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Ab Dienstag müssen Kinder in Österreich bis zum zwölften Lebensjahr beim Radfahren einen Schutzhelm tragen. Eine entsprechende Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde bereits Ende April vom Nationalrat beschlossen.
Begleitpersonen müssen dafür sorgen, dass das Kind einen Helm trägt. Eine Missachtung der Pflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar und wird daher nicht geahndet. (APA)
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Bures: Tragequote bei Kindern unter zwölf Jahren von 65 auf 86 Prozent gestiegen
Argumente:
1. Eltern sollen auf die Kinder aufpassen, damit nix passiert.
2. Man verletzt sich meistens eh nicht am Kopf, sondern an den Gliedmaßen.
3. Autofahrer sind unvorsichtiger bei Helmfahrern; wenn man von einem Auto überfahren wird, bringt der ganze Helm nix.
4. Der Helm verleidet das Radfahren; Kinder können nicht mehr spontan fahren.
5. Helme verleiten zu unvorsichtigerem Fahren.
zu 1. Soll man neben seinem Kind herrennen, wenn es radfährt, damit es im Falle eines Sturzes auffangen kann?
zu 2. Kinder fallen oft anders, da sie oft noch nicht automatisch die Hände zum Schutz vorstrecken; außerdem sind Kopfverletzungen gefährlicher. Mit einem Armbruch bei meinem Kind kann ich leben, bei einem Schädelbruch schauts anders aus.
zu 3. Kinder in diesem Alter (unter 10) fahren selten auf der Straße, sondern eher in Parks, auf Radwegen, Gehwegen, usw. Dort kann man genauso stürzen, grade Kinder stürzen oft gänzlich ohne "Fremdeinwirkung"
zu 4. Wenn es die Kinder von Anfang an gewohnt sind einen Held zu tragen, verleidet der gar nichts, dann wird der so selbstverständlich aufgesetzt wie in der Früh eine frisch Unterhose angezogen wird; das dauert einige Sekunden und tut somit der Spontanität keinen Abbruch
zu 5. Kinder haben ein ganz anderes Gefahrenempfinden, die denken nicht wie Erwachsene "Jetzt hab ich eh einen Helm auf, jetzt kann ich wilder fahren". Außerdem kann man sich auch beim vorsichtigen Radeln verletzen - meine Tochter fällt vorzugsweise dann um, wenn ...
ad 1. Kinder in diesem Alter dürfen sowieso nicht unbegleitet fahren.
ad 3. Gerade auch deshalb ist eine Verankerung in der StVO sinnfrei, weil die Unfälle sich ja gar nicht auf den Straßen abspielen.
ad 4. Die bisherigen Erfahrungen mit der Helmpflicht zeigen da leider andere Erfahrungen. Stichwort Australien.
ad 5. Das Zitat von Dominik: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/s... kinder.pdf
1. Wie kommen Sie drauf? Und außerdem: Um einen Unfall zu verhindern, müsste man nebenher laufen und das Kind bei einem Sturz auffangen.
3. Die StVO gilt außer auf Privatgelände doch überall, nicht nur auf der Straße.
4. Ich lese immer nur, dass es solche Studien angeblich geben soll, aber genaue Angaben dazu (ums nachprüfen zu können) habe ich noch nie gesehen.
5. Na so ein "Zitat" auf einem Werbeplakat ist ja sicher sehr aussagekräftig ;)
§ 65 Abs 1 StVO: Der Lenker eines Fahrrades (Radfahrer) muß mindestens zwölf Jahre alt sein; wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrer. Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, oder mit behördlicher Bewilligung lenken.
§ 1 Abs 1 StVO: Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichen Verkehr.
Das bmvit "verkauft" das Gesetz sogar schon im Zusammenhang Risikokompensation. Ich halte das für sehr symptomatisch.
Na das ist ja schräg, danach dürfen Kinder ja nichtmal im Park alleine Radfahren.
Aber gut, Stürze haben mit der Aufsicht nichts zu tun, und auch nicht mit "üben", wie es in diesem einen Link mit den "10 Gründen gegen die Radhelmpflicht" geschrieben steht.
... sie sehr langsam fährt (beim Langsamfahren ist es schwerer das Gleichgewicht zu halten) oder wenn sie steht (mit beiden Beinen am Boden!) - wenn sie den Lenker beim Stehen nicht gerade hält, neigt sich das Rad leicht zur Seite, da kann sie oft das Gewicht dann nicht halten (vor Allem da sie das Rad ja weiterhin nur am Lenker festhält, der sich dann ja auch dreht), das Rad fällt um und sie fällt mit. Dabei hat sie sich auch schon den (behelmten) Kopf angeschlagen, weil sie sich nicht mit den Händen abstützt, sondern mit diesen ja den Lenker hält, weil sie versucht das Rad vor dem Umfallen zu bewahren.
Sowas passiert recht häufig bei ihr, ist völlig harmlos, sie kann dabei trotzdem ordentlich auf den Schädel knallen.
-für alle radfahrer
-für alle schifahrer
-für alle snowboarder
-für alle bergwanderer
-für alle inlineskater
-für alle jogger ( ab 10km/h )
-für alle fußgänger ( zumindest für die zeit, in der sie sich auf einer fahrbahn befinden - z.b. beim überqueren )
-für alle cabriofahrer
-für alle bauarbeiter
-für alle dachdecker
-für alle bauspengler
.............
Das BMVIT sagt: "Da einerseits die Unfallstatistik rund 1600 Kopfverletzungen/Jahr ausweist, die sich Kinder unter zehn Jahren beim Radfahren ohne Helm zuziehen.... Schätzungen gehen dahin, dass durch eine 100%ige Helmtragequote in dieser Altersgruppe rund 900 Kopfverletzungen im Jahr verhindert werden könnten."
ABER: "Lt. kfv.at wurden im letzten Berichtsjahr,
2009, nur ca 140 Kinder beim Radfahren verletzt. Dazu tragen jetzt schon bei den bis 10-jährigen fast 90% einen Helm - und eine "100%-ige" Helmtragequote, wie in den Erläuterungen phantasiert wird, ist sicher mit und ohne Pflicht unerreichbar."
Die Berechnung des KfV wurde unter anderem dadurch "frisiert", dass man eben nicht besagter Tragequote aus gerechnet hat, sondern von unglaubwürdig niedrigen 30% bei Kindern<10.
Einen ernsthaften Erklärungsversuch für dieses (offenbar) statistische Artefakt gibt es nicht.
die einem Ungepanzerten alle Knochen zermalmen.
Frau Bures, Sie sind das, was man in Deutschland einen "Dünnbrettbohrer" nennt.
Bei den Kindern trauen Sie sich...
Für alle, die behaupten, ein Helm bringe nix:
Die drei schwersten Kopfverletzungen in meinem Bekanntenkreis hätten mit einem Fahrradhelm verhindert werden können (vor allem der Schädelbasisbruch meiner Tante).
Alle trugen normalerweise Helm, aber da sind sie ja nur kurz ins Dorf, zum Bahnhof, oder mein Favourite: "mit Helm und Schutzausrüstung am Rucksack baumelnd wurde ich von einem Rennradfahrer niedergemäht" - schwere Gehirnerschütterung.
Ich selbst wäre ohne Helm sicher auch nicht mehr in der Lage, hier zu posten...Ich verstehe einfach dieses (teilweise richtig bösartige) wettern gegen die Fahrradhelme nicht!!!
Es sollte kein Gesetz nötig sein, der Lebenserhaltungstrieb sollte ohnehin fürs tragen eines Hohlraumschutzes sorgen!
Naja.
Wenn sie glauebn, dass ein handelsüblicher Fahrrad>Helm< einen Schädelbasisbruch verhindern kann, kann ich Sie wirklich nur als naiv bezeichnen.
da hätte Ihre Tante wohl einen Motorradhelm tragen müssen, nicht aber das Spielzeug, das sich die Abergläubischen beim Radln auf die Birn' tun.
Vielleicht war es die Rettung Ihrer Tante, dass sie keinen Helm trug, denn ein (leicht verrutschter) Helm kann eine schwere Schädelverletzung sogar noch verschlimmern bzw. sogar erst herbeiführen (u.a. Genickbruch! ich sehe immer wieder Kinder, die den Helm tief im Genick und die Stirne frei tragen; das ist lebensgefährlich!).
ist verdammt gefährlich, das stimmt sicher!
Aber wenn ich einen Helm ordentlich aufsetze, auf meine Kopfweite einstelle und den Kinnriemen anpasse, dann schützt er garantiert!
Ich habe diese Erfahrung schon mit so ziemlich allen Arten von Helmen gemacht (Ski-, Motorrad-, Skate,- Downhill- und normalem MTB-Helm) und ich war noch jedes mal froh drum!
Es geht dabei nicht immer nur um die schlimmstmögliche Verletzung, auch eine vom Schotter rasierte Kopfhälfte kann äuszerst unangenehm sein!
Zum Unfall meiner Tante:
Sie ist seitlich auf eine Gehsteigkante gestürzt, was ihr den Kopf fast gespalten hätte. Ein gespaltener Helm wäre ihr sicher lieber gewesen!
zB. Helm beim Motorradfahren: Schlechtere Sicht (v.a. im periphären Blickfeld), schlechtere Fähigkeit, Gefahren zu hören - dafür hoher Sicherheitsgewinn
zB. Radhelm: Weniger RadfahrerInnen auch durch das Gefühl, eine gefährliche Sache zu unternehmen, mühsames Handling beim Mix von Verkehrsmittel, geringerer Seitenabstand der überholenden AutofahrerInnen - dafür kein statistisch nachweisbarer Sicherheitsgewinn (siehe Schweden, etliche US-Bundesstaaten, Australien, Neuseeland)
Weil der Sicherheitsgewinn statistisch (Einzelfälle zählen nicht) nicht nachweisbar ist, ist eine Vorschrift von Helmen unnötig.
lg
Dimple
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