Gesamter Gerichtsbezirk Neulengbach beschloss 1938 Hitler-Ehrung - Ob sie in Kraft trat, ist unbekannt
Neulengbach/Wien - Als der Amstettener Gemeinderat Adolf Hitler vor gut zwei Wochen die Ehrenbürgerschaft aberkannte, wies Bürgermeister Herbert Katzengruber (SP) darauf hin, dass es sehr wohl Rechtsgelehrte und Historiker gebe, die der Meinung sind, dass eine Ehrenbürgerschaft sowieso mit dem Tod endet. Medien berichteten, der Verfassungsdienst habe bescheinigt, dass Ehrungen mit dem Tod des Geehrten ohnehin erloschen seien.
So eindeutig ist die Lage aber offenbar nicht. Im Archiv des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts finden sich nach dessen Angaben in Bezug auf die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers nur zwei Dokumente: Eine Anfrage vonseiten der Gemeinde Zell am See im Mai 1988 zu genau dieser Problematik und das Antwortschreiben darauf.
In Letzterem steht, dass eine Ehrenbürgerschaft "nach dem Tod des Geehrten keine Rechtswirkungen mehr" entfaltet. Allerdings sei es nicht ausgeschlossen, dass sich je nach Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes daran auch nach dem Tod eines Geehrten "bestimmte Rechtsfolgen" knüpfen.
Ratlosigkeit in den Rathäusern
Jedenfalls ernannten Gemeinden auch Personen posthum wieder zum Ehrenbürger. So wurden in Niederösterreich 1938 alle Ehrenbürgerverleihungen, die von 1933 bis 1938 "aus politischen Gründen" vorgenommen worden waren, widerrufen. 1965 hob das Land den Widerruf wieder auf. Damals wurde zum Beispiel Fürst Starhemberg, Vizekanzler im Ständestaat, erneut Ehrenbürger von Waidhofen an der Ybbs, wie die "Niederösterreichischen Nachrichten" berichten. Zu dem Zeitpunkt war Starhemberg bereits neun Jahre tot.
Vielerorts stößt man in den Bürgermeisterbüros in Bezug auf eine etwaige noch bestehende Ehrenbürgerschaft Hitlers aber auch aus Informationsmangel auf Ratlosigkeit. "Die Gemeindearchive geben zu den Ehrenbürgerschaften oft sehr wenig her", sagt der grüne Nationalratsabgeordnete Karl Öllinger, der in der Sache nachforschte und dabei zur Erkenntnis kam, dass "viele Dokumente aus der Nazizeit verschwunden sind".
Wird man in alten Zeitungen fündig, sind auch diese Ergebnisse mit Vorsicht zu genießen. Wie beispielsweise aus einer amtlichen Mitteilung in der Wochenzeitung Wienerwald-Bote hervorgeht, beschlossen im niederösterreichischen Gerichtsbezirk Neulengbach am 11. Mai 1938 die Gemeindeverwalter die Ernennung Hitlers zum Ehrenbürger. Das heißt aber nicht automatisch, dass dieser Beschluss in allen Gemeinden des damaligen Gerichtsbezirks auch tatsächlich rechtskräftig wurde. Darüber entschied erst Hitler selbst oder seine Kanzlei, wie der Historiker Gerhard Botz von der Uni Wien sagt.
Pauschalernennung möglich
Wie dies vor sich ging, müsse aber erst genauer erforscht werden, sagt Botz. Im Fall Neulengbachs könne eine Pauschalernennung Hitlers zum Ehrenbürger im Gerichtsbezirk aufgrund des frühen Datums geschehen sein, dies stünde aber im Gegensatz zur (späteren) Politik der NS-Führung. Diese habe Hitler-Ehrungen bewusst nur bestimmten Gemeinden gewährt.
Der Stadtamtsdirektor von Neulengbach, Leopold Ott, sagt, mit dem Inhalt des Zeitungsausschnitts konfrontiert, wenn Hitler Ehrenbürger war, dürfte es in seiner Gemeinde bisher keinem bewusst gewesen sein. Es seien allerdings viele Dokumente im Krieg vernichtet worden.
Wolfgang Luftensteiner (SP), Bürgermeister von Altlengbach, das 1938 Teil des Gerichtsbezirks war, weiß auch nichts von einer solchen Ernennung. "Wir führen keinen Ehrenbürger Adolf Hitler. Ich kenne unsere Ehrenbürger." (Gudrun Springer, STANDARD-Printausgabe, 11./12./13.6.2011)