Institut brachte neue Regelung im Sozialgesetz vor Verfassungsgericht
Budapest - Das ungarische Karoly-Eötvös-Institut klagt vor dem Verfassungsgericht gegen neue Regelungen im Sozialgesetz, die sogar eine "Unterwäsche-Visite" möglich machen. Nach diesem Gesetz haben Gemeinden das Recht, die Vergabe von Sozialhilfe an "demütigende Bedingungen" wie die Kontrolle der "Gepflegtheit des Antragstellers oder die Sauberkeit dessen Unterwäsche" zu knüpfen, berichtet die Onlineausgabe der Tageszeitung "Nepszabadsag" am Freitag.
Mit ihrer Klage will die von der Soros Foundation gegründete Nichtregierungsorganisation erreichen, dass diese Verfügung des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt wird, da dadurch "das Recht auf die Unverletzlichkeit der Privatsphäre und des privaten Wohnraums schwer verletzt wird". Laut dem Institut wurde diese Regelung seit ihrer Verabschiedung 2010 vielerorts angewandt.
Als Beispiel wird die Gemeinde Varbalog an der österreichischen Grenze genannt, in der der Gemeinderat die Vergabe von Sozialhilfe in einer Verordnung an strenge Bedingungen knüpfte. Der Antragsteller muss etwa für jeden in seiner Immobilie lebenden Bürger jeweils sechs Quadratmeter Wohnraum garantieren. Pflicht sind weiter die regelmäßige Nutzung der für Wäschewaschen und Körperpflege dienenden Räumlichkeiten, regelmäßige Säuberung der Räume und gründliche Körperpflege der Bewohner sowie Verwendung sauberer Bekleidung. Die Gemeindeverwaltung habe laut der Verordnung auch das Recht zu kontrollieren, wie die Unterwäsche der Bewohner gelagert wird, kritisierte das Institut. (APA)