Mit der EU-Richtlinie zur Änderung der Prospektrichtlinie, die bis 1. Juli
2012 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, wird unter anderem die
Möglichkeit von prospektfreien Privatplatzierungen ausgeweitet. In ihr wird die
Definition von "qualifizierten Anlegern" - bei einem Angebot von Wertpapieren
nur an sie bedarf es keiner Prospektveröffentlichung - an die umfassendere im
Wertpapieraufsichtsgesetz angeglichen.
Die kaum genutzte Möglichkeit für natürliche Personen, sich in ein von der
FMA geführtes Register für qualifizierte Anleger eintragen zu lassen, entfällt.
Bei der Ausnahme von der Prospektpflicht für Angebote von Nichtdividendenwerten
(z. B. Anleihen) wird die Mindeststückelung von 50.000 auf 100.000 Euro
angehoben und damit die Möglichkeit prospektfreier Angebote eingeschränkt.
Vielfach enthält die Änderungsrichtlinie bloß Grundsatzbestimmungen; die
Kommission wird ermächtigt, zur Konkretisierung "delegierte Rechtsakte" zu
erlassen. Vorschläge sind von der neuen Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu erarbeiten - u. a. über "angemessene
Offenlegungspflichten" für Anleihe-Emissionen durch Unternehmen mit geringer
Marktkapitalisierung und KMUs sowie über Bezugsrechtsangebote, die
Gleichwertigkeit von Börsen in Drittländern und Inhalt und Form der
Prospektzusammenfassung, die auch schon bisher "in allgemein verständlicher
Sprache" zu erstellen war.
Erst nachdem diese delegierten Rechtsakte vorliegen, können die Auswirkungen
im Detail beurteilt werden. Es ist fraglich, ob das neue Prospektrecht den
Zielen der Kommission - die Belastung für Unternehmen zu reduzieren, ohne
Anlegerschutz und Funktionsabläufe der Wertpapiermärkte zu beeinträchtigen -
gerecht wird. Während die Prospekterstellung weiterhin mit großem Aufwand
verbunden ist, zeigt sich in der Praxis, dass die umfangreichen
Veröffentlichungspflichten selten zu informierteren Anlageentscheidungen durch
Kleinanleger führen. (Claudia Steegmüller, Philip Hoflehner, DER STANDARD, Printausgabe, 8.6.2011)