Von der Kunst, ein Parlament zu wählen

13. Juni 2011, 18:34

Umfragen zufolge wird das Wahlsystem in Österreich für gerechter gehalten als viele andere Einrichtungen - Und doch bedarf es ständiger Nachbesserung

Übermorgen, Donnerstag, darf sich das Parlament wieder einmal selber feiern: Mit einer kleinen Wahlrechtsreform soll das System noch ein wenig gerechter werden - neuerdings soll das Wahlrecht sogar dazu dienen, Rechtsbrecher auf den Weg der Tugend zurückzuführen. Die Teilnahme an so wichtigen gesellschaftlichen Entscheidungen wie Wahlen wäre ein Beitrag zur Resozialisierung, wurde argumentiert.

Notwendig wurde die Änderung aber nicht aus Überlegungen zur Resozialisierung, sondern als Reaktion auf das Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall des früheren Fernsehmoderators Helmut Frodl. Dieser ist zu lebenslanger Haft verurteilt - und hatte erfolgreich geklagt, weil Häftlingen mit mehr als einjähriger Strafe bisher grundsätzlich das Wahlrecht aberkannt wurde.

Künftig soll das nur bei sehr langen Strafen und nach staatsgefährdenden Delikten passieren. Verurteilte Terroristen dürfen auch weiterhin nicht mitwählen.

Die Novelle hat kuriose Folgen: Bei einem parlamentarischen Hearing in der Vorwoche wies der Rechtsanwalt Eike Lindinger darauf hin, dass zwar weiterhin Strafgefangene im Einzelfall vom Wahlrecht ausgeschlossen sein werden, Wahlfälscher (die eigentlich getroffen werden sollten) aber nicht: So kann die Wahlkartenfälschung durch einen burgenländischen Bürgermeister, die den letzten Anstoß zur aktuellen Novelle geliefert hat, aufgrund einer bedingten Strafe nicht zum Ausschluss vom aktiven Wahlrecht führen.

Was, wenn nun tatsächlich alle wahlberechtigten Häftlinge von ihrer neuen (Wahl-)Freiheit Gebrauch machen? Um zu vermeiden, dass in kleinen Gemeinden mit Justizanstalten eine überproportional große Anzahl der Wähler Häftlinge sind, werden die Hauptwohnsitz-Bestimmungen in Zusammenhang mit Wahlen adaptiert. Für Häftlinge, die keinen Wohnsitz außerhalb der Haftanstalt haben, gilt gemäß Gesetzentwurf der letzte Wohnsitz vor Festnahme als Hauptwohnsitz.

Die Hauptsorge der Politik gilt allerdings einem ganz anderen Phänomen: Die vorliegende Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien und des eine Verfassungsmehrheit sichernden BZÖ legt fest, dass bei der Stimmauszählung künftig nur noch Wahlkarten zu berücksichtigen sind, die bis spätestens 17 Uhr des Wahltags bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sind. Dahinter steckt die Überlegung, dass Wähler, die den wahrscheinlichen Wahlausgang kennen, per Brief noch rasch eine Stimme abgeben könnten, die sie ohne dieses Wissen anders vergeben hätten. So könnten potenzielle Wähler von Kleinstparteien bis Wahlschluss warten, ob die jeweilige Partei eine realistische Chance hat - wenn es nicht danach aussieht, könnten sie beruhigt jener Partei die Stimme geben, die ihre zweite Wahl wäre.

Dieselbe Sorge steht hinter dem Verbot, vor Schluss des letzten Wahllokals erste Ergebnisse zu publizieren - ein Verbot, das das BZÖ sogar auf Meinungsumfragen ausgeweitet wissen möchte: Wähler würden durch diese Kenntnisse unzulässig beeinflusst. Diese Überlegungen sind ein typisch europäisches Phänomen (auch in Frankreich gibt es ähnliche Bedenken) - in den USA dagegen sind sie völlig unbekannt: Wenn dort Wahltag ist, sind längst die ersten Wahlergebnisse aus den östlichen Bundesstaaten publiziert, wenn die Kalifornier zur Abstimmung schreiten.

Die FPÖ hat mit den Änderungen wenig Freude, sie hätte die 1989 von der ÖVP durchgesetzte Briefwahl am liebsten ganz gestrichen - die Freiheitlichen halten am Prinzip der unmittelbaren und geheimen Wahl fest.

Die kleine Wahlrechtsreform bringt immerhin Änderungen bei der Ausgabe von Wahlkarten - damit nicht wieder ein Bürgermeister für seine Mitbürger Karten beantragen und selbst ausfüllen kann -, und sie erlaubt künftig auch Mitgliedern des ehemaligen Herrscherhauses, für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren. Damit wird eine kurz nach dem Ersten Weltkrieg möglicherweise berechtigte Sorge vor einer "Habsburger-Restauration auf demokratischem Wege" endgültig ad acta gelegt. Selbst den Sozialdemokraten, die sie einst erkämpft hatten, erscheint die Bestimmung heute antiquiert und ungerecht.

Für weiter reichende Reformen ist in der aktuellen Novelle allerdings kein Platz - auch wenn grundlegende Wahlrechtsreformen quer durch alle Parteien gefordert werden. Markus Heingärtner und Herbert Paierl, Geschäftsführer und Präsident des Management-Klubs, haben etwa in ihrem Buch Reformen ohne Tabu (Molden-Verlag) gleich als zweite von 95 Thesen für Österreich die Notwendigkeit eines neuen Wahlrechts postuliert: Die Auswahlverfahren der Politik, die Struktur der Parteien und die relativ schwache Ausstattung des Parlaments mit beamteten Experten (die sitzen in den Ministerien) führten dazu, dass die gesetzgebende Körperschaft ihrer eigentlichen Aufgabe zu wenig nachkommen könne. Außerdem: "Der Lobbyismus ist keine Gefahr von außen, er sitzt bei uns direkt im Parlament."

Reformbedarf sieht auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ): Oft hat sie darauf hingewiesen, dass das österreichische Wahlsystem zu einer Lähmung führen kann, weil einerseits ständig Neuwahlen drohen und andererseits immer irgendwo eine wichtige Wahl ansteht, bei der niemand die Wähler verprellen will. Prammers Vorschlag: So wie in Norwegen sollte das Parlament nicht vorzeitig aufgelöst werden können - und Wahlen sollten an "Superwahltagen" zusammengezogen werden. Dann wäre zwischendurch Ruhe.

Und schließlich gibt es die Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform, die der langjährige Parlamentarier Heinrich Neisser (ÖVP) gegründet hat. In seinem Verein ist auch der prominente Sozialdemokrat Karl Blecha, Chef des SPÖ-Pensionistenverbandes Proponent. Ob Neisser das Mehrheitswahlrecht erleben wird? Der 75-Jährige ist skeptisch, 25 Jahre werde eine große Wahlrechtreform wohl brauchen, "und dass ich über 100 werde, ist trotz verbesserter Geriatrie nicht wahrscheinlich." (Conrad Seidl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.6.2011)

Die "Verböserung" -

in Deutschland "Verschlimmbesserung" scheint mir eher zuzutreffen ...

ständiger Nachbesserung - Kanban

ja, bitte,

aber nicht so, wie man zuletzt diesen Österreichkonvent zusammengesetzt hat, nämlich hauptsächlich mit Leuten des "alten" Systems, die - als Parteisoldaten - nur den Machterhalt ihrer Partei im Auge haben ...

Umfragen zufolge wird das Wahlsystem in Österreich für gerechter gehalten als viele andere Einrichtungen

aber nur von einem volk, daß absichtlich dumm gehalten wird.

unser wahlsystem ist zwar immer noch besser als z.b. das der us&a.
aber GUT bzw. gerecht ist anders

und mit der verlängerung der legistraturperiode des nationalrats haben sich's "die großen" noch ein bisserl schöner gerichtet.

für alle nicht so bewanderten:
mit dem "D’Hondt-Verfahren" werden kleine(re) gruppierungen aus dem demokratischen verfahren quasi ausgeschlossen.

ergänzung:

mit dem "D’Hondt-Verfahren" UND DER 5% HÜRDE werden kleine(re) gruppierungen aus dem demokratischen verfahren quasi ausgeschlossen.

5%-Hürde gibts in Österreich keine!

Bei 183 Mandaten wirkt sich auch das D’Hondt-Verfahren praktisch nicht mehr nachteilig für kleine Parteien aus.

Bevor man das österr. Wahlsystem kritisiert, sollte man sich über dieses informiert haben.

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