Mafiaparagraf 278a

Mittel und Wege, um den Mafiaparagrafen zu bändigen

7. Juni 2011, 18:50
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    foto: der standard/newald

    Kontroverse Diskussion über den Mafiaparagrafen mit Tierschützerverteidigerin Alexia Stuefer, Strafrechtswissenschafterin Petra Velten, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, dem Sektionsleiter im Justizministerium Christian Pilnacek (v. l.). Ganz rechts: Moderator Gerfried Sperl.

Beim Standard-Montagsgespräch über den Mafiaparagrafen 278a zeigte sich der Vertreter des Justizministeriums novellierungsfreudiger als zuletzt – Die Risiken der geltenden Bestimmung nahmen viel Raum ein

Wien - Im Tierschützerverfahren sei "mit Kanonen auf Spatzen geschossen" worden" - diese gerade in Zusammenhang mit Tierrechten sinnfällige Aussage konnten beim Standard-Montagsgespräch im Wiener Haus der Musik am Podium alle zustimmen.

Doch wie mit den "Kanonen" - sprich: dem Mafiaparagrafen 278a - künftig umzugehen sei, um ähnliche überbordende Ermittlungen mit anschließender Anklageerhebung gegen außerparlamentarische Gruppen und NGOs zu unterbinden, darüber gingen die Meinungen unter den Diskutanten auf der Bühne und im Saal auseinander.

"Wir wollen glaubhaft machen, dass auch die Justiz eine lernende Organisation ist", sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium. Die Bandbreite des möglichen Lerneffekts setzte er etwas breiter als im seinem jüngsten Standard-Interview an.

Ermittlungsstopp

Der Polizei solle es durch Änderungen im Prozessrecht und in den Paragrafen 278ff schwerer gemacht werden, Ermittlungen wegen Vorbereitungsdelikten - Gründung einer mafiösen Gruppe, Planung terroristischer Straftaten - zu starten, wiederholte er seine Interviewaussagen. Für Lauschangriffe und verdeckte Ermittlungen solle es künftig nötig sein, dass über den 278er-Verdacht hinaus auch weiterer Verdacht besteht - etwa, eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Im Tierschützerprozess war das nur bei sieben der 13 Beschuldigten der Fall.

Darüber hinaus sei das Justizressort in Sachen 278er-Änderungen auch "in andere Richtungen hin offen" - so es den politischen Auftrag dafür gebe, sagte Pilnacek. Und - auf den Einwand von Diskussionsleiter Gerfried Sperl hin, dass das Justizministerium ja immerhin auch den derzeit geltenden, offenbar problematischen Paragraf 278 und Folgebestimmungen formuliert habe: "Das war und ist sozusagen abhängig von der jeweiligen Auftragslage."

Diese sei vor den letzten Paragraf-278er-Novelle im Jahr 2002 von EU-weiter akuter Terrorangst geprägt gewesen, erinnerte der Rechtsanwalt und ehemalige Justizminister unter der schwarzblauen Regierung Schüssel, Dieter Böhmdorfer. Eine Woche nach 9/11 habe eine Sitzung des EU-Justizrats in Brüssel stattgefunden. Pläne zur unionsweiten Gesetzesangleichung und -verschärfung seien dort "bereits in der Schublade gelegen".

"Schädlich für den Rechtsstaat"

"Man unterschätzt, mit welcher Brutalität die Politik mit dem Recht umgeht", sagte der der "freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft" angehörende Ex-Minister, auf die EU gemünzt. Dass beim Tierschützerprozess, wo der damals in Österreich verschärfte Antimafiaparagraf zur Anwendung kam, etwas schiefgelaufen sei, sagte er mehrmals.

Doch, immerhin: "Es hat jetzt einen Freispruch gegeben", wandte Böhmdorfer ein, als Moderator Sperl Pilnacek vorschlug, den Paragrafen zu verlesen, sodass die Podiumsgäste ihre Änderungsvorschläge präzisieren könnten. "Und was ist mit den rund sechs Millionen Euro Verfahrenskosten?!", tönte es laut aus dem Publikum.

Dort herrschte streckenweise Empörung, sodass die Ansichten der Linzer Strafrechtswissenschafterin Petra Velten auf Zustimmung stießen. "Ich bin im Prinzip eine Gegnerin von Paragrafen wie den 278er", erläuterte diese. Denn Strafrechtsbestimmungen gegen Vorbereitungsdelikte seien "schädlich für den Rechtsstaat".

Meinungspolizei

Sie seien geeignet, zivilgesellschaftliches Engagement zu kriminalisieren: "Bestraft werden soll, wer kriminelle Handlungen für die Mafia oder für eine Terrororganisation plant oder sie unterstützt. Auf NGOs übertragen kann das durch eine Spende geschehen. Damit rücken die Ansichten Einzelner in den Mittelpunkt strafrechtlicher Erhebungen: Alles, was sich im Kopf abspielt", führte Velten aus.

Ihr Rat: Schaden und Nutzen der Paragrafen 278ff sollten abgewogen werden, um daraus Konsequenzen zu ziehen. "Ich bin skeptisch, ob punktuelle Änderungen im Gesetzestext künftige Schäden wirklich verhindern können", betonte sie - um alsdann trotzdem jene Formulierungen aufzuzählen, die "einen viel zu geringen Bestimmtheitsgrad aufweisen".So werde eine kriminelle Organisation in Paragraf 278a als "unternehmensähnlich" charakterisiert: Laut Velten ein Einfallstor für Verdachte: "Es müsste explizit formuliert werden, dass arbeitgeber- und arbeitnehmerähnliche Rollen vorliegen müssen."

Demokratiepolitisches Risiko

Bei Tierschützerverteidigerin Alexia Stuefer rannte sie damit offene Türen ein. Als Praktikerin mit Überblick über vier Jahre Tierschützermittlungen und ein Jahr Prozess forderte sie dringend eine Novellierung des Paragrafen 278a. Derzeit bestehe in Österreiche eine Situation, "in der bestimmte gesellschaftliche Gruppen das Strafrecht verwenden, um gesellschaftlich für sie unerwünschte Tätigkeiten zu kriminalisieren".

Der Mafiaparagraf, so Stuefer, sei ein demokratiepolitisches Risiko. Aus dem Publikum bekam sie Unterstützung von Anwalt Georg Bürstmayr: "Derzeit besteht für Menschen, die sich außerhalb der Parteien politisch engagieren, Kriminalisierungsgefahr." (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 8.6.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 37
1 2
kater bruno
01
22.9.2011, 12:16

Warum werden KHG, Schüssel & Co nicht nach den § 278a angezeigt? Gilt dies nur für Tierschützer? KHG und & Co hatten fürs Volk nichts übrig, sondern haben nur für die eigene Tasche gearbeitet. Leider gehen diese Typen strafffrei aus, während die Extistenz von manchen Tierschützern mutwillig runiert wurde.

open combat
05
Böhmdorfer hat geflissentlich verschwiegen,

dass der (seien wir doch GANZ ehrlich!) recht untalentierte, die Anklage vertretende, Wr. Neustädter StA., dessen Schlußworte fast 1:1 mit seinem Anfangs-Statement 13 Monate davor übereingestimmt haben, von ihm (Böhmdorfer) knapp vor seiner Demission ernannt worden war. ))0:

Drahrer
13

bitte beim nächsten 278a-Prozess gegen die Müllkübelanzünder wieder eine Live-Berichterstattung. Nur so werden es auch die Dümmsten verstehen.

flascheleer
10
Tragik und Komödie zugleich

"...Gründung einer mafiösen Gruppe....", dass ein solcher Wortlaut in einem Gesetzestext stehen kann sagt schon einiges über unsere Bananenrepublik aus.
Wenns nicht uns betreffen würde, würde ich wohl darüber lachen ...

trollvottel
05

Was mich vor allem empört, ist die zufällige Auswahl der Opfer, auf die der Par.278a gerichtet wird.

Die hysterischen Viecherlstreichler rund um Herrn Balluch mögen lästig sein, weltfremd, arrogant, leider mit einem absolut unguten Feuereifer bei ihren Predigten, die oft zu menschenverachtenden Hasstiraden ausarten können. Aber Mafia?

Im Gegenteil würde ich weitaus eher die FPÖ mitsamt Burschenschaften und anderen Vorfeldvereinen als sektenartige kriminelle Vereinigung sehen, die recht unverhohlen davon träumt, die Demokratie durch die Alleinherrschaft der "F-Bewegung" zu ersetzen; die recht unverhohlen Kontakte zu Kriminellen in ganz Europa pflegt ... und die noch dazu zahlreiche wangennarbige Richter kontrolliert. Warum nicht Par.278?

verleih nix
01
dass die övp keine angst hat, selbst einmal opfer einer 278a ermittlung zu werden?

R. Lexer
01
24.6.2011, 23:36

Na warum wohl?

chima
00
ist eben kein Zufall

;-)

die Selektionsmechanismen funktionieren gut.

Mathias
 
03
"Man unterschätzt, mit welcher Brutalität die Politik mit dem Recht umgeht", sagte der der "freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft" angehörende Ex-Minister, auf die EU gemünzt.

Er hat wohl vergessen zu erwähnen, wie sehr in den entsprechenden Ministerien vor der Politik "gekuscht" wird!

Wie kann es denn sein, daß Gesetzesvorlagen hinterher vom VfGH aufgehoben werden, wenn diese Gesetze doch vorher im Ministerium überprüft worden sind?

"Der Mafiaparagraf, so Stuefer, sei ein demokratiepolitisches Risiko. Aus dem Publikum bekam sie Unterstützung von Anwalt Georg Bürstmayr: "Derzeit besteht für Menschen, die sich außerhalb der Parteien politisch engagieren, Kriminalisierungsgefahr."

Dabei geht die größte Gefahr für die Freiheit der Bürger und der Republik immer noch von den Politikern aus!

Kohlhaas1
02
Diese Gefahr ist aber nur dann real, wenn der Politker ein Instrument zur Verfolgung in die Hand bekommt.

Wie eben diese Paragraphen.
Damit lässt sich nämlich jedwede nicht im System überwachte Opposition ausschalten.
In den siebziger Jahren hätten wegen solcher Auswüchse die Häuser gebrannt !
Heute ist der Bürger mit Hilfe abstrakter Terrorwarnungen eingelullt und lässt sich, nach der Devise : wenn´s eh nix ausgrfressn ham , dann ham´s a nix zu befürchten, so ziemlich alles gefallen.

Mathias
 
01
Heute ist der Bürger mit Hilfe abstrakter Terrorwarnungen eingelullt und lässt sich, nach der Devise : wenn´s eh nix ausgrfressn ham , dann ham´s a nix zu befürchten, so ziemlich alles gefallen.

Auch sehr beliebt bei den "Befürwortern" ist die Phrase: "wer nichts zu verbergen hat".

Dann frage ich mich immer so gerne, wieso die ÖVP bisher die Parteienfinanzierung nie transparent machen wollte ;-)

Nitram1988
01
Kann man den Mafiaparagraf auch auf die FPÖ anwenden.

Immerhin stehen die Straftaten einiger Mtglieder in Zusammenhang mit ihrer Ideologie.

Johnny Brainstorm
01

Der Paragraph lässt sich auf jede Partei anwenden, verdammt, er lsst sich sogar auf die Pfadfinder anwenden...

Nelson25
02
zuallerst sollte alle Kosten, die einem Angeklagten entstehen, bei einem Freispruch, egal ob aus mangel an Beweisen oder tatsächlich erstattet werden.

es kann nicht sein das hier existenzen zerstört werden.

john.carter.denton
02

falls es jemand nicht mitbekommen haben sollte: seitens der grünen wurde im parlament ein untersuchungsausschuss gefordert, der ungereimtheiten in dieser causa aufdecken sollte, wurde aber von sämtlichen sp- und vp-mandatarInnen abgelehnt. soviel zur ernsthaftigkeit, mit der die regierungsparteien diesen skandal bearbeiten.

auf ein e-mail, in dem ich josef cap nach den gründen für die ablehnung des sp-klubs fragte, habe ich übrigens bis heute keine antwort erhalten.

Michail Bakunin
12

Das aktuelle Buch zum Verfahren & zu §278a: Christof Mackinger, Birgit Pack (Hg.): "§278a - Gemeint sind wir alle!", Mandelbaum Verlag 2011

Rezension Irene Brickner: http://derstandard.at/130455370... rschuetzer

Erhältlich u.a.: http://www.anarchia-versand.net/product_i... alle-.html

naihoit
00
Der Polizei solle es durch Änderungen im Prozessrecht und in den Paragrafen 278ff schwerer gemacht werden, Ermittlungen wegen Vorbereitungsdelikten - Gründung einer mafiösen Gruppe, Planung terroristischer Straftaten - zu starten

Welch Schwachsinn !!!
Die Polizei soll ermitteln, und sie soll ermitteln können.
Dieses Gesetz sollte aber dringend dahin gehend abgeändert werden, daß ein willfähriger Staatsanwalt in der Hoffnung auf Karriere die Gegner einer mächtigen Gruppe bis zur sozialen und vor allem wirtschaftlichen Zerstörung verfolgen kann.
Wenn punktuelle Änderungen im Gesetzestext künftige Schäden nicht verhindern können sind sie einfach zu wenig.
Dann ist das ganze Gesetz im Lichte der neuesten Erkenntnisse neu zu formulieren.

open combat
02
Dieses Gesetz sollte ... dahin gehend abgeändert werden, daß ein willfähriger Staatsanwalt ... die Gegner einer mächtigen Gruppe bis zur sozialen und ... wirtschaftlichen Zerstörung verfolgen kann.

BITTE bestätigen Sie, dass zwischen "Zerstörung" und "verfolgen" ein dickes "NICHT" fehlt!

Die Polizei, in der Gestalt von Zwettler, Bogner, Landauf, Plessl, etc. hat sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert!

naihoit
01
13.6.2011, 19:08
Sorry, was im Kopf so klar war fand leider nicht den Weg in die Tasten.

Wären Sie auch mit einem NICHT zw. "Gruppe" und "bis" einverstanden?

open combat
02
14.6.2011, 17:01
Wäre sogar stilistisch eleganter! (o:

Wolfgang Lederbauer1
00
"Derzeit besteht für Menschen, die sich außerhalb der Parteien politisch engagieren, Kriminalisierungsgefahr."....

Eine interessante Dikussion.

Leider blieb am Schluß die Frage unbeantwortet, ob das "Recht auf ein faires Verfahren " auch für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörden gilt.

Zugegebenermassen handelt es sich um eine schwierige und komplexe Materie, die allerdings jede Bürgerin und jeden Bürger betrifft.

Vielleicht wird diese Problematik bei anderen Verfahren noch virulent...

http://so-for-humanity.com2000.at

grifter
02

Macht verleitet zu Mißbrauch, daher ist die Macht der Exekutive und Judikative auch auf das absolut kleinste Maß dessen zu stutzen, das der Aufrechterhaltung des Rechtsstaates dient.

Wären echte Terroristen am Werk, wären deren Vorbereitungshandlungen ohnehin an sich schon strafbar, auch ohne den Mafiaparagraphen, der einfach nur zum Mißbrauch durch die Staatsgewalt einlädt und auch weiterhin einladen wird.
Weg damit.

Meinungsmanufaktur für Unsin und Unverstand (MUU)
 
120
Niemand braucht den § 278a zu bändigen ...

... es kommt halt - wie immer - darauf an, wer ein Gesetz wie anwendet.

Wenn ich einem Idioten eine geladene Pistole gebe, erschiesst er jemanden, wenn ich einem verantwortungsvollen Menschen eine geladene Pistole gebe, passiert nix!

Und Tatsache ist, Richter, Staatsanwälte usw. sind auch nur Menschen, die (auch mal) Fehler machen ...

ChesneyB
01

Nomen est omen.

dreyfusard
00

ich weiß nicht, ob das schon in regierungs- und justizkreisen bekannt ist, aber wir haben in österreich keine mafia

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