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Jeder kann sich bei Twitter mit einem Fantasienamen anmelden, doch das heißt offenbar nicht, dass Mitglieder immer anonym bleiben: Eine Gemeindeverwaltung in England hat nun vor Gericht erreicht, dass der Internetdienst Daten von Benutzern für eine strafrechtliche Verfolgung herausgeben musste. Das bestätigten am Montag sowohl ein Sprecher der nordenglischen Gemeinde South Tyneside als auch einer der betroffenen Twitter-Schreiber selber. Zu den Daten zählen nach Angaben des Mannes seine Handynummer, Email-Adresse und IP-Adresse.
Es handelt sich um einen der ersten Fälle, in denen Twitter in dieser Form die Anonymität eines Benutzers preisgegeben hat. Die Rechts- und Informationslage ist kompliziert. Internetdienste wie Twitter oder Google sind grundsätzlich verpflichtet, Behörden die Daten ihrer Nutzer zu geben, wenn es um Straftaten geht.
Notwendig
Twitter schreibt in seinen Datenschutzbestimmungen: "Twitter wird Informationen weitergeben, wenn es notwendig ist, um ein Gesetz, eine Regelung oder einen gesetzlichen Antrag einzuhalten, um die Sicherheit einer Person zu schützen, Probleme mit Betrug, Sicherheit oder technischen Fehlern anzusprechen oder Twitter Rechte und Eigentum zu schützen."
Im konkreten Fall soll ein Mitglied des Gemeinderates von South Tyneside bei Twitter über Kollegen bösartige Kommentare geschrieben haben. Er textete unter dem Namen "Mr. Monkey". Der Mann bestreitet die Anschuldigungen. Die Gemeinde zog am Twitter-Firmensitz Kalifornien vor Gericht und setzte durch, dass die Daten des Schreibers an sie weitergegeben werden müssen.
Allerdings gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob die Meinungsfreiheit eingeschränkt oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wenn Internetdienste die Daten hergeben. In Großbritannien sorgt derzeit auch der Fall des Fußballers Ryan Giggs für Aufsehen: Tausende Einträge auf Twitter besprachen eine angebliche Affäre des verheirateten Stars. Er selber hatte aber vor Gericht erreicht, dass darüber nicht berichtet werden darf. Nun stellt sich die Frage, ob es möglich ist, Twitter-Nutzer vor Gericht zu bringen, falls sie solche Schweige-Gebote brechen. (APA/dpa)
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Meinungsfreiheit ist eines unserer schönsten Freiheiten - allerdings hat alles seine Grenzen. Wenn es in einen Strafrechtlichen Rahmen fällt ist es okay, wenn die Betreiber die Daten offenlegen müssen. Andere Leute mobben und glauben dass eh keiner draufkommt ... das geht halt nicht ;-)
das ganze läuft solange gut, bis eine soko daherkommt, mit dessen leiter erich z., die vorgibt dass die person schwerste brandanschläge, nötigungen und sachbeschädigungen getan hätte -- wissentlich dass sie einen unschuldigen verfolgen -- nur um betreiber dieser internetplattformen reinzulegen damit sie daten ohne gerichtsbeschluss herausrücken.
ich gebe aber zu: dieses szenario ist frei erfunden.
noch.
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