfläche. Häuser und Freizeitanlage an der Dornbirner Badgasse stehen auf einer Deponie.

Wer vor dem Kauf nicht in den Verdachtsflächenkataster schaut, kann üble Überraschungen erleben

Dornbirn - Die Siedlung an der Dornbirner Badgasse hat von der Grünlage bis zur Granderwasseranlage so ziemlich alles, was man sich von Ökowohnungen erwartet. Weniger öko ist der Standort. Die Häuser stehen nämlich auf einer ehemaligen Mülldeponie. Davon erfuhren die Wohnungsbesitzer erst kurz nach Bezug ihrer Wohnungen im Sommer 2007.

Das Amt der Landesregierung lud sie damals zu einer Informationsveranstaltung über geplante "ergänzende Untersuchungen" ihres Grundstücks nach Altlastensanierungsgesetz. Die Grundstücke galten nämlich bereits seit November 2004 als "Verdachtsfläche" und waren auch als solche 'im Verdachtsflächenkataster des Bundesumweltamtes verzeichnet. Als Verdachtsflächen müssen vom Landeshauptmann all jene Grundstücke gemeldet werden, die wegen ihrer früheren Nutzung als Deponie oder Industrie-, Gewerbestandort erheblich umweltgefährdend sein könnten. 2000 solcher Flächen weist der bundesweite Kataster auf.

Flächenrecycling

Den Bewohnern waren weder Kataster noch der Begriff Verdachtsfläche bekannt. Den Kataster gebe es seit 20 Jahren, sagt Stefan Weihs, Leiter der Abteilung Altlasten im Umweltbundesamt. Verdachtsflächen könnten online abgefragt werden. "Immer mehr Menschen, die ein Grundstück kaufen, tun das auch." Aktiv beworben wird die Informationsmöglichkeit aber weder vom Bund noch von Land oder Gemeinden. Informationspflicht besteht keine.

Ökologischer als Neuerschließung sei Flächenrecycling, sagt Stefan Weihs, "es stellt sich aber die Frage, was gebaut wird". Vernünftiger seien Gewerbebauten. Wer eine Verdachtsfläche bebaut, braucht eine Genehmigung nach Abfallwirtschaftsgesetz. Harald Dreher, im Amt der Landesregierung für die Abfallwirtschaft verantwortlich: "Gemeinden müssen uns vor der Umwidmung fragen. Wird eine Fläche verbaut, geht das nur mit Auflagen."

Kommunikationsproblem

Im Fall Badgasse habe die Kommunikation mit der Gemeinde nicht gestimmt, räumt er ein. Man habe nur frühere Materialdeponien umgewidmet, rechtfertigt Stadtplaner Markus Aberer. Nach vier Jahren gab die Behörde vor wenigen Tagen für den östlichen Bereich der 80.000 Quadratmeter großen Fläche Entwarnung. Diese Grundstücke wurden aus dem Kataster gestrichen. Das Gebiet westlich, darunter auch der Spiel- und Freizeitplatz, bleibt unter Verdacht. Weihs: "Hier muss das Grundwasser weiter geprüft werden." Für Aberer ist die Sportanlage "bedenkenlos".

Für die Besitzer der Ökowohnungen stellen sich nun Fragen der Wertminderung und Entschädigung. Die könnten nur zivilrechtlich geklärt werden, sagen die Behördenexperten. Harald Dreher warnt: "Das kann kompliziert werden." Er rät Wohnungskäufern, sich vor dem Kauf die "Altlastenfreiheit" vertraglich zusichern zu lassen. (Jutta Berger, DER STANDARD, Printausgabe, 18./19.6.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 47
1 2
Ben Ohm
11
25.6.2011, 18:29

Wieso Wertminderung? Eine Granderwasseranlage ist doch die reinste Goldmine.

Gigerius
60
19.6.2011, 14:12

Welche Tro++el kaufen sich Häuschen oder Wohnungen ohne vorher nachzusehen wie das land gewidmet ist, welche Altlasten (im weitesten Sinn) es dort gibt und was für die unmittelbare umgebung geplant ist ??? Sowas bl+des aber auch!

RS69
 
06
19.6.2011, 15:21

Die Meisten.

Gigerius
14
20.6.2011, 13:44

Dann wundert allerdings auch nicht, daß Leute Zuckerbällchen kaufen und es für Medizin halten.

oblomow II
14
19.6.2011, 13:25
aalso ...

... wenn granderwasser, dann liegt der verdacht nahe, dass sich die häuselbauer nix denken ...
denen hätte es auch nicht geholfen hätten sie nachgeschaut ...

Gigerius
13
19.6.2011, 14:15

Alles nicth so schlimm. Die bestellen sich einen Wünschelrutengeher. der ihnen glasperlen uns spiegelscherben auslegt gegen die bööhse Aura. ;)

watzlilaus "walmoerder" wondratschek
 
12
19.6.2011, 10:29
Wie bei Love-Canal

Unser Planet ist eh schon ueberbevoelkert. Weshalb muessen die Bewohner einer Oeko-Siedlung Kinder bekommen? Denkt an Gaia!

Ben Ohm
00
25.6.2011, 18:28

Wohl eher Kanal Telemedial.

Elisa B
110
18.6.2011, 20:27
Granderwasser wirkt!

Sanierung leicht gemacht: einfach das Granderwasser aus der hauseigenen Installation über den Grund laufen und versickern lassen - und schon wird die Deponie gereinigt. Granderwasser belebt und beschwingt!

diamant
12
19.6.2011, 07:04
Stimmt, wer Granderwasser saeuft hat kein Deponiegas noch Bodensetzungen zu fuerchten.....

Gigerius
00
19.6.2011, 14:16
Nur ein Schluck und man wird nicht alt. :D

Deathflyer
21
18.6.2011, 17:24

Na geh, das Granderwasser is doch eh so toll, da kann ein bisschen Müll ja nix ausmachen...

monoton
217
18.6.2011, 16:50

leute die auf granderwassser stehen lassen sich sowieso gern betrügen.

phischi
08
18.6.2011, 12:45
Informationspflicht besteht keine...

Na wie überaus günstig, dann sind ja gottseidank wieder mal alle fein raus - außer die Betroffenen...

Gigerius
00
19.6.2011, 14:18

Sie hätten ja nur fragen brauchen. Und wer so viel Geld anlegt sollte sich doch zumindest mal informieren was es eigentlich genau ist, was er/sie dort kauft!

Ökobeobachter
00
19.6.2011, 12:28
Das erinnert mich an...

an die Stadt Wien. Als Landschaftsschutzgebiete geschaffen wurden, hat man die betroffenen Grundstückseigentümer nicht einmal informiert. Auch im Grundbuch wurde nichts vermerkt, angeblich der Kosten wegen. Stattdessen hat man das Naturschutzbuch erschaffen, das kaum jemand kennt.
Seither sind "Eingriffe" im Sinne des Wr. Naturschutzgesetzes bewilligungspflichtig.
Später hat man dann auch noch die Definition des "Eingriffs im Landschaftsschutzgebebiet" ausgeweitet, sodass man nun auf völlig unzureichende Gesetzesformulierungen zurück greifen muss. Seither sieht die Stadt Wien Eingriffe, wo der Hausverstand nicht einmal an Naturschutzbelange denken lässt. Das Wr. Naturschutzgesetz scheint aber nicht für alle zu gelten...

Gigerius
00
19.6.2011, 14:20

Genau. Der Kataster ist ja etwas völlig unbekanntes ;)

Ökobeobachter
00
19.6.2011, 16:01
das nicht, aber

Grundstückskataster und Naturschutzbuch sind grundlegend verschiedene Register der Stadt Wien.

Wenn Sie bloß in den Kataster schauen, werden Sie nie erfahren, ob Ihr Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt, ob an gegebener Stelle ein Naturdenkmal vorhanden ist und dgl.

Übrigens: Rechnen Sie bei den Naturdenkmälern damit, dass man Ihnen 3 verschiedene Pläne vorlegt (zB. Plan im Naturschutzbuch, Plan anlässlich der bescheidmäßigen Erklärung zum Naturdenkmal und Plan gemäß elektronischem "Umweltgut"-Kataster im Internet. Sie werden staunen, wie verwandlungsfähig so ein Naturdenkmal sein kann!

RS69
 
02
18.6.2011, 22:40

Es besteht ja schon die Möglichkeit, sich zu informieren, bevor man (meist) einen nicht unbedeutenden Teil seiner Lebenseinkünfte auf den Tisch legt. Wenn man das so will.

Zu den esoterischen Geheimwissenschaften gehört das Verdachtsflächenkataster ja nicht gerade.

Möglicherweise ist es einfach leichtsinnig, sich vor dem Kauf nur mit Kreditfinanzierung, Farbe der Vorhänge und Position des Carports zu beschäftigen.

Ökobeobachter
01
19.6.2011, 16:13
Ja, aber

dazu muss man wissen, bei wem man sich informieren muss. Zuständig ist immer nur eine Dienststelle des Magistrats. Andere Dienststellen haben keine Anhnung von Themen, die sie selbst nicht behandeln. Hier herrschen enorme Informationsmankos innherhalb des Magistrats Wien.

RS69
 
00
19.6.2011, 16:30

Das Verdachtsflächenkataster fínden's online unter wien.gv.at

Ansonsten haben's aber Recht, es ist mühsam.

Andererseits - da versenken Leute über Jahrzehnte Ihres Lebens ihr Einkommen ins Haus, und ein paar Tage Recherche ist zuviel Investment?

Ökobeobachter
02
19.6.2011, 16:18

Ich kenne einen Fall, da hat die Satdt Wien ihre Zustimmung erteilt, eine Zufahrt zu einem Privatgrundstück durch die gemeindeeigene Böschung zu graben. Dann kam die Wr. Umweltschutzabteilung (MA22) und ließ die Böschung wieder zuschütten, weil sich dort angeblich ein Naturdenkmal und weil sich die Böschung im Landschaftsschutzgebiet befindet. Fußgänger würden sich durch den Einschnitt in der Böschung in iherer Erholungswirkung beeinträchtigt sehen, hieß es. Parallel dazu wurden Verwaltungsstrafen gemäß Wr. Naturschutzgesetz verhängt. Die (grundverwaltende!) Dienststelle, die die Zustimmung erteilt hatte, meinte im Vorfeld, es bedürfte keinerlei weiterer Genehmigungen.
In der Natur gab es keine Hinweise schützenswerte Bereiche. Ringsum is

Zitronenbaum
00
31.8.2011, 11:36

"Fußgänger würden sich durch den Einschnitt in der Böschung in iherer Erholungswirkung beeinträchtigt sehen"

???
Das Argument haben die tatsächlich gebracht?
Sofern nicht im Sommer irgendwie gekühlte Wasserflaschen in der Böschung gehortet werden kann ich mir nicht vorstellen, welche Erholungswirkung das jetzt haben soll.

gaisbock
02
19.6.2011, 11:46
also,

für mich stellt sich schon die Frage, ob hier nicht eine Informationspflicht der Öffentlichen Hand existiert oder zumindest existieren sollte. Bei Bauverhandlungen wird auf jeden kleinen Sch..... hingewiesen, bis zur Entsorgung von Abfall und Mülltrennung....., aber die Information auf welchem Müllhaufen gebaut wird - soll sich der Bauherr selbst zusammensuchen.

01052004
00
19.6.2011, 14:05
stimmt

so wichtige informationen gehörten eigentlich verpflichtend ins grundbuch
und verpflichtend aktuell gehalten

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