Die ARD will ihn nicht gleich zurück haben - im Gegensatz zu privaten Radiostationen
"Der Angeklagte Jörg Andreas Kachelmann wird freigesprochen." Als Michael Seidling, Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim, am Dienstag um kurz nach neun Uhr den entscheidenden Satz ausspricht, brandet im Gerichtssaal in den Reihen der Gerichtskiebitze spontan Jubel und Applaus auf.
Kachelmann selbst zeigt keine Regung. Auch die Miene seiner ehemaligen Lebensgefährtin Sabine W., die ihn wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angezeigt und damit den Fall ins Rollen gebracht hatte, ist zunächst ausdruckslos. Erst später weint sie und verlässt das Gericht durch einen Nebenausgang.
Neun Monate lang hatte das Gericht versucht, die Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 zu rekonstruieren und zu klären, ob Kachelmann damals tatsächlich in der Wohnung der Frau in Baden-Württemberg über sie hergefallen war. Am Dienstag, am 43. Tag des Prozesses, wurde Kachelmann schließlich freigesprochen. Allerdings nicht, weil das Gericht letztendlich von seiner Unschuld überzeugt war, sondern weil nicht genug eindeutige Beweise für die mögliche Tat vorlagen.
Es stand Aussage gegen Aussage, Gutachten waren zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen, dem "Opfer" Sabine W., aber auch Kachelmann, hatte das Gericht einige Lügen nachweisen können. "Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin. Er (Kachelmann) war deshalb nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen", betonte Seidling.
Doch die aufgeheizte Stimmung, in der der Prozess stattgefunden hatte, fand auch am Tag der Urteilsverkündung kein Ende. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn erklärte zwar: "Mit diesem Urteil muss man zufrieden sein." Doch gleichzeitig warf er dem Gericht vor, eine "erbärmliche" Urteilsbegründung abgegeben zu haben, da die Kammer Kachelmann "nur zu gern" verurteilt hätte. Richter Seidling hatte zuvor die vielen parallelen Beziehungen Kachelmanns vor dessen Verhaftung 2010 ins Spiel gebracht und erklärt: "Seine manipulativen Fähigkeiten setzte er nicht nur bei der Nebenklägerin, sondern auch bei anderen Frauen ein."
Das Gericht machte aber auch deutlich, dass trotz des Freispruchs Makel auf beiden Seiten bleiben werden: "Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin."
Und auch die Medien bekamen ihr Fett ab. In Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet seien die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin "immer wieder mit Füßen getreten" worden, rügte Richter Seidling. Und: "Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung."
Revision wird geprüft
A propos Medien. Kachelmann wird nach dem Freispruch wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen. Er will zunächst beim Schweizer Privatsender Radio Basel und dem deutschen Privatsender Radio Primavera verstärkt das Wetter kommentieren.
Meteomedia kündigte außerdem "spannende neue Produkte" an und erklärte, auch "zusätzliche öffentliche Auftritte sind in Zukunft nicht ausgeschlossen." Ob es ein Comeback bei der ARD geben wird, ist noch unklar. "Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und ein Urteil Rechtskraft erlangt hat, sieht die ARD in dieser Angelegenheit keinen Entscheidungsbedarf", sagte ein Sprecher. Die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob sie in Revision geht. (Birgit Baumann aus Berlin/DER STANDARD, Printausgabe, 1. Juni 2011)