Kunsthalle legt neues Dossier zur Entlastung von Direktor Matt vor
Wien - Die Wiener Kunsthalle legt die nächste Expertise vor,
mit der die Unschuld von Direktor Gerald Matt untermauert werden
soll. Demnach ist die Intervention der Kunsthalle Wien respektive
ihres Direktors hinsichtlich einer möglichen
Staatsbürgerschaftsverleihung für ausländische Kunstmäzene legal
gewesen.
Zu diesem Schluss kommt Universitätsprofessor Peter Lewisch
vom Wiener Institut für Strafrecht und Kriminologie. Es "kann keine
Rede davon sein, dass eine Strafbarkeit - ja nur der Verdacht eines
Verstoßes" vorliege, wie Lewisch am Freitag in einer Aussendung
der Kunsthalle zitiert wird. Die Beurteilung einer Staatsbürgerschaftsverleihung liege im
freien Ermessen der Bundesregierung, deren "Willensbildung (...) in
keinem Fall pflichtwidrig" ist, so Lewisch weiter: Daher sei auch die "Befürwortung
einer Staatsbürgerschaftsverleihung für einen Kunstmäzen durch
Vorsprache bei der Bundesregierung" nicht auf ein "pflichtwidriges
Amtsgeschäft gerichtet".
Die Kunsthalle betonte
erneut, dass mit der vorliegenden Stellungnahme des
Universitätsinstituts sowie der Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungskanzlei IB Hübner sich "sämtliche Vorwürfe gegen
die Kunsthalle Wien und ihren Direktor als gegenstandslos
herausgestellt haben". (APA)