Ein Mehrheitswahlrecht wird häufig als Möglichkeit gesehen, klare Regierungsaufträge zu vergeben und das Land effizient zu regieren
Wien - Man stelle sich vor, in Österreich würde nach dem britischen Wahlsystem gewählt. Dann säße kein einziger Freiheitlicher im österreichischen Nationalrat. Die anderen Oppositionsparteien wären zwar vertreten, sie hätten aber viel weniger zu sagen: Das BZÖ hätte 13 (statt 21) Sitze, die Grünen kämen auf vier (statt 20).
Dass diese beiden Parteien in einem Mehrheitswahlsystem vertreten wären, die viel stärkere FPÖ aber nicht, das hängt mit dem Grundsatz zusammen, dass Wahlkreise im britischen Mehrheitswahlsystem dem lokal stärksten Kandidaten das Mandat zuerkennen. Die lokale Stärke des (damals von Jörg Haider geführten) BZÖ in Kärnten hätte den Orangen einige Wahlkreise gebracht, in Wien und Innsbruck hätten die Grünen als im jeweiligen Wahlkreis stärkste Partei gewonnen und die größte Zahl an Mandaten wäre an die Großparteien gegangen: 89 (statt 57) Mandate für die SPÖ, 77 (statt 51) Mandate für die ÖVP - weil diese Parteien in den Einer-Wahlkreisen am stärksten sind.
Und Pech für die Blauen: Diese würden als drittstärkste (bundesweit 18 Prozent) und in vielen Wahlkreisen zweitstärkste Partei gänzlich leer ausgehen, weil sie 2008 in keinem von (fiktiven 183) Wahlkreisen die stärkste Partei waren. Der Politikwissenschafter Klaus Poier hat dieses Wahlrechtsmodell für den Sammelband Demokratie im Umbruch (Böhlau-Verlag) durchgerechnet.
Nicht weil er ein Gegner des Mehrheitswahlrechts wäre - im Gegenteil: Poier ist seit Jahren einer der prononciertesten Verfechter des Mehrheitswahlrechts. Nur dürfe man es sich damit nicht zu einfach machen.
Auch in der "Initiative Mehrheitswahlrecht" ist man bemüht, den Begriff Mehrheitswahlrecht differenziert zu betrachten. Das britische relative Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkreisen fördert die Herausbildung eines Zweiparteiensystems - dem seit den 1980er-Jahren entstandenen System aus vier und mehr Parlamentsparteien würde es nicht gerecht, versichert Proponent Heinrich Neisser.
Der Grazer Professor Poier, der seit einem Dutzend Jahren die Diskussion mit Mehrheitswahlrechtsmodellen bereichert, hat unter anderem das Konzept eines minderheitenfreundlichen Mehrheitswahlrechts konzipiert, das der stimmenstärksten Partei ermöglichen würde, jedenfalls die parlamentarische Mehrheit (92 der 183 Nationalratssitze) zu übernehmen.
Es gäbe also einen "Mehrheitsbonus". Wie die Grafik oben zeigt, würde nach dem Wahlergebnis von 2008 die SPÖ 92 Sitze bekommen, 35 mehr als derzeit. Wenn kein Abgeordneter abspringt, würden die 29,3 Prozent reichen, ganze fünf Jahre mit absoluter Mehrheit zu regieren.
Umgekehrt könnte eine Partei, die bei der nächsten Wahl die SPÖ auch nur knapp überholt, ihrerseits fünf Jahre mit absoluter Mehrheit regieren.
Eine Variante dazu könnte kleine Koalitionen erzwingen: Die stärkste Partei bekäme demnach 91 Sitze, die derzeit zweitstärkste Partei ÖVP wäre mit 37 Prozent ein möglicherweise zu starker Koalitionspartner, weil man ja in Wahrheit nur einen kleinen Mehrheitsbringer braucht: Kleinparteien wären - trotz geringerer Mandatszahlen - ständig als potenzielle Mehrheitsbringer im Spiel. Und alle zusammen könnten eine demokratisch legitimierte Koalition gegen die Mehrheitspartei bilden. Das könnte bedeutsam sein, wenn etwa der FPÖ die Mehrheit zufiele, aber partout niemand mit ihr koalieren wollte.
Poier gibt zu bedenken, dass ein System des "Mehrheitswahlrechts mit Koalitionszwang" eine geringere Effizienz für die Regierung hätte als jedes reine Mehrheitswahlrecht - dass es aber andererseits für die kleinen Parteien viel attraktiver wäre als das derzeitige. Hauptverlierer wäre die jeweils zweitstärkste Partei. (Conrad Seid, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.6.2011)