Widerspruch

Urteil: AGB von UPC in 22 Fällen rechtswidrig

Andreas Proschofsky, 31. Mai 2011, 10:15
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    foto: upc

    Thomas Hintze, Vorsitzender der Geschäftsführung UPC

Handelsgericht gibt der Klage des VKI recht - Kein Sonderentgelt für Papierrechnung - Urteil nicht rechtskräftig

Mit einer Änderung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte der Telekom-Anbieter UPC im Herbst 2010 für einige Aufregung - und erboste KundInnen - gesorgt. Wie sich nun zeigt, war ein Teil der Neuerungen nicht nur unerfreulich sondern auch schlicht rechtswidrig, so sieht es zumindest das Handelsgericht Wien.

Klage

In einem nun veröffentlichten Urteil gibt man in 22 von 24 Punkten der Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) recht. Dieser hatte zuvor im Auftrag des Konsumentschutzministeriums klare Rechtsverstöße in den neuen AGB geortet. Da ein solches Gutachten aber keine Rechtskraft besitzt, hatte man in Folge Klage eingereicht.

Rechnung

Zu den Regelungen, die das Handelsgericht nun als illegal ansieht, gehört die Praxis, ein Extra-Entgelt für die Zusendung von Papierrechnungen zu verlangen. Die Ausstellung einer Rechnung sei eine vertragliche Nebenpflicht und dürfe nichts kosten, wird unmissverständlich festgehalten.

Informationspflicht

Auch sei es an sich nicht tragbar, dass wichtige Informationen rund um den Vertrag - dazu gehören laut UPC sogar AGB-Änderungen - lediglich per Mail zugestellt werden. Könne hier doch nur schwer sichergestellt werden, dass diese Mails die KonsumentInnen auch tatsächlich erreichen.  In diesem Zusammenhang verweist das Handelsgericht auf ein früheres Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs, welches klar festlegt, dass das Unternehmen - und nicht die KundInnen - dafür Sorge tragen müssen, dass Erklärungen und Informationen auch tatsächlich ankommen.

Keine Zustimmung

Zudem widerspricht das Gericht der Annahme, dass das Verstreichen einer vierwöchigen Frist als Zustimmung zu einer Rechnung gewertet werden kann. Das VKI folgert daraus, dass ein Einspruch - vor Gericht - natürlich auch noch nach dieser Frist möglich ist. Ebenfalls zurückgeworfen wird UPC die Formulierung, dass die eigene Leistungsbringung nur ein "Bemühen im wirtschaftlichen Rahmen" sei, womit man sich eigentlich vor Ansprüchen der KonsumentInnen bei Service-Ausfällen absichern will. Das Handelsgericht hält nun aber fest, dass die Aufgabe von UPC die tatsächliche "Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung" sei - und nicht nur ein "Bemühen" in diese Richtung.

Statement

"Wir hoffen, dass dieses Urteil - über UPC hinaus - größere Wirkung entfaltet. Denn die bei UPC beanstandeten Klauseln findet man in leicht geänderter Form auch bei zahlreichen anderen Unternehmen - quer durch alle Branchen", so Mag. Ulrike Docekal, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. Zuerst muss das Urteil allerdings erst einmal rechtskräftig werden, derzeit ist es das nämlich noch nicht. Das aktuelle Urteil kann auf verbraucherrecht.at nachgelesen werden.

Update, 13:00

Zwischenzeitlich hat uns folgende Stellungnahme von UPC erhalten, die wir im Wortlaut wiedergeben: "UPC nimmt das Urteil des Handelsgerichtes bezüglich der AGB-Änderungen im Herbst des Vorjahres zur Kenntnis. Gleichzeitig möchten wir jedoch festhalten, dass es sich hier um ein noch nicht rechtskräftiges Urteil handelt. Das Unternehmen wird alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen das Urteil vorzugehen. Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass UPC als Telekommunikationsbetreiber nach § 25 TKG 2003 jegliche AGB-Änderung der Regulierungsbehörde vorab anzeigen muss. Nach Prüfung unserer AGB durch die RTR wurde kein Widerspruch seitens der Regulierungsbehörde erhoben. Im Übrigen stellen diese Punkte kein Novum dar, sondern sind auch in den AGB anderer großer österreichischer Telekommunikationsanbieter enthalten. UPC passte seine AGBs mit der letzten Änderung nur den aktuellen Marktgegebenheiten an."

(apo, derStandard.at, 31.05.11)

Kommentar posten
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UNBEQUEM
01
RTR überprüft....

...das ist schon alles denn de Gesetzgeber hat der RTR keine Berichtigungs oder Versagungskompetenz zugewiesen. Somit ist das ein zahloses Instrument zur allgemeinen Beschwichtigung. Die RTR ist nur bei Rechnungsstreitigkeiten zuständig nicht aber bei Vertragsstreitigkeiten oder gar AGB Inhalten!
Wem nützt schon ein "Anschauen" wenn dann daraus keine Rechtsfolgen erwachsen??
Daher sind "Aussergerichtliche" Schlichtungsstellen immer ein Zeichen von unerwünschter Rechtsdurchsetzung und wie ein "Volksanwalt" eine Alibibeschwichtigungseinrichtung...wenn die Schlichtungsstelle nix zusammenbringt bleibt erst nur das Gericht, wenn eine Schlichtung erfolgt hat der der im Unrecht war keine Rechtsfolgen zu fürchten und macht es wieder.....

B.Kiddo
01
"Anpassung an aktuellle Marktgegebenheiten"

Dieses Argument ist ja wirklich unschlagbar!

Steuerzahler u. Kunden werden permanent abgezockt, von der EU, vom Staat, von den Banken, sowie von diversen Quasi-Monopolisten (Provider) ... alles ganz legal!

Darf ich das jetzt auch?
Sind doch nur aktuelle Marktgegebenheiten!

psychodaddy
03
T-Mobile, wenn auch nicht Telekabel

T-Mobile verweigert die Online-Rechnung, wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wird und verlangt weiterhin den Umweltbeitrag.
Falls es jemanden interessiert: es werden nur 20 % in Umweltprojekte investiert.
Jedoch: T-Mobile verschickt die Rechnung gemeinsam mit dem Einzelentgeltnachweis. Und den Einzelentgeltnachweis müssen sie immer, auch bei Online-Rechnung, falls gewünscht, kostenlos zusenden.
Eigentlich müssten sie es getrennt versenden.
Seit der Portoumstellung der Post versendet T-Mobile und die GIS schon die neuen Eco-Briefe. Die T-Mobile-Rechnung kommt jetzt meist erst am Tag der Fälligkeit an... Eco-Briefe brauchen 3 bis 4 Tage und T-Mobile nimmt 7 Tage ab Rechnungsdatum. Rechnung wird aber nicht am Re-Tag sofort versandt.

psychodaddy
03
Online-Rechnung

Was mich daran wirklich stört ist, mal abgesehen von selber ausdrucken und archivieren, dass man eine signierte Rechnung immer selbst abholen muss. Warum schaffen es die Telekommunikationsunternehmen nicht, wenn sie die Rechnung schon auf Zwang als E-Mail schicken wollen, gleich eine signierte Rechnung zu versenden? So muss man dann oft bei mehreren Unternehmen online einsteigen...
Was mich bei E-Mail-Rechnung mit Einzugsermächtigung stört: E-Mail ist kein Brief, Unbetechtigte (zB Hacker) haben dann auf der Rechnung den Namen und die Adresse - und gratis dazu die vollständigen Kontoinformationen. Warum muss auf einer Rechnung "ziehen wir am vom Konto 123 bei Bank XY ein" stehen? Reicht nicht "wird auftragsgemäß eingezogen"?

Ganymede
02
Mit der VDS kann dann jeder Polizist die Daten abziehen.

Schwarzer Rabe
02
Sparen mit UPC

Statt Uralt-Vertrag mit chello-plus (mit alter, relativ langsamer chello-plus Datenrate) bin ich auf chello-fun umgestiegen. Dazu das analoge Kabel-TV ersatzlos gekündigt.

Jährliche Kosten statt ~1008.- Euro nur noch ~275.- plus einmalig 30.- Downgradegebühr. Das heisst heuer ca. 703.- Euro Ersparnis und ab dem 2. Jahr 733.-.

Da der Überwachungsstaat/VDS kurz bevorsteht, kann ich auf Bandbreiten von zig MBit/s verzichten. Man wird wohl nur noch über (langsame) schweizer VPN Verbindungen kommunizieren können, um nicht G.esta.po-mässig bespitzelt zu werden.

Obwohl angeblich das Kabel-TV abgeklemmt wurde, könnte ich immer noch TV-schauen, wenn ich wollte. Offenbar macht man sich nicht die Mühe das wirklich abzuschalten bzw. auszufiltern?

Strg-Alt-Entf
02

Das Abklemmen nach Vertragsende kann eine Weile dauern, aber irgendwann kommt dann doch jemand und setzt einen Filter ein. Bei mir waren es IIRC ca. 3-4 Monate, bis die Karte an der Tür hing.

Interessant finde ich allerdings, dass danach immer noch u.a. die ORF-Kanäle auf der Dose liegen. Ist das vielleicht ein Deal mit den GIS-Keilern, damit man auch Nicht-UPC-Kunden bei vorhandener Verkabelung leichter die "Empfangsbereitschaft" unterstellen kann?

Schwarzer Rabe
00

Genau diese Sorge mir der GIS habe ich auch. Es wird hier von UPC eine unerwünschte Empfangsbereitschaft des ORF Fernsehens ua. herbeigeführt bzw aufrechterhalten.

Dazu gibt es eine Strafgebühr für Schwarzseher in den AGBs der UPC. Diese kann aber wohl nicht angewendet werden, wenn das Signal von UPC selber weiterhin aufgeschalten bleibt. Möglicherweise werden diese Filter bewusst defunktional eingebaut? Wie will man beweisen, dass man nicht selber daran herummanipuliert hat. Ein Nachsclüssel dürfte ja kein Problem darstellen.

Ganymede
00

Danke für die Info! Das Kärtchen war bei mir am schwarzen Brett. Das mit der GIS war auch mein erster Gedanke. So werde ich wohl alle Geräte mit Tuner entsorgen, um sicher zu gehen.

##V+##
03
ORF Kanäle sind in der Tat über Kabel immer verfügbar

nino808
00
20.6.2011, 11:44

seien sie froh, es ist zwar weit hergeholt, aber im notfall (zb alieninvasion) wäre es nicht schlecht zumindest die mögllichkeit zu haben, mittels tv zu erfahren was los ist. =)

psychodaddy
02
Internt-Service-Gebühr ab 1.8.

Auch Telekabel führt jetzt diese Gebühr nach Telekom-Vorbild ein. 15€ jährlich.

Hat eigentlich schon jemand entsprechende Hinweise bekommen?

Schwarzer Rabe
01
So ein Zufall aber. Könnte das ein Hinweis auf Preisabsprachen sein?

Es würde es ja sinnlos machen bei dem einen Provider zu kündigen, wenn die anderen dieselben Gebühren in selber Höhe erfinden und ebenfalls einheben.

Ganymede
00

Wenn keine zusätzliche Leistung erbracht wird, dann ist das wohl unzulässig?

Wahrscheinlich argumentieren sie die Entgelterhöhung mit Erhöhung der Mailbox-quota und Erhöhung des Speicherplatzes für den inkluidierten Primitiv-Webspace.

Allerdings hat UPC sich mir gegenüber einmal in schriftlich zu den Leistungsbeschreibungen geäussert, worin mir bekanntgegeben wurde, dass nach Vertragsabschluss geänderte Leistungsbeschreibungen für Bestandskunden irrelevant sind.

So müsste diese zusätzliche Leistung für Bestandskunden eigentlich ebenfalls irrelvant sein (da vertraglich nicht vereinbart), womit auch diese Internet-Service-Gebühr obsolet wäre.

Für allfällige Musterklagen kann ich Unterlagen und Namen bereitstellen.

psychodaddy
00
Bitte vor den Musterklagen die Unterlagen bereitstellen

am besten gleich, wie wärs?

canus lupus
00

mahnungen haben keinen rechtstitel, die kannst du getrost entsorgen - keiner wird dich klagen (auch wenn sie damit drohen).
denn selbst wenn sie vertraglich vereinbart sind, müssen unternehmen zuerst GENAU dokumentieren, WIE sie auf diesen betrag kommen. auf heller und pfennig.
das ist reine abzockversuch.
blöd nur, dass das bei den meisten leuten durchgeht.

clever s
00

wie sieht es mit mahngebühren aus?

bei einer 50 euro rechnung 9 euro mehr bei einer mahnung zu verlangen ist ok?

unbequem
00
Das Motto wenn alle betrügen dann rechtfertigt das auch unseren Betrug...

Das sind die üblichen Sitten in der Telekom-Branche...
Jetzt wird ihnen endlich der Hahn abgedreht..
mit ihrem "Bis zu" dem "binnen 4 Wochen " und der Kunde soll kündigen wenn ihm was nicht passt...
Endlich ein Klares Richterwort!!! Zumindest in Erster Instanz...selten genug beim HG Wien.

Assange
01
UPC Alternativen in Wien

Welche alternativen Anbieter in Wien sind empfehlenswert?

reallity show
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seit die ' wir sind die guten ' an upc verkauft haben gibt's keine alternativen mehr. mehr wettbewerb wäre wünschenswert.

Michael Bakunin
00

Wettbewerb ist unrealistisch in einer Branche, wo man zuerst in ganz Wien Kabeln verlegen muss, bevor man das Produkt anbieten kann.
Besser wäre eine Verstaatlichung aller Kabelnetze, die dann gegen Gebühr von jeden privaten Betreiber genutzt werden können, um ihre Internet-, Telefon- und Fernsehprodukte anbieten zu können.
Auch beim Handynetz wäre das eine viel bessere Lösung als die derzeitige mit zig verschiedenen Netzen und unnötigen Doppelgleisigkeiten.

reallity show
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das ist ketzerisch, das sind kommunistische gedanken :)

sowas geht überhaupt nicht

Michael Bakunin
00

ja, in unserer kapitalistischen welt ist das wirklich ketzerisch. wir brauchen mehr ketzer! ;-)

Schwarzer Rabe
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Überlegen bzw. überprüfen sie, ob sie nicht auf ein billigeres UPC Paket downgraden können. Im Grunde bezahlen sie beim Internetzugang für eine Leistungsbereitstellung, wobei ihnen das Ausmass Leistung nicht garantiert werden kann - also eigentlich für eine ILLUSION.

Klar hasst man eine Firma, von der man sich über den Tisch gezogen fühlt. Aber rational gesehen gibt es in Wien wenig günstigere, bessere Alternativen.

Ich habe vor einiger Zeit, wegen der Zahlscheingbühr und div. Frechheiten meine Produkte downgegradet und Kabel-TV gekündigt. Alles ohne spürbare Einbussen mit einer schönen Ersparnis von ca. 730 Euro jährlich.

Auto Bus
01
hoffentlich wird VKI gewinnen und die klauseln in upc- sowie anderen vertraegen als nichtig erklaert

dann werde ich sofort wieder die papierrechnung verlangen, denn ich benutze die mail nur sporadisch und die pcs und notebooks nicht als meine finanzverwaltungsinstrumente, da ich die nicht alltaeglich und regelmaessig benutze waehrend die rechnungs@vertragsschubladen/kisten immer brav durch die jahre dort bleiben wo sie sind ohne die gefahr geloescht oder in falsche datei, ordner unter falschem oder vergessenem namen gespeichert zu werden.

ich betracht die computertechnik und die gadgets als eventuelle situationale hilfsmittel aber mehr als either arbeitswerzeuge (fuers schreiben von papers z.B.) oder als freizeitzeitzeitueberwindungs instrumente.

auch wird das papierbuch durch ebooks nicht ersetzt sondern eher nur situationell ergaenzt

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