Vor Parlamentsbeschluss

Letzter Schliff an der Wahlrechtsreform

14. Juni 2011, 18:03

Parteien einigen sich auf gemeinsames Vorgehen bei Briefwahl

Wien - Im Verfassungsausschuss des Nationalrats wurden am Dienstag die letzten Details der Wahlrechtsreform festgelegt, die am Donnerstag im Plenum beschlossen werden soll. Die Grünen feiern die Änderungen als ihren Erfolg, Verfassungssprecherin Daniela Musiol spricht von einer längst überfälligen Reform.

Die wesentlichste Änderung betrifft die Briefwahl: Die Frist wird gekürzt. Die Nachfrist von acht Tagen wird gestrichen, künftig muss die Wahlkarte spätestens am Wahltag um 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Damit soll eine Stimmabgabe bei schon bekanntem Wahlergebnis "mit hundertprozentiger Sicherheit verhindert" werden.

Am Dienstag einigten sich die Parteien im Ausschuss darauf, das es einen gemeinsamen Entschließungsantrag an das Innenministerium geben wird, in dem dieses aufgefordert wird, die Versendung der Wahlkarten so zu gestalten, dass insbesondere den Auslandsösterreichern durch die Verkürzung der Frist kein Nachteil entsteht. Die neue Regelung soll beobachtet und notfalls noch einmal nachgebessert werden.

Ausgezählt wird die Briefwahl künftig am Montag nach der Wahl, das Gesamtergebnis wird also um eine Woche früher feststehen.

Der missbräuchlichen Beantragung und Verwendung von Wahlkarten versucht man mit detaillierten Regelungen zur Identifizierung und Ausgabe entgegenzutreten. Antragsteller müssen künftig mit Ausweis(nummer) oder elektronischer Signatur ihre Identität nachweisen - entweder bei Antragstellung oder bei Ausfolgung der Wahlkarte. Klargestellt wird, dass ein telefonischer Antrag nicht zulässig ist.

Personen in Heimen oder Spitälern muss die Wahlkarte persönlich übergeben werden. Überbringt ein Bote die Wahlkarte, darf er sie nicht gleich wieder ausgefüllt mitnehmen. Damit soll Druck auf den Wahlberechtigten ausgeschlossen werden. Der Umgang mit Pflegebedürftigen und insbesondere Demenzkranken soll noch einmal überprüft werden.

Überholt ist auch das generelle Wahlverbot für Strafgefangene. Künftig entfällt das Wahlrecht nicht automatisch bei Haftstrafen über einem Jahr. Ein Wahlausschluss muss vom zuständigen Richter in jedem Einzelfall extra ausgesprochen werden.

Nach Ansicht der grünen Abgeordneten Musiol ist der Verlust des Wahlrechts aber grundsätzlich antiquiert, wie sie sagt. "Wir werden weiter dafür kämpfen, dass alle Strafgefangenen wählen dürfen. Freiheitsentzug als Strafe reicht."

Gestrichen wird mit 1. Oktober 2011 das Kandidaturverbot für "Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben" bei Bundespräsidentenwahlen. (red, DER STANDARD; Printausgabe, 15.6.2011)

h 90
11
15.6.2011, 12:42

Also die Aenderungen:
Auch Verbrecher duerfen waehlen
und in Heimen muss die Wahlkarten bisserl abliegen bevor sie vom Heimleiter ausgefuellt werden.
Ein wahrlich grosser Wurf.
Und die Gruenen sind stolz drauf...eh klar....

Hubert Hawkins
00
15.6.2011, 09:10
Reform?

Wenn "Reform" darin besteht, dass Dinge repariert werden, die im ersten Anlauf - für jeden mit 5ct Hausverstand offensichtlich - schlecht umgesetzt wurden oder sich auf völligen Nebenschauplätzen verliert, dann man mir der "Reformstau" auch keine Sorgen mehr. Da kann sich nicht wirklich was wichtiges stauen.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
10
14.6.2011, 20:59
Die dauer der wahlperioden gehört reduziert -

auf zwei bis drei jahre! Zur zeit hat der souverän zu wenig gestaltungs-spielraum!
Auf mehr einfluss von (ehemaligen) herrscherklassen sollte in einer demokratie verzichtet werden!

Hofrat Geiger
00
15.6.2011, 13:58
Zu Ihrem 1. Punkt:

Totalement d'accord!

Zu Ihrem 2. Punkt: Generell Personengruppen vom Wahlrecht auszuschließen, ist einer Demokratie nicht würdig. Und wenn Sie "Herrscherklassen" vom Wahlrecht fernhalten wollen, müssten Sie Managern bzw. gut Verdienenden generell das Wahlrecht entziehen. Das sind wohl eher die "Herrscherklassen", als irgenwelche verschrobenen Angehörigen ehemaliger Herrschaftsfamilien. Und selbst wenn Sie meinen, dass diese Damen und Herren der "Herrscherklasse" angehören, gibt es ein einfaches Rezept, sie von "mehr Einfluss" fernzuhalten: Sie einfach nicht zu wählen ;-)

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
16.6.2011, 02:31

- die schwächeren stärken u. hofräte nicht überschätzen...!
;)

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.