Parteien einigen sich auf gemeinsames Vorgehen bei Briefwahl
Wien - Im Verfassungsausschuss des Nationalrats wurden am Dienstag die letzten Details der Wahlrechtsreform festgelegt, die am Donnerstag im Plenum beschlossen werden soll. Die Grünen feiern die Änderungen als ihren Erfolg, Verfassungssprecherin Daniela Musiol spricht von einer längst überfälligen Reform.
Die wesentlichste Änderung betrifft die Briefwahl: Die Frist wird gekürzt. Die Nachfrist von acht Tagen wird gestrichen, künftig muss die Wahlkarte spätestens am Wahltag um 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Damit soll eine Stimmabgabe bei schon bekanntem Wahlergebnis "mit hundertprozentiger Sicherheit verhindert" werden.
Am Dienstag einigten sich die Parteien im Ausschuss darauf, das es einen gemeinsamen Entschließungsantrag an das Innenministerium geben wird, in dem dieses aufgefordert wird, die Versendung der Wahlkarten so zu gestalten, dass insbesondere den Auslandsösterreichern durch die Verkürzung der Frist kein Nachteil entsteht. Die neue Regelung soll beobachtet und notfalls noch einmal nachgebessert werden.
Ausgezählt wird die Briefwahl künftig am Montag nach der Wahl, das Gesamtergebnis wird also um eine Woche früher feststehen.
Der missbräuchlichen Beantragung und Verwendung von Wahlkarten versucht man mit detaillierten Regelungen zur Identifizierung und Ausgabe entgegenzutreten. Antragsteller müssen künftig mit Ausweis(nummer) oder elektronischer Signatur ihre Identität nachweisen - entweder bei Antragstellung oder bei Ausfolgung der Wahlkarte. Klargestellt wird, dass ein telefonischer Antrag nicht zulässig ist.
Personen in Heimen oder Spitälern muss die Wahlkarte persönlich übergeben werden. Überbringt ein Bote die Wahlkarte, darf er sie nicht gleich wieder ausgefüllt mitnehmen. Damit soll Druck auf den Wahlberechtigten ausgeschlossen werden. Der Umgang mit Pflegebedürftigen und insbesondere Demenzkranken soll noch einmal überprüft werden.
Überholt ist auch das generelle Wahlverbot für Strafgefangene. Künftig entfällt das Wahlrecht nicht automatisch bei Haftstrafen über einem Jahr. Ein Wahlausschluss muss vom zuständigen Richter in jedem Einzelfall extra ausgesprochen werden.
Nach Ansicht der grünen Abgeordneten Musiol ist der Verlust des Wahlrechts aber grundsätzlich antiquiert, wie sie sagt. "Wir werden weiter dafür kämpfen, dass alle Strafgefangenen wählen dürfen. Freiheitsentzug als Strafe reicht."
Gestrichen wird mit 1. Oktober 2011 das Kandidaturverbot für "Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben" bei Bundespräsidentenwahlen. (red, DER STANDARD; Printausgabe, 15.6.2011)