Justizministerin will "Mafia-Paragrafen" nicht reformieren

27. Mai 2011, 17:49
  • Artikelbild
    foto: der standard/regine hendrich

    Signalisiert nach dem nicht rechtskräftigen Tierschützerfreispruch eine für das Justizministerium neue "Gesprächsbereitschaft nach allen Seiten": Christian Pilnacek.

Christian Pilnacek erklärt aber, dass "Mafia"-Ermittlungen erschwert werden sollen

Standard: Dass wir uns gegenübersitzen, ist nicht selbstverständlich. Seit Beginn des Tierschützerverfahrens hieß es aus dem Justizministerium bisher: Wir kommentieren nichts. Was hat sich geändert?

Pilnacek: Nach dem Freispruch, der übrigens nicht rechtskräftig ist, besteht keine Gefahr mehr, das laufende Verfahren zu beeinflussen. Das macht den Unterschied.

Standard: Drückt sich darin vielleicht auch ein neuer Stil in der Öffentlichkeitsarbeit unter der neuen Justizministerin Beatrix Karl aus?

Pilnacek: Nein, denn schon unter der früheren Ministerin Claudia Bandion-Ortner war die Erkenntnis da, dass besser als bisher vermittelt werden muss, was Staatsanwaltschaften und Gerichte tun. Die Justiz muss sich in einer neuen Art präsentieren. Dazu zählt, dass man Gesprächsbereitschaft nach allen Seiten zeigt.

Standard: Im Tierschützerprozess scheint nach den Freisprüchen von der Anklage gar nichts übrig zu sein. War es rückwirkend betrachtet ein Fehler, diesen Prozess durchzuziehen?

Pilnacek: Man muss zwischen dem Zeitpunkt der Anklage und jenem der Urteilsverkündung unterscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat bei einer bestimmten Dichte der Verdachtslage anzuklagen, dazu ist keine Gewissheit einer Verurteilung, sondern nur die Wahrscheinlichkeit nötig. Davon konnte sie zum Zeitpunkt der Anklageerhebung unserer Ansicht nach ausgehen. Vor Gericht hat sich dann einiges entwickelt.

Standard: Richterin Sonja Arleth hat die Tierschützer nicht nur vom Mafia-Vorwurf, sondern auch in allen angeklagten Einzeldelikten - Nötigung, Sachbeschädigung usw. - freigesprochen. Warum erkannten Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium nicht vor Anklageerhebung, wie dünn die Suppe war?

Pilnacek: Um das zu beantworten benötigen wir jetzt eine schriftliche Urteilsbegründung. Dass die Richterin keinen Hinweis auf Bestehen der kriminellen Organisation sah, ist ziemlich klar, aber bei den Einzeltaten sind wir nach wie vor der Meinung, dass es Beweise gegeben hat. Aufgrund der schriftlichen Urteilsverkündung werden wir prüfen, ob es Möglichkeiten für ein erfolgreiches Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gibt.

Standard: Kann der Beweismangel auch an einem fehlerhaften Vorgehen der Sonderkommission Tierschutz liegen?

Pilnacek: Auch das werden wird beleuchten. Wir wollen schauen, ob da Scharniere nicht ineinandergepasst haben - zum Beispiel im Fall der verdeckten Ermittlerin 'Danielle Durand'.

Standard: Im Mittelpunkt der Kritik in der Tierschützercausa steht der Paragraf 278a. Soll dieser reformiert werden?

Pilnacek: Hier gibt es in der Fachwelt divergierende Aussagen. Heinz Mayer etwa meint, der Paragraf sei in Ordnung, er werde nur schlecht angewandt, andere stellen die Bestimmung an sich infrage. Klar ist, dass Paragraf 278a und Folgeparagrafen nicht dazu da sind, um legitime Zwecke - etwa Tierschutz - zu kriminalisieren. Sondern um illegale Aktivitäten, die sich hinter legalen, menschenrechtlich geschützten Vorgangsweisen verstecken, zu ahnden. Wir überlegen derzeit, ob der Fehler darin liegt, dass schon der bloße, dringende Verdacht, Mitglied einer Organisation zu sein, ausreicht, um schwerwiegende Grundrechtseingriffe im Ermittlungsverfahren zu setzen.

Standard: Sie meinen, künftig sollten ohne Einzeltatverdacht - etwa Sachbeschädigung - keine 278a-Ermittlungen mehr stattfinden?

Pilnacek: Ja, es sollte dieser Verdacht nicht hinreichen, um die schwersten Grundrechtseingriffe wie etwa einen Lauschangriff durchführen zu können.

Standard: Wie sollte diese Änderung festgeschrieben werden?

Pilnacek: Nicht in Paragraf 278a an sich, sondern im Prozessrecht.

Standard: Wie hält man echte Zivilgesellschaftszwecke und vorgeschobene rechtlich auseinander?

Pilnacek: Indem man sich anschaut, mit welchen Mitteln Anliegen durchgesetzt werden sollen. Die Protestbewegung im Deutschland der 1970er-Jahre hat mit legitimen Demonstrationen gegen den Schah-Besuch begonnen. Und was ist daraus zum Teil geworden? Terroristische Aktivitäten.

Standard: Paragraf 278a stellt für NGOs derzeit eine Bedrohung dar. Was raten Sie Betroffenen?

Pilnacek: Achtsam in der Anwendung der Mittel zu sein. Wer an einer legalen Demonstration teilnimmt, geht kein Risiko ein. Aber unter Verdacht geraten kann jeder, auch ungerechtfertigt.

Standard: Ist das nicht irgendwie kafkaesk?

Pilnacek: Kafkaesk? Nicht unbedingt. Es hat mit dem Funktionieren des Rechtsstaats zu tun. Die Verdachtslage im Tierschützerverfahren wird ja bis hin zum Obersten Gerichtshof geprüft. (Irene Brickner, DER STANDARD/Printausgabe, 28./29. Mai 2011)

Zur Person

Christian Pilnacek (47) war früher Richter. Die Sektion Strafrecht im Justizministerium leitet er seit 2010.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 234
1 2 3 4 5 6
Präventionsparanoia
01
23.7.2011, 11:32
Die Saudis lernen schnell von Österreich....

http://news.yahoo.com/amnesty-s... 54023.html

Vielleicht winkt dort für Pilnacek ein lukrativer Konsulentenauftrag? ;o)

Dr.Lion
01
15.7.2011, 22:01
Warum spricht ein Beamter statt der Ministerin?

Knapp vor Beantwortung einer dringlichen Anfrage legte ein hoher Beamter auf die Ministerbank ein Blatt mit diametralem Inhalt zu den Ansichten des Politikers, der schon ablesen wollte. Die Sache flog auf. Der Beamte: "Wir testen unsere Politiker. Sind sie stark, erfüllen wir ihre Wünsche. Sind sie schwach, machen WIR was WIR wollen."

Auf welchem Gleis fährt der übrigens dringend zu entfernende im Standard interviewte neue Sektionschef (wegen seiner empörenden Sager)?

Wyle E. Koyote
03
Wer an einer legalen Demonstration teilnimmt,

geht kein Risiko ein. Aber unter Verdacht geraten kann jeder, auch ungerechtfertigt.

Hört sich schwer nach, "von mir aus kannst ruhig demonstrien, wirst scho sehn wasd davon hast..."

Georg Bürstmayr
010
Funktionierender Rechtsstaat???

- in dem eine Strafbestimmung zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens gegen NGOs angewandt wird?
- in dem Angeklagten über Jahre Aktenteile vorenthalten werden?
- in dem Freigesprochene trotz Freispruchs ruiniert sind?
- in dem mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, während die Föhnwellen-Geldkofferträger-Schwiegersöhne nach wie vor frei herumlaufen?
- in dem derselbe Beamte, der schon den skandalösen Wiener Neustädter Prozess mit angezettelt hat, lustig weiter Studenten als Terroristen verfolgen darf?

Pardon, so stelle ich mir einen funktionierenden Rechtsstaat nicht vor.

Justizia mag zwar blind sein. Aber die JUSTIZ sollte doch, bitte sehr, mit beiden Augen sehen.

Dr. Freidank
04
Pilnacek: "Wer an einer legalen Demonstration teilnimmt, geht kein Risiko ein. Aber unter Verdacht geraten kann jeder, auch ungerechtfertigt… Es hat mit dem Funktionieren des Rechtsstaats zu tun."

Danke Herr Pilnacek! Besser kann man ein verrottetes Justizwesen, das sich das Mäntelchen der „Rechtsstaatlichkeit“ umhängt, nicht charakterisieren!
Allenfalls müssten Sie noch hinzufügen, was in diesem "Rechtsstaat" mit denen passiert, die "ungerechtfertigt unter Verdacht geraten".

"Bildausfall..."
03
In Wahrheit wieder nur ein Zeichen für momentane Inferiorität der Politik.

Diese übernimmt, anstatt ideologisch den Ton anzugeben, die Vorlagen eines mittlerweile offenbar zum "unentbehrlicher Experten" hochstilisierten Beamtenbürokraten. Die Ministerinnen kommen und gehen, der Sektionschef bleibt: "Yes, Minister!"

Eliaine
013
31.5.2011, 18:50
ja eh

"Wer an einer legalen Demonstration teilnimmt, geht kein Risiko ein. Aber unter Verdacht geraten kann jeder, auch ungerechtfertigt."

Was will der Richter damit sagen?Das klingt sozusagen durch die Blume bedrohlich und erhärtet die Verdachtslage,wozu der Paragraph weiterhin verwendet werden soll.
Bezeichnend auch, dass gerade die Demonstrationen gegen den Schah als Beginn terroristischer Aktivitäten dargestellt werden ,ohne den Todesschuß auf Benno Ohnesorg auch nur zu erwähnen.

daStrunknschädl
04

ich kann die Blume beim besten Willen nicht finden, das Zitat is offensichtlich und unumwunden als Bedrohung einzustufen 8[ sehr gruselig

Mathias
 
05
29.5.2011, 23:28
Dass die Richterin keinen Hinweis auf Bestehen der kriminellen Organisation sah, ist ziemlich klar

Na zum Glück für die Republik kennen sich wenigstens die Richter im Land noch aus!

Sowas ist eigentlich eine Schande für die verantwortlichen Ankläger!

Die Republik sollte eigentlich Klage wegen Behinderung der Justiz einbringen. In der Zeit hätte die Richterin sinnvolleres tun können!

suboptimal
 
15
29.5.2011, 19:42
wieder so ein Truthuhn,

dessen Namen es sich nicht lohnt zu merken. Austausch- und verwechselbar ...

Systemanalytiker
05
29.5.2011, 18:28
Diverse Staatsanwälte müssen gekündigt werden

Die Staatsanwaltschaft ist ein Saustall, der komplett auszumisten sein wird. Es wird Entlassungen geben müssen.

Wolfgang Lederbauer1
00
30.5.2011, 13:05
Die Staatsanwaltschaft ist ein Saustall, der komplett auszumisten sein wird.

Teil 3:

Wie könnte man die aufgezeigten Probleme lösen?

Wir glauben durch die Etablierung einer " Anwaltschaft für Menschenrechte".

Vgl.:

SFH-1926 Anwaltschaft für Menschenrechte - Österreich
Statuten vom 01.06.2010 / Begleitschreiben / Verteilernachweis / Reaktionen ...

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
01
30.5.2011, 13:04
Die Staatsanwaltschaft ist ein Saustall, der komplett auszumisten sein wird.

Teil 2:

Bei der aktuellen öffentlichen Diskussion wird bedauerlicherweise die Problematik des "Rechts auf ein faires Verfahren" übersehen. Ein solches Recht sollte selbstverständlich schon bei der Arbeit der Staasanwaltschaften und Ermittlungsbehörden gegeben sein.

Ist es aber nicht.

Warum nicht?

Weil sich der zB. der Art. 6 der EMRK nur auf das "Recht auf faire Verfahren" vor einem Gericht bezieht.

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
01
30.5.2011, 13:04
Die Staatsanwaltschaft ist ein Saustall, der komplett auszumisten sein wird.

Teil 1:

Eine solche - harte - Kritik sollte auf Fakten beruhen und nicht nur einen Prozess zum Gegenstand haben.

Wie kommt man zu den Fakten? Hier müßte eine sorgfältige, fachlich findierte Prüfung erfolgen.

Der Rechnungshof hat vor kurzem Wahrnehmungsberichte über die Prüfung von Staatsanwaltschaften veröffentlicht. Hat er - wenigstens stichprobenartig anhand von Fällen - die Gesetzmäßigkeit der Vorgangswesie von Staatsanwaltschaften geprüft?

Er hat es nicht getan.

Warum nicht?

http://so-for-humanity.com2000.at

Chickasha
07
29.5.2011, 23:10
Ja!

Aber das gilt noch stärker für gewisse hohe Ministerialbeamte, die im Namen der Ministerin den Staatsanwälten Weisungen geben dürfen!

MundMs
014
29.5.2011, 18:02
Wie ungeniert hier gelogen wird, was den Tierschutzprozess angeht, sind die ersten Zeichen davon, dass solche Prozesse nun als normal angesehen werden zu haben und häufiger an der Tagesordnung stehen werden.

Dass hier vollkommen unverblümt gelogen wird, nach nichteinmal einem Jahr, ist vermutlich ein Test wie weit die Dreistigkeit politischer Willkühr bereits gehen kann.

Man muss zwischen Zeitpunkt der Anklage und der Urteilsverkündung unterscheiden? klingt wie blanker Hohn, angesichts dessen, dass des Staatsanwalts Schlussplädoyer nahezu mit seiner Anfangsrede identisch war.

"Die Staatsanwaltschaft hat bei einer bestimmten Dichte der Verdachtslage anzuklagen... vor Gericht hat sich einiges entwickelt."
Tatsächlich reichte vor Gericht allein das Vorbringen der Verdachtslage, um die Angeklagten freizusprechen. Vor Gericht wurde alleine das Märchen der Anklage auf seine Realität überprüft, entwickelt hat sich garnichts.

R. Lexer
00

Naja, viele Grauslichkeiten wie die unterschlagene Danielle Durand oder der voreingenommene Schweiger sind erst nach der Anklage zu Tage gekommen. Und ich will nicht beurteilen, wie weit der Staatsanwalt von der selektiven (fingierten?) Weitergabe von Ermittlungsdaten selbst betroffen war.

Und bei den Einzeldelikten war es eben auch die Frage, ob der 278a angewendet werden kann oder nicht. Denn in Tateinheit mit der kriminellen Organisation hätten andere Verjährungsfristen gegolten, als für die Delikte einzeln.

meresi
02
KRIMINELLE ORGANISATIONEN?

fällt da vielleicht auch der verkauf der buwog hinein? und wenn ja, warum wird da anders vorgegangen? und was ist mit der bank im süden österreichs...waren das einzeltäter? oder waren die organisiert? und die geschäfte von meindl? einzeltäter oder organisation? ich kenn mich nicht mehr aus...

MundMs
010
29.5.2011, 18:18
Klar ist, dass Paragraf 278a und Folgeparagrafen nicht dazu da sind, um legitime Zwecke - etwa Tierschutz - zu kriminalisieren. Sondern um illegale Aktivitäten, die sich hinter legalen, menschenrechtlich geschützten Vorgangsweisen verstecken,

zu ahnden

Dazu braucht man keinen §278a, der ja genau darin besteht, prinzipiell das Recht auf Versammlung und Organisation davon abhängig zu machen, ob diese Organisation der politischen Exekutive angenehm ist. Denn es reicht schon eine bloße Wahrscheinlichkeit der Verurteilung aus, der Staatsanwalt muss sich also nicht einer Verurteilung sicher sein, sondern diese nur für möglich halten (1%ig), um die Existenz der Angeklagten zu vernichten

Ohne grundsätzliche Änderung, bleibt der § ein Persilschein zur rechtgemäßen, beliebigen Vernichtung von Existenzen, politisch unangenehmer Personen, die keine schwerwiegenden Vergehen begangen haben

Wer öfter demonstrieren geht, kann seine Existenz verlieren, wenn er nur unangenehme Themen anspricht

zhang sanfeng
010
29.5.2011, 15:27
"...hat mit legitimen Demonstrationen gegen den Schah-Besuch begonnen. Und was ist daraus zum Teil geworden? Terroristische Aktivitäten"

folgende nämlich:
"... verfolgten greiftrupps in zivilkleidung fliehende demonstranten.

eine frau sah, dass drei polizisten ihn verprügelten.

... fiel ein schuss, der ohnesorg aus etwa eineinhalb metern entfernung in den hinterkopf traf.

...andere hörten den entsetzten ausruf: bitte, bitte, nicht schießen!

die studentin erika s... erreichte, dass die prügelnden polizisten von dem schwerverletzten abließen.

anwesende polizisten weigerten sich zunächst, einen krankenwagen zu holen. sie hinderten einen herbeigeeilten norwegischen schiffsarzt daran, dem verletzten erste hilfe zu leisten.

laut krankenhausakte... als todesursache ... „schädelbasisbruch“ vermerkt."
... http://de.wikipedia.org/wiki/Benno_Ohnesorg

staatsterror

G e o r g
017
29.5.2011, 14:57

"[...] Wer an einer legalen Demonstration teilnimmt, geht kein Risiko ein. Aber unter Verdacht geraten kann jeder, auch ungerechtfertigt.

Standard: Ist das nicht irgendwie kafkaesk?

Pilnacek: Kafkaesk? Nicht unbedingt. Es hat mit dem Funktionieren des Rechtsstaats zu tun. [...]"

Wer also friedlich an legalen Demos teilnimmt, kann unter Verdacht geraten, auch ganz ungerechtfertigterweise. Was die meisten Aktivist_innen schon immer wussten, hat jetzt Herr Sektionschef für Strafrecht Pilnacek bestätigt. Und wir wissen von der Justizministerin, dass es normal und rechtsstaatskonform ist, wenn freigesprochene Angeklagte durch die Anklage und den Prozess gravierende Nachteile haben.

So einen Rechtsstaat brauche ich nicht.

MundMs
09
29.5.2011, 17:51
Aber unter Verdacht geraten kann jeder, auch ungerechtfertigt. [...] Es hat mit dem Funktionieren des Rechtsstaats zu tun.

Ja in einem Rechtsstaat kann tatsächlich jeder unter Verdacht geraten, aber nur bei §278a werden keine Indizien gebraucht um jemanden einen jahrelangen Prozess mit existenzvernichtenden Kosten anzuhängen.

Allein eine nette Märchengeschichte ohne irgendwelche Hinweise auf deren Realität und eine politische Motivation reichen aus, um beliebig Existenzen zu zerstören. Die Weigerung irgendetwas an diesen § zu ändern, bestätigt, dass der Tierschutzprozess in seiner Form gut geheißen wird.

Insofern fallen wir mit §278 in eine monarchistische Justiz zurück, die sich genau durch Beliebigkeit, wie sie jetzt durch §278 eingeführt wurde, von einer demokratischen Justiz untscheidet.

Hier wird versucht monarch Justiz als rechtstaatlich darzustellen.

belgma
 
07
29.5.2011, 13:16

wundert mich gar nicht ... wer beraubt sich schon gerne eines instruments, mit hilfe dessen man sich unliebsamer kritiker und gegner entledigen kann, ohne dass diese gesetze gebrochen hätten.

kritisch hinterfragen
02
29.5.2011, 11:51

Seit wann bestimmt ein Ministerium über die Gesetzesänderungen?

Valentina Stein
04
29.5.2011, 15:07
De facto immer schon!

Da die meisten Gesetzesvorlagen von den legistischen (!!) Abteilungen der jeweiligen Ministerien, somit der Exekutive, "vorbereitet", per Initiativantrag dem Parlament (bei Bundesmaterie) vorgetragen und von diesem beschlossen werden.

Gewaltentrennung? Ja, aber genauso wie zB die Rechtsstaatlichkeit oder die Grundrechte, ist auch diese de facto nicht existent.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 234
1 2 3 4 5 6

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.