In Niederösterreich bereits abgeschafft, in Oberösterreich nicht vorhanden - Andere Länder planen konkrete Änderungen
Wien - Auf Bundesebene wird mit der Wahlrechtsreform morgen,
Donnerstag, im Nationalrat das Ende der Nachfrist für die Briefwahl
besiegelt. Doch auch bei Landtagswahlen wird es künftig wohl (fast)
österreichweit heißen: Die Stimme hat am Wahltag bei der zuständigen
Behörde einzulangen. In Niederösterreich wurde eine entsprechende
Gesetzesänderung bereits beschlossen, die meisten anderen Länder
haben sie mehr oder weniger konkret vor. Allein in Kärnten wird man
künftig noch eine kurze Nachfrist gewähren, will aber per Poststempel
das taktische Wählen verhindern. Eile ist derzeit freilich noch nicht
geboten, da in nächster Zeit keine Wahlen ins Haus stehen.
Acht Tage nach der Wahl als Frist für das Einlangen von
Wahlkarten
gilt derzeit noch in Wien, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg und
Kärnten, vier Tage sind es in Salzburg, drei im Burgenland. Keinen
Handlungsbedarf gibt es in Oberösterreich, wo schon bisher keine
Nachfrist bestand.
Keine vorgezogene Wahltage
Niederösterreich preschte vor: Als erstes Bundesland hat es
bereits Anfang 2011 die früher achttägige Nachfrist abgeschafft. Der
Beschluss zu den Änderungen in der Wahlordnung wurden im Landtag von
allen Fraktionen mitgetragen. Darin enthalten sind auch strengere
Bestimmungen bei der Beantragung und Ausfolgung von Wahlkarten.
Gestrichen wurden hingegen die - bisher im Bundesland bestehenden -
vorgezogenen Wahltage, weil diese mit Etablierung der Briefwahl nicht
mehr nötig seien.
Im Burgenland ist die Reform der Briefwahl seit dem Vorjahr
Thema.
Nach dem Auffliegen von Wahlkarten-Manipulationen durch den Ortschef
einer mittelburgenländischen Gemeinde bei der Landtagswahl 2010
wurden Änderungen in Angriff genommen. Zwischen SPÖ und ÖVP herrscht
Konsens über die Abschaffung der Nachfrist. Die SPÖ hegt darüber
hinaus nach wie vor Sympathien für einen zweiten Wahltag nach
steirischem Vorbild. Beispielsweise könnte am zweiten Freitag vor der
Wahl eine besondere Wahlbehörde am Abend eine Stunde lang öffnen.
Eine weitere Gesprächsrunde der Regierungsparteien ist im Juli
anberaumt.
Abgestempeltes Kuvert
Weit gediehen sind eigentlich bereits die Änderungsbemühungen
in
Kärnten: Im Jänner wurde dort eine Novelle in Begutachtung geschickt,
wonach statt bisher acht Tagen künftig der Dienstag nach der Wahl
Stichtag fürs Einlangen wird. Überdies muss das Kuvert am Freitag vor
dem Wahltag abgestempelt sein, zugestellt soll die Wahlkarte mittels
RSa-Brief werden. Der Gesetzesentwurf ist bisher aber noch nicht von
der Regierung beschlossen worden, wann dies stattfinden soll, ist
noch unklar.
Der Salzburger Landtag wollte sich bereits im Mai von der
viertägigen Nachfrist verabschieden, dann einigten sich aber die vier
Parteien darauf, erst den Bundesbeschluss abzuwarten. Wesentlichster
Punkt der geplanten Änderung ist, dass künftig Briefwahlstimmen bis
zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde einlangen müssen
und auch gleich mit den im Wahllokal abgegebenen Stimmen ausgezählt
werden, darüber herrschte im Landtag bereits Einigkeit.
Politische Einigung in Tirol
Bereits kommende Woche könnte in Tirol ein großes
Wahlrechtspaket
in Begutachtung gehen, erklärte Walter Hacksteiner von der Abteilung
Verfassungsdienst. Über den Wegfall der Nachfrist in der
Landtagswahlordnung sei bereits eine politische Einigung erzielt
worden. Diese werde jedenfalls Teil des Paketes sein. Auch in
Vorarlberg will man nun, nachdem der Bund die Wahlrechtsreform
besiegelt hat, eine Novellierung auf Landesebene "zügig
vorantreiben", heiß es aus dem Büro des Landeshauptmanns.
Die Wiener hatten bei der vergangenen Gemeinderatswahl im
Oktober
2010 erstmals die Möglichkeit zur Briefwahl, mit acht Tagen
Nachfrist. Laut dem Büro der zuständigen Stadträtin Sandra
Frauenberger (SPÖ) wird die Bundeshauptstadt die angekündigten
Änderungen auf Bundesebene in "allen wesentlichen Punkten"
übernehmen, also auch die Verkürzung der Einlangungsfrist auf 17.00
Uhr des Wahltags. Novelliert werden soll das entsprechende
Landesgesetz im Zuge der Wahlrechtsreform, welche die rot-grüne
Koalition gemeinsam mit der Opposition seit geraumer Zeit
ausverhandelt. Ein Ergebnis könnte frühestens Ende dieses Jahres
vorliegen, wurde von den Grünen im März in Aussicht gestellt. In der
Steiermark will man spätestens im ersten Halbjahr 2012 über eine
Reform verhandeln, die wohl die Eckpunkte der neuen Regeln auf
Bundesebene übernehmen wird. (APA)