Gründungsmitglied der "Bewaffneten Proletarier" freigelassen - Italien geht vor Internationalen Gerichtshof
Brasilia - Brasiliens Regierung hat dem italienischen
Ex-Linksextremisten Cesare Battisti eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt. Einen
entsprechenden Beschluss fällte am Mittwoch der dem Arbeitsministerium
angegliederte Nationale Einwanderungsrat in Brasília. Die Entscheidung ist
Voraussetzung für ein Daueraufenthaltsvisum, dessen Ausstellung dem
Justizministerium obliegt. Diese Entscheidung gilt aber als sicher.
Anfang Juni hatte der Oberste Gerichtshof Brasiliens die Auslieferung Battistis nach Italien abgelehnt
und seine Freilassung angeordnet. Von neun Richtern stimmten sechs gegen die
Auslieferung des 56-Jährigen. Die Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung einen entsprechenden Beschluss
des früheren brasilianischen Präsidenten Luiz Inacio Lula da Silva.
Dieser hatte
an seinem letzten Tag im Amt am 31. Dezember 2010 einem Auslieferungsantrag
Italiens eine Absage mit der Begründung erteilt, Battisti könnte Opfer
politischer Verfolgung werden. Die Entscheidung Lulas entspreche dem 1989
zwischen Brasilien und Italien vereinbarten Auslieferungsabkommen, hieß es am
Mittwoch vom Gericht. Zugleich stimmten die Richter mehrheitlich für die
sofortige Freilassung Battistis.
Italien geht vor Internationalen
Gerichtshof
Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi erklärte, er bedauere den Beschluss
des brasilianischen Gerichtshofs, da er die Rechte der Angehörigen von Battistis
Opfern ignoriere. Italien respektiere den Willen der brasilianischen Justiz,
werde jedoch weiterhin auf internationaler Ebene aktiv sein, damit die Abkommen
zwischen den beiden Ländern respektiert werden.
Außenminister Franco Frattini erklärte, dass der Beschluss des Obersten
Gerichtshofs in Brasilien ein Affront für die Angehörigen von Battistis Opfern
sei, die Gerechtigkeit verlangten. Italien werde sich beim Internationalen
Gerichtshof (IGH) in Den Haag einschalten und weiterhin für Battistis
Auslieferung zu kämpfen.
Frage nationaler Souveränität
Kurz vor dem endgültigen Gerichtsurteil hatten die Richter erklärt, Italien
sei nicht berechtigt, die Entscheidung des brasilianischen Präsidenten infrage
zu stellen. Es handle sich um eine Frage nationaler Souveränität. Das Oberste
Gericht hatte einer Auslieferung Battistis nach Italien im November 2009
zunächst zugestimmt, die endgültige Entscheidung aber dem Staatschef überlassen.
Diese hatte zu einer andauernden, diplomatischen Krise zwischen Brasilia und Rom
geführt.
Ausbruch aus italienischem Gefängnis
Battisti soll als Gründungsmitglied der Gruppe "Bewaffnete
Proletarier für
den Kommunismus" Ende der 1970er-Jahre an vier Morden in Italien
beteiligt
gewesen sein. Zwei seiner Opfes sollen italienische Polizisten gewesen
sein. Nach dem Ausbruch aus einem italienischen Gefängnis fand er
jahrelang in Frankreich Asyl, das ein Ausstiegsprogramm für italienische
Linksextremisten aufgelegt hatte. Im Rahmen der nach dem damaligen
Präsidenten benannten "Mitterand-Doktrin"
wurden wegen Gewaltverbrechen Verurteilten, die nicht an "aktivem,
blutigem Terrorismus" beteiligt waren, nicht nach Italien ausgeliefert.
Ein Pariser Gericht lehnte 1991 seine
Auslieferung nach Italien ab. Als Frankreich 2004 sein Asyl zurückzog,
floh
Battisti nach Brasilien und wurde im März 2007 in Rio de Janeiro
festgenommen.
Kritik aus Rom
Italien kritisierte das Urteil des brasilianischen Gerichts scharf. Die
Entscheidung, nicht die Auslieferung "eines Kriminellen wie Battisti"
anzuordnen, stelle ebenso wie die Entscheidung des damaligen Präsidenten Lula
"zum wiederholten Mal eine Erniedrigung für die Familien seiner Opfer" dar,
zitierte die italienische Nachrichtenagentur ANSA Jugendministerin Meloni.
Battisti war Gründungsmitglied der Gruppe "Bewaffnete Proletarier für den
Kommunismus". Er streitet eine Beteiligung an den Morden, wegen denen er
verurteilt wurde, ab. Mit der jüngsten höchstgerichtlichen Entscheidung darf er
in Brasilien bleiben. (red/APA)