Datenschutz

EU kritisiert Gesichtserkennung bei Facebook

15. Juni 2011, 14:40

Hustinx: Derartige Einführung sollte nicht automatisch passieren

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat die stillschweigend eingeführte automatische Gesichtserkennung beim sozialen Online-Netzwerk Facebook kritisiert. Eine solche Einführung sollte nicht automatisch passieren, sagte er am Mittwoch in Brüssel. Seiner Meinung nach müsse "Regel eins" lauten, dass nicht etwas eingeführt werde, bevor die Nutzer informiert und gefragt werden, ob sie das überhaupt wollen.

Kontrolle muss gegeben sein

Es müsse gesichert sein, dass die Nutzer die Kontrolle darüber haben, ob sie eine Neuerung wollen oder nicht. Facebook hatte die Gesichtserkennung im Dezember in den USA eingeführt, am Dienstag erklärte der Konzern, diesen Service auf die "meisten Länder" ausgeweitet zu haben. Die Funktion wurde von dem Unternehmen ohne Rückfrage voreingestellt und musste von Nutzern manuell deaktiviert werden, was zahlreiche Kritik nach sich zog.

"Das ist der Grund, warum wir Rahmenbedingungen bereitstellen müssen"

"Das war nicht das erste Mal, dass so etwas passiert ist", sagte Hustinx. Die Vorgehensweise der Plattform sei ein Beispiel dafür, was in diesem Bereich mehr und mehr geschehe, derartiges passiere ja nicht nur bei Facebook. "Das ist der Grund, warum wir Rahmenbedingungen bereitstellen müssen, unter denen sich die Bürger sicher fühlen können, gleichzeitig aber auch die Vorteile der Technologie genießen können", sagte Hustinx. (APA)

abcd9876
00
15.6.2011, 20:25

Bei ihrem eigenen INDECT-Projekt sieht die EU das aber leider nicht so.

STiAT
01
15.6.2011, 17:19

Ich danke facebook für das neue Feature mit der Gesichtserkennung.

Es war der tropfen auf den heißen Stein, und gab den richtigen Anstoß mein Konto endlich zu deaktivieren.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.