Prospektrichtlinie neu

Zweifel an Vereinfachung

7. Juni 2011, 18:07

Mit der EU-Richtlinie zur Änderung der Prospektrichtlinie, die bis 1. Juli 2012 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, wird unter anderem die Möglichkeit von prospektfreien Privatplatzierungen ausgeweitet. In ihr wird die Definition von "qualifizierten Anlegern" - bei einem Angebot von Wertpapieren nur an sie bedarf es keiner Prospektveröffentlichung - an die umfassendere im Wertpapieraufsichtsgesetz angeglichen.

Die kaum genutzte Möglichkeit für natürliche Personen, sich in ein von der FMA geführtes Register für qualifizierte Anleger eintragen zu lassen, entfällt. Bei der Ausnahme von der Prospektpflicht für Angebote von Nichtdividendenwerten (z. B. Anleihen) wird die Mindeststückelung von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben und damit die Möglichkeit prospektfreier Angebote eingeschränkt.

Vielfach enthält die Änderungsrichtlinie bloß Grundsatzbestimmungen; die Kommission wird ermächtigt, zur Konkretisierung "delegierte Rechtsakte" zu erlassen. Vorschläge sind von der neuen Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu erarbeiten - u. a. über "angemessene Offenlegungspflichten" für Anleihe-Emissionen durch Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung und KMUs sowie über Bezugsrechtsangebote, die Gleichwertigkeit von Börsen in Drittländern und Inhalt und Form der Prospektzusammenfassung, die auch schon bisher "in allgemein verständlicher Sprache" zu erstellen war.

Erst nachdem diese delegierten Rechtsakte vorliegen, können die Auswirkungen im Detail beurteilt werden. Es ist fraglich, ob das neue Prospektrecht den Zielen der Kommission - die Belastung für Unternehmen zu reduzieren, ohne Anlegerschutz und Funktionsabläufe der Wertpapiermärkte zu beeinträchtigen - gerecht wird. Während die Prospekterstellung weiterhin mit großem Aufwand verbunden ist, zeigt sich in der Praxis, dass die umfangreichen Veröffentlichungspflichten selten zu informierteren Anlageentscheidungen durch Kleinanleger führen. (Claudia Steegmüller, Philip Hoflehner, DER STANDARD, Printausgabe, 8.6.2011)

Claudia Steegmüller ist Partner, PHILIP HOFLEHNER Rechtsanwaltsanwärter bei e|n|w|c Rechtsanwälte.

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