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Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)

Foto: Reuters

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertig gestellt und dem Innenministerium zugeleitet. Das verlautete am Freitag in Berlin aus Regierungskreisen.

Quick-Freeze

Wie die Zeitung "Die Welt" am Freitag aus dem Entwurf berichtete, sollen Telekommunikationsdaten von Bürgern nach dem Willen der Ministerin nur im Falle eines konkreten Verdachts gespeichert werden. Statt sämtliche Daten aller Bürger ohne Anlass zu speichern, würden damit nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten "eingefroren", heißt es demnach in dem 35 Seiten umfassenden Papier zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren.

Gespeichert werden soll laut Bericht nur dann, wenn es einen konkreten Anlass gibt, der die "Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten" unbedingt erforderlich macht. Der Entwurf trage "wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung", begrenze aber "die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß", zitierte die Zeitung aus der Begründung des Gesetzesentwurfs.

Kompromissangebot

Der Entwurf der FDP-Politikerin dürfte für neuen Streit in der deutschen Koalition sorgen. Die Union will die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten verpflichten, die Daten möglichst lange, möglichst umfangreich und ohne konkreten Anlass zu speichern - damit die Sicherheitsbehörden im Fall einer schweren Straftat darauf zugreifen können. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte unlängst ein Kompromissangebot genannt: Demnach ist seine Partei bereit, die Daten nicht wie ursprünglich geplant für sechs Monate zu speichern, sondern begnüge sich mit drei Monaten.

Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde

Leutheusser-Schnarrenberger sagte der "Welt" nun: "Die FDP lehnt es ab, dass Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde gelegt werden - ob das jetzt drei Monate sind oder sechs." Es könne allein um eine anlassbezogene Speicherung für einen überschaubaren Personenkreis gehen. Nur unter dieser Prämisse sei die FDP bereit zum Kompromiss. "Erst alles auf Vorrat speichern und dann den Datenberg durchforsten, das ist kein sinnvoller Weg."

Union und FDP ringen seit fast zwei Jahren um die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung im März 2010 als verfassungswidrig gekippt und eine Neuregelung angemahnt.

Österreich

In Österreich hat der Nationalrat Ende April die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Diese normiert, dass Kommunikationsbetreiber die diversen Kommunikationsdaten via Telefon, Handy, E-Mail und Internet künftig sechs Monate speichern müssen. Inhalte sind davon nicht betroffen. Basis ist eine EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde. In Österreich wird die Regelung im April 2012 in Kraft treten. (APA/dpa)