Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen in sämtlichen Fällen, die die Klasnic-Kommission im Zusammenhang mit kirchlichen Missbrauchsopfern an die Anklagebehörde herangetragen hatte, eingestellt. Das gab Behördensprecherin Michaela Schnell am Donnerstag bekannt.

Gegen elf Personen war wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch ermittelt worden, gegen weitere 17 wegen Ausübung physischer, aber nicht sexuell motivierter Gewalt. "In 13 Fällen musste das Verfahren eingestellt werden, weil die Verdächtigen mittlerweile gestorben sind. In 15 Fällen ist Verjährung eingetreten", berichtete Schnell.

Kein Einfluss auf Entschädigungs- und Therapieentscheidungen

Drei weitere Anzeigen mussten aus Mangel an Beweisen zurückgelegt werden, weil sich die Verdachtsmomente nicht einer konkreten Person zuordnen ließen.

In einer ersten Reaktion betonte die Klasnic-Kommission, dass die Einstellungsverfügung auf Entschädigungs- und Therapieentscheidungen der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft keinen Einfluss habe, weil für diese keine rechtliche Verjährungsfrist gelte. Man werde die Tätigkeit im
Interesse von Betroffenen von Missbrauch und Gewalt mit Intensität fortsetzen, so die Kommission in einer Aussendung. (APA/red)