Eine Analyse ergibt: Nutzer auf Facebook und Co stehen zum Wettermann und sehen die Frauenrechtlerin als Nervensäge
Vor rund einem Jahr wurde der Schweizer Wettermann Jörg Kachelmann von seiner ehemaligen Lebensgefährtin der Vergewaltigung angeklagt. Dass der Moderator nun aus Mangel an stichhaltigen Beweisen freigesprochen wurde, spaltet die Öffentlichkeit. Zumindest spricht die prominente Frauenrechtlerin Alice Schwarzer einige mit dem Freispruch verknüpfte Probleme an, was ihr hämischen Spott von Kachelmanns Fans und auch Imageverlust einbringt.
Media-Analyse
Im Social Web erntet die Emma-Verlegerin größtenteils Hohn und wird als Nervensäge tituliert. Eine Social-Media-Analyse von Ethority bringt folgendes Ergebnis: Das Social Web begrüßt den Freispruch von Kachelmann und Alice Schwarzer nervt. Das Marketingunternehmen analysierte das Kachelmann-Gesprächsaufkommen über Facebook, Twitter und die Blogosphäre. Demnach thematisierten Twitter-User mit 2.513 Kommentaren den Prozess am häufigsten, mit einer Reichweite von 238.950 Kontakten wurde sie von der Facebook-Reichweite geschlagen. Die größte Reichweite gelang über die Blogs. Gemessen wurde auch die Tonalität, also ob die Postings positiv, neutral oder negativ ausfielen. Facebook-Nutzer äußerten sich nur zu 14 Prozent positiv zum Kachelmann-Prozess, auf Twitter waren die Aussagen zu 66 Prozent neutral und 20 Prozent der Blogeinträge und -postings fielen negativ aus.
Moralische Schuldfrage
Unter "Negativ" sind hier weniger abfällige Aussagen zum Angeklagten gemeint, sondern zu seiner schärfsten Kritikerin. Alice Schwarzer, die für die Bild-Zeitung den Prozess kommentiert hatte, zog den moralischen Aspekt vor die juristische Problematik des Prozesses.
Mehrheit für Kachelmann
Laut einer Online-Befragung der NTV-Zuseher unterschreiben 83 Prozent der Teilnehmer das Urteil. Mit 17 Prozent Stimmen, die dagegen sind, spiegelt die nicht repräsentative Umfrage die Stimmung unter den Prozessberichterstattern wider, während Schwarzer bereits im Vorfeld gegen einen möglichen Freispruch gewettert hatte. "Es ist ein Freispruch im Zweifel für den Angeklagten, und kein Freispruch, auf den er stolz sein könnte", sagte sie im Anschluss an das Urteil.
Welche Seite in dem Fall tatsächlich gelogen hat, konnte nicht hundertprozentig geklärt werden, denn es stand bis zum Schluss Aussage gegen Aussage, so Schwarzer. Diesbezüglich stünde man genau so weit wie am ersten Tag der Vorwürfe. Welche Folgen der Freispruch und das Urteil (im Zweifel für den
Angeklagten) für den Stand von Frauen aufwerfen, die im Falle einer
Vergewaltigung schon allein beim Schritt zur Anklage zögern, bleibt offen. (ez, derStandard.at, 01. Juni 2011)