Sprayen ist illegal - dass Polizisten deswegen Warnschüsse abgeben, ist für den Kinder- und Jugendanwalt aber inakzeptabel.

Foto: Fischer

Wien - Gemeinsam mit seinen zwei Freunden Alexander und David sprühte der 15-jährige Sebastian* einen "Antifa"-Schriftzug auf die Mauer des Sternwarteparks in Wien-Währing, als plötzlich ein Polizeiwagen vorfuhr. Sebastian und Alexander ergriffen sofort die Flucht, während David blieb. "Burschen, stehen bleiben!" war alles, was die Jugendlichen hörten - bevor ein Schuss fiel.

Einer der beiden Polizisten hatte einen Schreckschuss in den Boden abgegeben, um die Flüchtenden aufzuhalten. Doch die rannten weiter. "In dem Moment haben wir nur mehr geschaut, dass wir um die Ecke laufen", schildert Sebastian dem Standard. Sein Freund wurde vom zweiten Polizeibeamten eingeholt und aufgegriffen. Für ihn und David endete der Abend am Polizeirevier, Sebastian rannte bis nach Hause, fuhr dann aber auch aufs Revier.

Dass die Polizei in so einem Fall Waffen anwendet, auch wenn es "nur" ein Schreckschuss war, hinterließ bei dem Jugendlichen einen ziemlichen Schock. Das Gesetz erlaubt freilich Schreckschüsse: Alle Handlungen der Polizisten waren gesetzeskonform, was für Anton Schmidt, Kinder- und Jugendanwalt der Stadt Wien, nicht akzeptabel ist: "Es wäre auch erlaubt, Kindern nachzuschießen. Das können wir als Kinder- und Jugendanwälte nicht akzeptieren. In Notwehr zu schießen, darüber muss man nicht diskutieren, aber nicht, weil jemand auf eine Mauer sprayt. Wir fordern eine Änderung des Waffengebrauchsgesetzes."

Schießen als letztes Mittel

Dieses erlaubt Polizeibeamten derzeit, "zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme" von ihrer Dienstwaffe Gebrauch zu machen, wenn ungefährlichere Mittel ungeeignet oder wirkungslos sind. Und das sei hier der Fall gewesen, entgegnete man bei der Bundespolizeidirektion Wien auf eine Anfrage von Schmidt: Erstens konnten die Beamten nicht erkennen, dass es sich um Jugendliche und Strafunmündige (einer der drei Burschen war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt) handelte, da es Nacht war und die Sprayer vermummt waren. Zweitens hätte der Polizist den Waffengebrauch vorher mehrmals angedroht. Die Jugendlichen wiederum gaben an, sein "Halt! Stehen bleiben oder ich schieße!" nicht gehört zu haben.

Der Waffengebrauch in diesem Fall sei auch verhältnismäßig gewesen, heißt es in der Stellungnahme weiter, da mit der Abgabe des Schreckschusses in das lockere Erdreich "keine Gefahr verbunden sei". Schließlich verweist man auf einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem der UVS Tirol Schreckschüsse als rechtmäßig beurteilt hatte: Zwei Jugendliche waren auf dem Moped zu schnell unterwegs gewesen. Die Polizei gab zwei Schreckschüsse ab, nachdem die Mopedfahrer sie auf einem Feld abhängen wollten.

Im Fall der drei Sprayer aus Wien wurde Anzeige wegen schwerer Sachbeschädigung erhoben. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe sind dafür vorgesehen. Von der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren jedoch eingestellt, da Jugendliche für kleinere Straftaten besonderen Rechtschutz genießen. Die Kosten von 450 Euro für die Reinigung der Parkmauer übernahmen die Familien der drei Burschen.

"Absolute Ausnahme"

In Wien gab es im ersten Quartal dieses Jahres 512 Anzeigen wegen Sachbeschädigungen durch Graffiti, Festnahmen mit Schreckschüssen seien aber sehr selten, wie Roman Hahslinger, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Wien, im Gespräch mit dem Standard erklärte: "Schreckschüsse kommen zwar prinzipiell vor, sind aber die absolute Ausnahme." Dabei werde niemand gefährdet, aber durch den psychologischen Zwang könne man in bestimmten Situationen Täter an der Flucht hindern. (Jutta Kalian, DER STANDARD; Printausgabe, 3.6.2011)

* Namen von der Red. geändert