Prüfbericht: Korrekte Reisespesen-Abrechnung

2. Juni 2011, 18:55

Gebarungsprüfung soll "sämtliche Vorwürfe gegen den Direktor" entkräften - Ausstellungen zulässige Nebentätigkeiten

Wien - Die Vorwürfe bezüglich zu hoher Reisespesen und laxer Abrechnungsregelungen gegen die Kunsthalle Wien und deren Direktor Gerald Matt werden von einem neuen Prüfbericht entkräftet. Laut der von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei IB Interbilanz Hübner durchgeführten Gebarungsprüfung entbehren "sämtliche Vorwürfe gegen den Direktor" jeder Grundlage, wie Kunsthallen-Präsident Thomas Häusle am Donnerstag  in einer Aussendung mitteilte. Matt habe sich "korrekt und im Sinne der Zielsetzungen und Aufgaben des international agierenden Ausstellungshauses verhalten".

Überprüft wurden im Auftrag der Kunsthalle die im Zeitraum 2008 bis 2010 durchgeführten Dienstreisen, vier Ausstellungen sowie das Buchprojekt "Voyage autour de ma chambre". Bereits Anfang Mai war ein Prüfbericht über das vom Parlament finanzierte Buchprojekt "Gespräche. Österreichs Kunst der 60er-Jahre" veröffentlicht worden, der die diesbezüglichen Vorwürfe ebenfalls als haltlos bezeichnete.

Im Bezug auf die Dienstreisen wurden die Jahre 2008 und 2010 lückenlos überprüft, für 2009 wurde das zweite Halbjahr betrachtet. Diese Vorgehensweise sei aufgrund der begrenzten zeitlichen Mittel für die Durchführung der Prüfung gewählt worden, wie es im Prüfbericht heißt. Die allgemeinen Reisekosten pro Jahr, von der Kunsthalle mit maximal 18.500 Euro festgeschrieben, wurden nicht überschritten, kritisiert wurde allerdings, dass Reisekostenanträge von Matt "in der Regel keine Kostenschätzungen" anführen und die vom Kassier unterschriebenen Genehmigungen keine Datumsangabe aufweisen. Somit könne meist nicht überprüft werden, ob die Genehmigungsfrist von 14 Tagen vor Reiseantritt eingehalten werde.

Ebenfalls ohne Datumsangabe erfolge die vom Kassier am Ende des Jahres durchgeführte Belegprüfung, die aber verantwortungsbewusst und genau erledigt werde. Matts Reisekosten schwanken im Verhältnis zum Gesamtprojektaufwand zwischen 0,11 bis 3,67 Prozent, wobei Tätigkeiten als Kurator oder Gruppenausstellungen meist höhere Spesen nach sich ziehen. Grundsätzlich würden günstige Hotels und Verkehrsmittel gebucht, höhere Kosten treten in diesem Zusammenhang meist bei Großveranstaltungen wie Biennalen oder Messen auf. Insgesamt kommt der Prüfbericht aber zum Schluss, dass "die Höhe der einzelnen Reisekosten als angemessen" erachtet werden könne.

Die ebenfalls geprüften Ausstellungen "Under the Pain of Death", "1989" und "Videorama" im Österreichischen Kulturforum New York, Ausstellungsobjekte im Österreichischen Parlament sowie das Buch "Voyage autour de ma chambre" seien von Matt entweder als Nebentätigkeit konzipiert respektive durchgeführt worden, beziehungsweise - im Fall der Parlamentsausstellungen, die 2008 und 2009 stattfanden - als offizielle Kooperationen mit der Kunsthalle geführt worden, womit Matts Leistungen Teil des dienstlichen Auftrags waren. Das Buchprojekt wurde drittfinanziert, ein hinzugezogener Mitarbeiter der Kunsthalle erfüllte seine Lektoratstätigkeit in seiner Freizeit.

Nebentätigkeiten sind Matt in einem Ausmaß von 15 Prozent der Gesamtdienstzeit gestattet, zur Unterstützung herangezogene Mitarbeiter der Kunsthalle seien laut Prüfbericht nicht von der Kunsthalle entlohnt worden. Allfällige Tätigkeiten, die dennoch im Rahmen der regulären Arbeitszeit vonstatten gegangen seien (hier wird vor allem das Senden von E-Mails angeführt), seien vertretbar gewesen.  (APA)

Max Kahlenberg
03
Wenn man die Grossmannssucht Matt´s kennt, dann muss noch einmal viel Geld fürs Biegen der Tatsachen geflossen sein !!!!!

Anders lässt sich so ein "Prüfbericht" wirklich nicht mehr erklären...

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.