Die Vorratsdatenspeicherung greift nach Ansicht des obersten EU-Datenschützers, Peter Hustinx, zu stark in die Grundrechte ein. Die entsprechende Richtlinie erfülle "die Anforderungen der Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht", erklärte der Europäische Datenschutzbeauftragte am Dienstag in Brüssel, nachdem er einen Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes analysiert hatte. Die EU-Richtlinie von 2006 verlangt die verdachtlose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, um damit schwere Straftaten besser aufklären zu können.

Drei Kritikpunkte

Hustinx machte hauptsächlich drei Kritikpunkte an dem Gesetz geltend: Erstens sei die Notwendigkeit der Speicherung nicht ausreichend nachgewiesen worden. Zweitens hätte sie weniger in die Privatsphäre eingreifend geregelt werden können. Und schließlich lasse das Gesetz "zu viel Spielraum für die Mitgliedstaaten, um zu entscheiden, für welche Zwecke die Daten verwendet werden können, und wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden kann", wie es in der Erklärung hieß.

Umstritten

Die EU-Richtlinie war schon im Gesetzgebungsprozess in Brüssel umstritten, auch danach riss die Kritik nicht ab. In Deutschland wurde die Richtlinie durch durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" umgesetzt, das zum Jahresbeginn 2008 in Kraft trat. Das Bundesverfassungsgericht kassierte dieses Gesetz allerdings im März 2010, da es unter anderem gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße. Wegen ähnlicher Bedenken setzten andere EU-Länder das Gesetz nicht um.

Zeiten

Auch auf europäischer Ebene ist die Richtlinie erneut in der Diskussion. Zum einen steht noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg aus. Darüber hinaus kündigte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström vor kurzem an, dass etwa Speicherzeiten, die Art der gesicherten Daten und die Häufigkeit der Abfragen überprüft werden sollen. Sie verwies dabei darauf, dass die Regelung unter dem Eindruck der Terroranschläge in Madrid und London von 2004 und 2005 erlassen worden war. Datenschützer Hustinx ermahnte die Kommission am Dienstag, neben Änderungen auch eine Aufhebung des Gesetzes zu erwägen. An seine Stelle könnte dann möglicherweise eine "gezieltere EU-Maßnahme" treten, erklärte er. (APA)