Internationalisierung der Branche durch EU-Richtlinie
Bis zum 1. Juli haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die sogenannte OGAW IV-
oder UCITS IV-Richtlinie über Wertpapierinvestmentfonds (Richtlinie 2009/65/EG)
in nationales Recht umzusetzen. Ein Ministerialentwurf des neuen, rund 200
Paragrafen umfassenden Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011) wurde im März
veröffentlicht. Eine Regierungsvorlage liegt noch nicht vor; daher ist es offen,
ob das Gesetz tatsächlich pünktlich in Kraft treten wird.
UCITS IV und damit das neue InvFG 2011 stellen die österreichische
Fondsbranche vor neue Herausforderungen, sowohl bei der Auflage und Verwaltung
von Investmentfonds als auch beim Fondsvertrieb. Derzeit ist die Auflage eines
Investmentfonds ("Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren" -
OGAW), der die Bestimmungen der bestehenden OGAW-Richtlinie einhält, im EU- bzw.
EWR-Ausland durch eine österreichische Verwaltungsgesellschaft (KAG) nur
eingeschränkt möglich. Ein OGAW ist von der Behörde des Mitgliedstaates
zuzulassen, in dem der OGAW ansässig ist, d. h. am Ort des Satzungssitzes bei
Investmentgesellschaften bzw. am Ort des Sitzes der KAG bei einem OGAW in
Vertragsform.
Nunmehr wird es jeder österreichischen KAG ermöglicht, einen OGAW in jedem
EU-Mitgliedstaat aufzulegen und zu verwalten. Sie kann damit grenzüberschreitend
tätig werden, ihre Geschäftstätigkeit ausdehnen sowie neue Märkte erschließen.
Die Kehrseite ist, dass ausländische Konkurrenz verstärkt versuchen wird, in
Österreich Fuß zu fassen oder ihre bestehende Stellung auszubauen. Bereits jetzt
sind nach Zahlen der Finanzmarktaufsicht (FMA) etwa 5400 ausländische OGAW in
Österreich zum öffentlichen Vertrieb registriert. Auch ist zu erwarten, dass
internationale Konzerne ihr Fondsgeschäft aufgrund der Erleichterungen durch
UCITS IV in einer KAG europaweit bündeln.
Daneben bringt UCITS IV Neuerungen beim grenzüberschreitenden Vertrieb von
Fondsanteilen. Auch bisher war ein solcher Vertrieb nach erfolgreichem
"Passporting" des Fonds möglich, allerdings war das Passportingverfahren in
manchen Ländern mit administrativen Hürden belegt. Während die österreichische
FMA rasch und zielorientiert arbeitet, zogen sich Verfahren in anderen Ländern
teilweise erheblich.
Passporting ohne Verzögerung
Solche Verzögerungen sollten durch UCITS IV Geschichte sein: Nunmehr werden
alle relevanten Unterlagen bei der Heimatbehörde des OGAW eingereicht, von
dieser Behörde binnen zehn Arbeitstagen geprüft und bei Entsprechung an die
Behörde jenes Mitgliedstaates weitergeleitet, in dem die Fondsanteile vertrieben
werden sollen. Sobald dies erfolgt ist, kann der Vertrieb im anderen
Mitgliedstaat beginnen. Nationale Besonderheiten wurden zurückgedrängt, was sich
auch daran zeigt, dass Übersetzungen nur mehr in Einzelfällen notwendig sind.
Dies bringt erhebliche Zeit- und Kostenersparnis.
Mit Spannung wartet die österreichische Fondsbranche nun auf die tatsächliche
gesetzliche Umsetzung von UCITS IV und die Handhabung des kommenden InvFG 2011
in der Praxis. (Nikolaus Paul, Elisabeth Schlögl, DER STANDARD, Printausgabe, 15.6.2011)
NIKOLAUS PAUL ist Partner und ELISABETH SCHLÖGL ist Associate
bei
Wolf Theiss Rechtsanwälte.