Expertise: Staatsbürgerschafts-Anfrage nicht illegal

17. Juni 2011, 12:24

Kunsthalle legt neues Dossier zur Entlastung von Direktor Matt vor

Wien  - Die Wiener Kunsthalle legt die nächste Expertise vor, mit der die Unschuld von Direktor Gerald Matt untermauert werden soll. Demnach ist die Intervention der Kunsthalle Wien respektive ihres Direktors hinsichtlich einer möglichen Staatsbürgerschaftsverleihung für ausländische Kunstmäzene legal gewesen.

Zu diesem Schluss kommt Universitätsprofessor Peter Lewisch vom Wiener Institut für Strafrecht und Kriminologie. Es "kann keine Rede davon sein, dass eine Strafbarkeit - ja nur der Verdacht eines Verstoßes" vorliege, wie Lewisch am Freitag in einer Aussendung der Kunsthalle zitiert wird. Die Beurteilung einer Staatsbürgerschaftsverleihung liege im freien Ermessen der Bundesregierung, deren "Willensbildung (...) in keinem Fall pflichtwidrig" ist, so Lewisch weiter:  Daher sei auch die "Befürwortung einer Staatsbürgerschaftsverleihung für einen Kunstmäzen durch Vorsprache bei der Bundesregierung" nicht auf ein "pflichtwidriges Amtsgeschäft gerichtet".

Die Kunsthalle betonte erneut, dass mit der vorliegenden Stellungnahme des Universitätsinstituts sowie der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungskanzlei IB Hübner sich "sämtliche Vorwürfe gegen die Kunsthalle Wien und ihren Direktor als gegenstandslos herausgestellt haben". (APA)

la papagena
01
17.6.2011, 19:42
staatsbürgerschaft für kunstmäzene

naja, wenn das alles so einfach und rechtskonform ist (und ethik und optik offenbar ohnedies keine rolle spielen), frage ich mich, warum sich andere namhafte kulturinstitutionen, etwa die vereinigten bühnen wien, nicht schon längst um großsponsoren aus russland, kuwait - warum nicht gleich aus china oder libyen -, bemüht haben.
übrigens, wer bezahlt dieses weitere privatgutachten des herrn matt?

ingepaul
05
17.6.2011, 19:20
Frau Schurian:

Dass Sie die durchsichtigen "Expertisen" von Matt und seinen Haberern in seinem Vorstand unkommentiert abdrucken und alle Vorwürfe unter den Tisch fallen lassen, zeigt das ganze Ausmaß dieses Skandals. Unfassbar, dass Sie in dem gleichen Sumpf mit drin stecken! Wetten, dass Matt in den nächsten Tagen ein Interview bei seinem "Medienpartner" bekommt?

Keine Ahnung
00
19.6.2011, 17:08

Als Kritiker von Frau Schurians Schlegel-Berichterstattungsniveau würde ich schon anregen, Frau Schurian nicht für Dinge zu kritisieren, die absolut nichts mit ihr zu tun haben. So wird Ihr Gezeter über den sogenannten Skandal auch absolut unglaubwürdig.

hc.leitich @derStandard.at
00
17.6.2011, 20:50

reine apa-weitergabe der jüngsten entwicklung als info für an der causa interessierte. kein zeitbudget für kommentierung seitens des online-ressorts. print-ressortleitung hatte nichts damit zu tun, ist auch nicht "gedruckt". mfg

hubs6
07
17.6.2011, 16:26
selbst in auftrag gegebene expertisen sind

besonders glaubwuerdig ..

alles freundchenwirtschaften ..so wie der offensichtlich transparente sumpf dort ... sehr sehr schade fuer die kunst .. dass den leuten das nicht peinlich ist?
verbeamten sich selbst in rente - statt ueber die kunst nachzudenken -- eigentlich ein riesenskandal -- man siehts ja auch am programm -- ueberholt sich selbst beim wiederholen -- ein museumsdiroktor sollte schon alleine aus verantwortung der kunst gegenueber nach 7 jahren das haus wechseln /dann kommen andere ideen und projekte zustande / so ist es jedenfalls in bedeutenden internationalen haeusern und nicht ein beamter werden .. eklig
eklig - auch schon das ganze gefinkelte konstrukt eines "privatvereins" // denkt denn da niemand darueber nach??

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.