Wien - Der Verband österreichischer Privatstiftungen (VÖP) will für Privatstiftungen in Liechtenstein eine steuerliche Amnestie, wenn sich die Stifter bereit erklären, das dort geparkte "schwarze" Vermögen nach Österreich zu holen und hier künftig zu versteuern. "Wenn das Kapital zurückgeholt wird und dann ab jetzt hier Steuern gezahlt werden, ist das ein Vorteil für die Allgemeinheit", argumentiert VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus, Vorstandschef der RZB-Tochter Kathrein-Bank, heute Montag bei einem VÖP-Seminar in Wien. "Eine mutige Regierung könnte eine Amnestie machen".

Sehr viele Stifter wären daran interessiert, ihr Vermögen zu legalisieren und nach Österreich zu bringen, meint Kraus. Das würde auch für den Finanzplatz Österreich im Wettstreit mit Liechtenstein und der Schweiz eine positive Wirkung haben. Vielen Vermögenden fehle aber in Österreich die Rechtssicherheit, wo es seit dem Privatstiftungsgesetz 1993 zahlreiche Änderungen insbesondere im Steuerrecht gegeben habe.

Nicht ganz gratis

Ganz gratis soll das Schwarzgeld aber nicht reingewaschen werden können. Ein Steuersatz, der für die hereinzubringenden Vermögen noch "attraktiv" sei, könne zwischen 5 und 10 Prozent liegen. Eine Finanzstrafe dürfe aber bei einer Amnestie nicht verhängt werden. Auch bei einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung liege die effektive Belastung bei 7 bis 8 Prozent.

Laut VÖP-Generalsekretär Kraus gibt es in Österreich 3.300 Privatstiftungen mit einem geschätzten Vermögen von 60 Mrd. Euro. Seit der Schaffung des Privatstiftungsgesetzes im Jahr 1993 wird dieses Instrument des "eigentümerlosen Rechtsträgers" mit Stiftungszweck sowohl für Finanzvermögen, Wertpapiere und Immobilien als auch für Unternehmen genutzt. 80 Prozent der großen österreichischen Familienunternehmen seien bereits in Stiftungen organisiert.

Warnung vor Verunsicherung

Kraus warnt vor einer Verunsicherung der Stifter. Heuer habe es bis Ende April nur elf Neugründungen von Stiftungen gegeben. Inlandsvermögen in Stiftungen würden zunehmend im Ausland veranlagt. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden gewisse Steuervorteile der Privatstiftung abgeschafft, der Thesaurierungsvorteil durch die niedrigere Zwischensteuer fiel weg. Ein von den Kritikern der Änderungen befürchteter Exodus der Stifter ist aber offenbar bisher ausgeblieben.

In Liechtenstein gebe es etwa 3.000 bis 6.000 Privatstiftungen, vermutlich großteils "schwarze" Stiftungen, in denen "substanzielles Vermögen" geparkt sei, erläutert Kraus. Während Stiftungen in Österreich Transparenzvorschriften unterliegen und dem Finanzamt Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde und Begünstigte offengelegt werden müssen, seien Stiftungen in Liechtenstein deutlich weniger transparent. "Bei Liechtenstein-Stiftungen ist es leichter als bei österreichischen Stiftungen, etwas zu verheimlichen". Wer offiziell sein Vermögen in eine liechtensteinische Stiftung einbringen will, muss seit 1. August 2008 in Österreich 25 Prozent Stiftungseingangssteuer zahlen. Für die Einbringung in eine österreichische Stiftung fallen dagegen nur 2,5 Prozent Steuer an.(APA)