Sinnlos

Sperre von Kino.to kann leicht umgangen werden

30. Mai 2011, 13:40
  • Artikelbild

    Kommerzielle VPN-Anbieter (Virtual Private Network), wie blackvpn, verhelfen zu neuen Internetadressen

  • Artikelbild

Angebot bereits unter neuer Adresse aufrufbar - Software und Proxys helfen Blockaden zu umgehen

Seit Samstag können Kunden des Providers UPC das Portal kino.to nicht mehr besuchen. Die Ursache: Der Verein für Antipiraterie (VAP) setzte eine einstweilige Verfügung gegen UPC durch - und zwang so den Anbieter den Zugang zur Seite zu unterbinden.

Sperre

Die Klage wurde gemeinsam mit den Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film eingereicht, Ausgangspunkt für den Streit war der preisgekrönte Film "Das weiße Band" des österreichischen Regisseurs Michael Haneke, der neben anderen Filmen rechtswidrig auf der Streamingseite präsentiert wurde. Da die Betreiber des Portals nicht festgestellt werden können, hat der Verein UPC aufgefordert, den Zugang zu sperren. Für die Dachorganisation der heimischen Internetwirtschaft (ISPA) ist in dieser Causa das letzte Wort aber "garantiert noch nicht gesprochen". 

"Provider zur Kontrolle der transportierten Inhalte zu verpflichten, ist völlig unangebracht"

"Provider zur Kontrolle der transportierten Inhalte zu verpflichten, ist völlig unangebracht", so ISPA-Chef Wildberger. Statt einem gerichtlichen Vorgehen sollten "internettaugliche Urheberrechtsmodelle" erarbeitet werden. "Damit wären innovative Content-Geschäftsmodelle möglich und die ständige Kriminalisierung von Millionen Nutzern hätte ein Ende."

Technische Umsetzung der Sperre

Laut UPC erfolgt die „technische Umsetzung der Einstweiligen Verfügung auf zwei Ebenen. Zum einem blockt UPC den Traffic zu den in der Verfügung genannten IP-Adressen - zum anderen wird die Domain www.kino.to nicht aufgelöst.

Praxis

In der Praxis stellen sich Internetsperren als untauglich heraus. So ist das Angebot von kino.to unter neuen Internetadressen zugänglich. 

Proxys

Auch gibt erprobte Mittel und Wege, derartige Blockaden zu umgehen. So verhelfen etwa kommerzielle VPN-Anbieter (Virtual Private Network) zu neuen Internetadressen. Und mit einer neuen Adresse wird die Sperre obsolet. Ein Übersicht von derartigen Dienstleistern findet sich unter http://myvpnreviews.com/. Wer kein Geld ausgeben will, kann auf die Software Hotspot Shield zurückgreifen, die ebenfalls Adresse verschafft.  Alternativ liefern auch Proxy-Server neue Adressen. Ein Suche bei Google liefert Links zu entsprechenden Angeboten. (red)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 305
1 2 3 4 5 6 7
Ratenfänger
00
Muss VPN später auch 'offen' sein?

smeexseus ...
 
10

""Das weiße Band"" gerade so ein langweiliger mistfilm der die auszeichnung nur wegen thema bekommen hat , hat das alles ausgelöst. wird wohl zuviele vom kauf abgehalten hab schon blöd wenn der kunde weiß was er kauft ..

Carnap
41

Sorry, vergessen: wenn der kunde [Substantiva schreibt man groß]

Carnap
50

""Das weiße Band"" gerade so ein langweiliger mistfilm [da fehlt ein Komma]
der die auszeichnung [schreibt man groß]
nur wegen thema [Migrationshintergrund? -- Es gibt Sprachkurse!]
bekommen hat , [da ist ein Leerzeichen zu viel]
hat das alles ausgelöst. wird [Das erste Wort in einem Satz schreibt man groß.]
wohl zuviele vom kauf [Substantiva schreibt man groß.] abgehalten hab [wie meinen? Bitte Deutsch lernen ...] schon blöd [da fehlt ein Komma <-- Konditionalsatz] wenn der kunde weiß [da fehlt ein Komma]
was er kauft
[da fehlt ein abschließender Punkt. Man setzt in diesen Fällen immer drei Punkte.]..

Der Film ist übrigens ausgezeichnet. Allerdings muss man ihn verstehen, um etwas von ihm zu haben. Ist keine Wurstsemmel.

boro boros
 
00

du bist soooooo schlau!

au contraire
00

rechtschreib'trolle, mag 'keiner.!!einself!!!

Carnap
02

"rechtschreib'trolle": Da ist ein Apostroph zu viel.
http://deppenapostroph.de/

",": Dieses Komma gehört weg.
www.duden.de

" 'keiner.!!einself!!!"
Apostroph zu viel. Siehe oben.

Lunar_Park_Fan
00

Sehr-Geil

greenboy
00
es scheint so

als ob jetzt moviestream.to auch gesperrt wurde?

arsen hitrach
10

Um moviestream.to auch zu sperren braucht es wieder eine richterliche Verfügung, entsprechende Sicherheiten, eine medienwirksame Berichterstattung usw. bis dahin gibt´s dann auch schon wieder eine Ausweichdomain.

greenboy
00

so schnell kanns gehn ;) :(

greenboy
00
oder doch nicht ;)

mal gehts mal nicht...

sofoso
00
bei mir gehts trotzdem?

bin in Wien und UPC Kunde, aber die kino.to domain geht ohne Probleme, mach ich was falsch? ;-)

Schlappstruller
11
du wirst überwacht

Dein Internetzugang geht über die Server der politischen Polizei.

Drum kann dein UPC nix sperren

sofoso
00

warte inzwischen auf ernstgemeinte Antworten, aber danke.

arsen hitrach
00
Stimmt.

Schlappstruller hat recht, wenn du noch hinsurfen kannst dann wird dir nicht anderes überbleiben als erstmal PC neu aufsetzen und in Zukunft ganz genau aufpassen...

Schwarzer Rabe
00

Das stimmt schon, was oben steht.

senf mit korn
15
31.5.2011, 20:47

Auch für den Standard:

Kino.to ist keine Streamingseite und verwehrt sich gegen diese Bezeichnung, womit sie durchaus recht haben. Immerhin stellt kino.to keinen einzigen Stream selbst zur Verfügung.

Google hingegen hostst Mengen an illegalen Inhalten, aber wer will sich schon mit echten Gegnern anlegen. Nicht umsonst ist die VAP mit solchen Anliegen bisher an der Telekom abgeprallt - warum sollten sie sich sonst UPC vorgenommen haben?

peace & love
00
welche 'illegale' inhalte sind bei google 'gehostet' ?

senf mit korn
01

Geschützte Inhalte bei YouTube (gehört Google), Waffenpreislisten und Kinerpornos bei Google Docs (Gratis GB, schnell, anonym, keine Einzelfile Größenbeschränkung) u.s.w.

Ist eine lange Liste, ziemlich alltäglich, deren CDN eignet sich nun einmal zu gut für solche Zwecke

LoL
00
31.5.2011, 15:25

Warum wenden die sich nicht an anonymus, um den betreiber festzustellen

Frau Eisbär
50
31.5.2011, 13:00

Mir ist es ja egal, aber wieso behauptet der ISPA-Typ ständig, Provider müssten das Internet kontrollieren? Der VAP muss eine Klage einbringen, DAS GERICHT prüft die Vorwürfe und entscheidet dann, ob der Provider die Seite sperren muss oder nicht. Der Provider muss genau gar nichts tun (deshalb hinkt der vielstrapazierte Vergleich mit der ASFINAG auch so gewaltig!), erst wenn er vom GERICHT (nicht vom VAP) den Auftrag bekommt, eine Seite zu sperren, dann muss er das tun. Das sollte keine Überforderung darstellen. Obs was bringt, ist eh eine andere Geschichte, aber die Provider sollten doch bei der Wahrheit bleiben und nicht so tun, als müssten sie jetzt irgendwelche Seiten "kontrollieren"!!

entity13
02

Hervorragendes Beispiel für sinnbefreites Lesen!

moejoe000
01
31.5.2011, 17:34

Da haben Sie wohl einiges nicht verstanden!

Das Gericht prüft eben nicht, sondern der VAP fordert den Provider auf die Seite zu sperren. Der Provider sperrt nun die Seite oder tut es nicht. Tut er es nicht, wird er vom VAP geklagt und das Gericht entscheidet. Bekommt der VAP Recht, muss der Provider die Seite sperren und die Gerichtskosten zahlen.

Daher wird sich der Provider überlegen müssen, ob er
a) ohne weitere Prüfung alle Seiten sperrt, sobald er vom VAP dazu aufgefordert wird oder
b) eben selbst die Aufforderungen des VAP im Einzelfall nachprüft.

Christoph Lechleitner
01
31.5.2011, 17:27
Provider sehr wohl als Zensor

Die Anordnung kommt ja jetzt vom Gericht.
Und bedeutet (je nach Umsetzungsanforderung) dass der Provider den Traffics seiner Kunden filtern muss, das ist Zensur.
Die Content-Mafia hofft ja dass nach ein paar erfolgreichen Klagen dieser Art Provider künftig auf Zuruf sperren um sich die Kosten der Rechtswege zu sparen.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 305
1 2 3 4 5 6 7

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.