Ceglia verlangt Anteil von 50 Prozent an sozialem Netzwerk - Vorgelegte E-Mails sollten Ansprüche belegen
Facebook hat die Klage eines New Yorker Geschäftsmannes, der vor Gericht einen Milliarden-Anteil an dem sozialen Netzwerk einfordert, als "dreisten und abscheulichen Betrug" zurückgewiesen. Facebook und dessen Gründer Mark Zuckerberg erklärten am Donnerstag in einer gemeinsamen 23-seitigen Stellungnahme, die Klage beruhe auf einem "gefälschten Vertrag und erfundenen Beweisen". Der Geschäftsmann Paul Ceglia erhebt Anspruch auf die Hälfte von Zuckerbergs Anteil an dem milliardenschweren Unternehmen.
"The Page Book"
Der Klageschrift von Ceglia zufolge verpflichtete sich Zuckerberg im April 2003 in einem Vertrag, bis zum 1. Jänner 2004 für 2.000 Dollar (1.412 Euro) eine Internetseite mit dem Namen "The Face Book" oder "The Page Book" zu entwickeln. Ceglia sei mit 50 Prozent an dem Projekt beteiligt gewesen, dann habe ihn Zuckerberg aber übergangen. Ceglia hat die Klage bereits im vergangenen Jahr eingereicht. Im April präsentierte er einen E-Mail-Austausch mit Zuckerberg, der seine Ansprüche belegen soll.
Vertrag über ein Projekt
Facebook bestätigte in der Antwort, dass Zuckerberg 2003 einen schriftlichen Vertrag mit Ceglia abgeschlossen habe. Darin sei es aber um "einige eingeschränkte Dienstleistungen einzig und allein im Zusammenhang mit der Entwicklung einer funktionsunfähigen und nun gelöschten Website mit dem Namen StreetFax.com" gegangen. Zu keiner Zeit sei es um Facebook oder ein ähnliches soziales Netzwerk gegangen.
Unternehmenswert
Zuckerberg hat die Internetadresse facebook.com im Jänner 2004 angemeldet, im Monat darauf ging das soziale Netzwerk online. Heute wird der Wert des Unternehmens auf 50 Mrd. Dollar (35,3 Mrd. Euro) geschätzt, mehr als 600 Millionen Menschen nutzen die Internetseite weltweit. (APA)