Stifterwunsch

Steueramnestie für Schwarz­geld in Liechtenstein

30. Mai 2011 16:27

Bei Rückführung nach Österreich - Ohne Strafe und mit "attraktivem Steuersatz" von fünf bis zehn Prozent

Wien - Der Verband österreichischer Privatstiftungen (VÖP) will für Privatstiftungen in Liechtenstein eine steuerliche Amnestie, wenn sich die Stifter bereit erklären, das dort geparkte "schwarze" Vermögen nach Österreich zu holen und hier künftig zu versteuern. "Wenn das Kapital zurückgeholt wird und dann ab jetzt hier Steuern gezahlt werden, ist das ein Vorteil für die Allgemeinheit", argumentiert VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus, Vorstandschef der RZB-Tochter Kathrein-Bank, heute Montag bei einem VÖP-Seminar in Wien. "Eine mutige Regierung könnte eine Amnestie machen".

Sehr viele Stifter wären daran interessiert, ihr Vermögen zu legalisieren und nach Österreich zu bringen, meint Kraus. Das würde auch für den Finanzplatz Österreich im Wettstreit mit Liechtenstein und der Schweiz eine positive Wirkung haben. Vielen Vermögenden fehle aber in Österreich die Rechtssicherheit, wo es seit dem Privatstiftungsgesetz 1993 zahlreiche Änderungen insbesondere im Steuerrecht gegeben habe.

Nicht ganz gratis

Ganz gratis soll das Schwarzgeld aber nicht reingewaschen werden können. Ein Steuersatz, der für die hereinzubringenden Vermögen noch "attraktiv" sei, könne zwischen 5 und 10 Prozent liegen. Eine Finanzstrafe dürfe aber bei einer Amnestie nicht verhängt werden. Auch bei einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung liege die effektive Belastung bei 7 bis 8 Prozent.

Laut VÖP-Generalsekretär Kraus gibt es in Österreich 3.300 Privatstiftungen mit einem geschätzten Vermögen von 60 Mrd. Euro. Seit der Schaffung des Privatstiftungsgesetzes im Jahr 1993 wird dieses Instrument des "eigentümerlosen Rechtsträgers" mit Stiftungszweck sowohl für Finanzvermögen, Wertpapiere und Immobilien als auch für Unternehmen genutzt. 80 Prozent der großen österreichischen Familienunternehmen seien bereits in Stiftungen organisiert.

Warnung vor Verunsicherung

Kraus warnt vor einer Verunsicherung der Stifter. Heuer habe es bis Ende April nur elf Neugründungen von Stiftungen gegeben. Inlandsvermögen in Stiftungen würden zunehmend im Ausland veranlagt. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden gewisse Steuervorteile der Privatstiftung abgeschafft, der Thesaurierungsvorteil durch die niedrigere Zwischensteuer fiel weg. Ein von den Kritikern der Änderungen befürchteter Exodus der Stifter ist aber offenbar bisher ausgeblieben.

In Liechtenstein gebe es etwa 3.000 bis 6.000 Privatstiftungen, vermutlich großteils "schwarze" Stiftungen, in denen "substanzielles Vermögen" geparkt sei, erläutert Kraus. Während Stiftungen in Österreich Transparenzvorschriften unterliegen und dem Finanzamt Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde und Begünstigte offengelegt werden müssen, seien Stiftungen in Liechtenstein deutlich weniger transparent. "Bei Liechtenstein-Stiftungen ist es leichter als bei österreichischen Stiftungen, etwas zu verheimlichen". Wer offiziell sein Vermögen in eine liechtensteinische Stiftung einbringen will, muss seit 1. August 2008 in Österreich 25 Prozent Stiftungseingangssteuer zahlen. Für die Einbringung in eine österreichische Stiftung fallen dagegen nur 2,5 Prozent Steuer an.(APA)

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Posting 1 bis 25 von 32
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also dann ...
31.05.2011 12:04
und wenn es nach der s p ö ... geht, dann

- muss diesem antrag sofort zugestimmt werden
- übernimmt der staat, alle überweisungsgebühren
- darf das finanzamt, ab heuer, die stifterln...überhaupt nicht mehr prüfen
usw.

die spö = die NEO-LIBERALE PARTEI DES ÖSI-LANDES
sie führte die stifterln als legales steuerhinterzie-hungsinstrument ein
und schaffte duie vermögenssteuern ab.
alles unter v r a n z + lacina,
die totengräber jedes sozialen gedankengutes !

Bergdolm
31.05.2011 09:21
Mich wundert ja, dass

es ist in Österreich noch immer so ruhig ist.

Ach, ich verstehe, der Faymann ...

Ludovico Settembrini
31.05.2011 06:41
wo ist der angerannt?

meresi
31.05.2011 01:57
WIE SIEHT DER KERL AUS

ich glaub mit dem muß ich mal unter vier Augen sprechen...anschließend darf er sich nochmals zu Wort melden...

Hermine Berg
 
31.05.2011 00:53
VÖP?

oder ÖVP?

Dusty Bottoms
30.05.2011 23:17

Da braucht's keine Amnestie dazu. Selbstanzeige, versteuern und dann zurück nach Österreich. Ganz einfach!

prometheus7888
30.05.2011 22:49
absurd, verfassungswidrig und strafbar...

Sollte der Nationalrat dieser Forderung nachkommen, so würden sich meines Erachtens die Abgeordneten einer Straftat schuldig machen. Sie würden als Beitragstäter der Steuerhinterzieher agieren...

Die Forderung dieses Vereins ist eine bodenlose Dreistigkeit. Was sollen die steuerehrlichen Bürger unseres Landes denken??? Die Bestimmung des § 30a FinStrG zeigt ohnehin, dass das Parlament, die Steuerhinterzieher schützen will - anders ist eine derartig gleichheitswidrige Bestimmung nicht zu erklären. Sollte nunmehr noch eine Amnestie eingeführt werden, die ohnehin dem Gleichheitssatz widerspräche und somit verfassungswidrig ist, dann ist der Rechtsstaat nur mehr durch eine Revolution zu retten.

Lupo71
30.05.2011 22:11
skurril

Der Artikel ist einfach nur skurril. Besser kann man Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch Ein-Personen-Unternehmen nicht ausrichten, was man von Ihnen hält. Eine Verhöhnung der Extraklasse. Leider kann ich nicht annehmen, dass der Herr vom VÖP irgendwo voll dagegengerennt ist. Der lebt halt wirklich in einer anderen Realität wie es scheint und merkt es gar nicht. Ich denke, wenn solche Ansinnen noch öfters so ungeniert vorgetragen werden, wird es ein böses erwachen geben. Das soll aber keine Aufforderung zum Mauscheln sein.

Wie in der Sache eigentlich wirklich vorzugehen ist, hat Poster "Schilcherfreund" aus meiner Sicht sehr gut beschrieben. Aber jetzt leben Schilcherfreund und ich wahrscheinlich in einer anderen Realität
lg

Tintifax2000
30.05.2011 21:42
äh ...

... wie wärs wenn man die leute die man erwischt mit einzug des "geparkten" vermögens PLUS einer Strafe obendrauf bestraft, hm?

dann wärs auch attraktiv das Geld "hereinzuholen" - was soll denn das wenn leute die ohnehin schon zuviel haben auch noch hier sich weigern ihre steuern zu zahlen, das ist ja wohl das allerletzte ...

s'Kipferl
30.05.2011 21:21
dann hätte

Österreich kein Defizit mehr - also geht sowas nicht

Vera Rschung
 
30.05.2011 21:08
Wo ist eigentlich das Problem?

Jeder Eigner einer Liechtenstein-Stiftung hat die Möglichkeit der Legalisierung mit Selbstanzeige. Die Stiftungserträge muss er allerdings mit 25% Sondersteuer oder KESt und Sepkulationsgewinne zum Steuertarif (zukünftig zum Sondersteuersatz) versteuern.

Mir scheint, bei der gegenständlichen Debatte geht es um ein Ausverhandeln von Steuerprivilegien. Die Herrschaften haben halt panische Angst, weil die Deutschen immer wieder Steuer-CDs ankaufen und dann die Daten an die unwilligen Österreicher weiterleiten.

märchenonkel
30.05.2011 21:00
ein Fall für §278

Vera Rschung
 
30.05.2011 21:03

Stimmt!

klemens z
30.05.2011 20:41
jetzt,

wo der Franken gerade so hoch ist... :-)

mulligan1
30.05.2011 19:40
hebt diesen "verband" und alle seine mitglieder endlich aus !

diese vorschläge des VÖP generalsekretärs sagen doch alles !
VÖP - ÖVP

Mazzesinsulaner
 
30.05.2011 21:19

der Kraus als Oberfreimaurer ist alles, nur nicht ÖVP.

Ludovico Settembrini
31.05.2011 06:49

der chef der raiffeisenzentralbank ist niemals ein roter...

Mazzesinsulaner
 
09.06.2011 00:36

eh ned. Nur weil die Kathreinbank eine Raiffeisentochter ist, muss nicht notwendigerweise die Farbe "durchschlagen"

LadyDoolittle
30.05.2011 18:33
Da freue mich aber!

Das Finanzamt hat mein Ansuchen um Ratenzahlung von € 50 für € 900 Schulden abgeleht und geht in Exekution.
Mit den Guthaben aus zwei Jahren über € 500 Arbeitnehmerveranlagung und der Ratenzahlung von € 600 für ein Jahr hätte ich meine Schulden zurüclkgezahlt.

Solche Minibeträge werden gnadenlos eingetrieben. Steuerhinterzieher kommen ungeschoren davon.

Vielleicht wäre es besser € 900.00 Steuerschulden zu haben?

Vera Rschung
 
30.05.2011 21:15

Entschuldigung, aber eine Ratenzahlung sollte üblicherweise über einen nicht längeren Zeitraum als 11 Monate laufen und eine tüchtige Abschlagszahlung beinhalten. Dein Angebot von 18 Monaten ohne Abschlagszahlung ist schon ein bisserl sehr dürftig. Und ob aus einer Arbeitnehmerveranlagung dann wirklich ein Guthaben resultieren wird, muss bei näherem Hinsehen keineswegs fix sein.

LadyDoolittle
30.05.2011 22:11
zweierlei Maß

In letzter Zeit wurden Millionen Euro im Ausland (z.B. Datenträger) entdeckt, die Selbstanzeige erfolgte, als die Finanz bereits über die Daten verfügte, also 1 Minute vor Zwölf. Diese Steuerhinterziehung ist ganz einfach Betrug, mit entsprechender Absicht, mit ausgetüftelten Methoden. Betrug auch an der Gesellschaft, als lohnsteuerpflichtiger fühlt man sich als Trottel.

Gegenüber dieser Millionen sind meine € 900 Peanuts. Noch dazu, dass ich ohne meine Schuld in diese finanzelle Notlage geraten bin.

Wenn ein Normalbürger mit Plan einen Diebstahl begeht, geht er ins Gefängnis - selbst mit Bewährungsstrafe ist er im Vorstrafenregister.

Ich zahle seit Jahrzehnten Krankenversicherung, seit Jahren beträgt mein JAGL ca. € 240.

Bastardl
30.05.2011 17:53
Warum nicht gleich einen Ministerposten!?

Am besten im Finanzministerium...
Bankenaufsicht wäre aber auch nicht schlecht und und und!

Jedenfalls aber einen Orden für die ehrliche Art!!!

VÖP nach Mafiaparagraphen anzeigen!!!

gas karl
30.05.2011 17:35
eine Lex Grasser ?

Schilcherfreund
30.05.2011 17:08
Andersrum wird ein Schuh draus:

Gesetzesänderung, die ab 01.01.2012 folgende Strafen bei aufgedeckten Steuerhinterziehungen von nach ausländischem Recht gebildeten Stiftungen:

Mindeststrafe von 100 % des Stiftungskapitals, Höchststrafe 500 % des Stiftungskapitals.

Rückabwicklung aller Vermögensübertragungen des Stifters innerhalb der letzten 15 Jahre im Familienkreis.

Mindesthaftstrafe von einem Jahr unbedingt bei einer Hinterziehung von mehr als 1 Mio. EUR.

Fixiertes Strafausmaß von 25 % der Strafe sowie mindestens einem halben Jahr unbedingter Haft für beteiligte Wirtschaftstreuhänder und Anwälte.

Abwicklung sämtlicher Verfahren nach StGB, also volle Öffentlichkeit.

Dann haben die Stifter ja noch ein paar Monate Zeit zur Selbstanzeige nach altem Recht.

Bergdolm
31.05.2011 09:29

Ob da die Faymann-SPÖ auch dafür ist?

Am Semmering hat man sich ja wieder lieb.

Weg mit der Partei der Finanzverbrecher - weg mit der Partei, die Finanzverbrecher schützt!
Wie kommt der "gemeine" Steuerzahler dazu, seine Abgaben ordnungsgemäß zu bezahlen, und einige wenige "Auserlesene" werden geschützt?

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