Vom Elend der Gesinnungsethik am Beispiel des offenen Studienzugangs - Höchste Zeit, dass sich die österreichischen Universitäten dagegen mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen - Von Hans Pechar
Max Weber hat "gesinnungsethisches" von "verantwortungsethischem" Handeln unterschieden. Damit wollte er natürlich nicht sagen, dass Menschen mit festen Überzeugungen verantwortungslos wären oder dass umgekehrt die Betonung von Verantwortung mit Gesinnunglosigkeit einher ginge. Aber er brachte seine Skepsis gegenüber einer rein ideologisch motivierten Politik zum Ausdruck, die für die voraussehbaren Folgen ihrer Handlungen keine Verantwortung übernimmt.
Der offene Hochschulzugang ist ein extremes Beispiel solch rein gesinnungsethisch motivierter Politik. Die gut gemeinte Vorstellung, man könne an der "allgemeinen Studienberechtigung", einem auf die kleinen Eliteuniversitäten des 19. Jahrhunderts zugeschnittenen Konstrukt, auch in einer Zeit festhalten, in der 40 Prozent der Alterskohorte die Matura abgelegen, setzt sich unverdrossen über die langjährig erwiesene Unmöglichkeit ihrer praktischen Umsetzung hinweg.
Was kümmert es die Proponenten dieser Idee, dass einige Länder (z.B. Schweden), die früher den Hochschulzugang auch über die allgemeine Studienberechtigung geregelt haben, im Zuge der Hochschulexpansion davon abgewichen sind; dass in anderen Ländern, die an diesem Prinzip noch festhalten, ein viel geringerer Anteil der Alterskohorte diese allgemeine Studienberechtigung erwirbt (Schweiz: 20 %, Deutschland: 30 %), und sie dennoch - weil es dort auch den Zugang über die "Berufsmaturität" gibt - eine höhere Akademikerquote haben als Österreich?
Die Reinheit ideologischer Prinzipien hat absoluten Vorrang gegenüber kleinlichen Erwägungen ihrer praktischen Umsetzung. Diese Haltung ist für den "rasenden Stillstand" in der österreichischen Hochschulpolitik verantwortlich, bei dem immer raschere Abfolgen ideologischer Erregung darin kulminieren, dass alles beim Alten bleibt.
Interessanterweise waren es zuerst die Anhänger des offenen Hochschulzugangs, die in dieser Angelegenheit Verantwortung auf gerichtlichem Boden eingeklagt haben. Die österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hat einen Studenten rechtlich unterstützt, der die Medizin-Uni Graz wegen einer unfreiwilligen Wartezeit auf Schadenersatz klagte. Solche unfreiwilligen Wartezeiten sind in einem System unvermeidlich, in dem Universitäten dauerhaft und massenhaft gezwungen werden, mehr Studenten aufzunehmen, als ihre Ausbildungskapazitäten erlauben. Die studentischen Kläger konnten aber auf einen Paragraphen im Universitätsgesetz verweisen, demzufolge die Universitäten "beachten" müssten, "dass den bei einer Anmeldung zurückgestellten Studierenden daraus keine Verlängerung der Studienzeit erwächst".
Die ÖH hat voriges Jahr in zweiter Instanz Recht bekommen, weil das Gericht diese rein gesinnungsethisch motivierte Gesetzespassage verantwortungsethisch interpretiert hat. Eigentlich wollte der Gesetzgeber nur sagen: Wenn der offene Hochschulzugang erwartungsgemäß zu chaotischen Zuständen führt, so erklären wir hiermit feierlich und per Gesetzesbeschluss, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Aber das Gericht hat das für bare Münze genommen und die Medizin-Uni Graz zu Schadenersatz verurteilt. Es hat aber hinzugefügt, dass die Universität ihrerseits Schadenersatz vom Staat einklagen kann, wenn dessen Politik für die inkriminierten Umstände verantwortlich ist.
Diesen Weg hat nun die Wirtschaftsuniversität Wien (WU) beschritten. Rektor Christoph Badelt will nicht länger hinnehmen, dass der Leistungsvertrag - die Finanzierungsgrundlage seiner Uni - von 3700 neuen Bachelorstudenten pro Jahr ausgeht, de facto aber schon 6000 Studenten ein Bachelorstudium beginnen, ohne dass die WU die Möglichkeit hätte, kapazitätsorientierte Zugangsbeschränkungen auszusprechen.
Detail am Rande, in dem sich der Aberwitz österreichischer Hochschulpolitik verdichtet: die 3700 Neuzugänge im Leistungsvertrag wurden unter der Annahme festgelegt, dass es einen hohen Dropout bereits zu Studienbeginn gibt und nur 1300 Studenten das Bachelorstudium fortsetzen. Der Subtext des Leistungsvertrags lautet somit: wir alle wissen, dass unter den durch Unterfinanzierung geprägten Studienbedingungen zwei von drei Anfängern nach kurzer Zeit das Handtuch werfen. Aber lasset uns, unserer hehren Gesinnung wegen, einfach so tun, "als ob".
Das Problem der WU besteht darin, dass wegen der rasant wachsenden Zahl an Studienanfängern auch diese wahrhaft österreichische Scheinkonstruktion nicht mehr hält. Daher hat sie nun die vom Universitätsgesetz vorgesehene Schlichtungskommission angerufen. Im Fall eines negativen Bescheids wird sie bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Andere Universitäten werden folgen.
An den bisherigen Reaktionen der staatlichen Politik wird die Abnormität der österreichischen Situation erkennbar. Unter normalen Umständen wäre die Klage der WU eine Ohrfeige für den Wissenschaftsminister. Karl Heinz Töchterle hat aber sofort und glaubhaft "großes Verständnis" für die Maßnahme der WU signalisiert. Immerhin musste er vor kurzem noch selbst als Rektor der Uni Innsbruck die Folgen des offenen Hochschulzugangs ausbaden. Nicht nur seiner kurzen Amtszeit wegen - seine Vorgängerin vertrat dieselbe Position - kann man ihn nicht für das Elend der WU verantwortlich machen. Paradox, denn grundsätzlich wären natürlich die Wissenschaftsminister für den Zustand an den Universitäten verantwortlich. In Österreich wurden sie aber in den letzten Jahren von der SPÖ - die immerhin den Regierungschef stellt - daran gehindert, diese Verantwortung wahrzunehmen.
Damit kommen wir zum Kern der Malaise. Es ist nicht weiter schlimm, wenn Studentenorganisationen rein gesinnungsethisch agieren. Mit 20 wird man ja noch träumen dürfen. Es führt aber zu politischem Chaos, wenn eine Regierungspartei so agiert. Es ist in der Öffentlichkeit nichts darüber bekannt geworden, dass die Wissenschaftssprecherin der SPÖ gegen den kürzlich beschlossenen Bundesfinanzrahmen gestimmt hätte, durch den sich die finanzielle Situation der Universitäten ab 2013 gegenüber der derzeitigen Unterfinanzierung noch weiter verschlechtert. Das wird sie aber nicht daran hindern, demnächst wieder ihre berüchtigten Stehsätze zur Verteidigung des offenen Hochschulzugangs zum Besten zu geben. Es ist höchste Zeit, dass sich die Universitäten mit rechtlichen Mitteln gegen diese Verantwortungslosigkeit zur Wehr setzen und es gibt Grund zur Hoffnung, dass die Gerichte der Regierung den Unterschied zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik klarmachen. (Kommentar der anderen, Hans Pechar, DER STANDARD; Printausgabe, 15.6.2011)
HANS PECHAR ist Professor für Hochschulforschung an der Uni
Klagenfurt.