Infos zugespielt

Polizei im Visier von Strauss-Kahns Anwälten

27. Mai 2011, 13:35

Wegen angeblicher undichter Stellen "Recht auf fairen Prozess gefährdet"

New York - Die Anwälte des früheren IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn haben der New Yorker Polizei vorgeworfen, Medien vertrauliche Informationen zuzuspielen. Durch die Veröffentlichung der Informationen zum Nachteil für Strauss-Kahn könnte das Recht auf einen fairen Prozess gefährdet sein, hieß es in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an die Staatsanwaltschaft von Manhattan. Diese müsse alles tun, um die undichte Stelle sofort zu schließen.

Als Beispiel führten die Anwälte des unter dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung stehenden Franzosen Medienberichte über DNA-Tests an. Demnach stimmten dessen DNA-Proben mit Spuren auf der Kleidung seines mutmaßlichen Opfers überein. Strauss-Kahn soll versucht haben, ein Zimmermädchen in seiner Hotelsuite zu vergewaltigen. Er weist die Vorwürfe zurück.

Angebliche neue Infos über Zimmermädchen

Die Anwälte gaben an, im Besitz von Informationen zu sein, die die Glaubwürdigkeit der 32-Jährigen massiv untergraben könnten. Die Bezirksstaatsanwaltschaft zeigte sich irritiert über öffentliche Ankündigung vermeintlich neuer Informationen. Diese seien nicht bekannt. Ein Polizeisprecher wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Der Anwalt der Einwanderin aus Guinea wertete das Schreiben als einen Versuch, seine Mandantin als schlechten Menschen darzustellen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt angegeben, dass die Beweise gegen Strauss-Kahn umfangreich wären und täglich wüchsen. Der nächste Gerichtstermin ist für den 6. Juni angesetzt. Bei einer Verurteilung drohen dem ehemaligen IWF-Chef nch New Yorker Recht zwischen 15 und 20 Jahren Haft. (Reuters)

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luna tic
00
29.5.2011, 03:18

vllt kann mir ein versierter user bei etwas generellem weiterhelfen:

kann in den usa jede frau irgendeinen mann der vergewaltigung (oder einer anderen schweren straftat) bezichtigen und dieser wird dann ohne weitere pruefung verhaftet, in handschellen abgefuehrt, fuer einige stunden festgehalten etc?

ich mein, reicht eine aussage aus oder brauchts da schon noch zusaetzliche beweise/indizien?

Hui Buh
00
War es denn bei Kachelmann entschieden anders?

luna tic
00

weiss ich nicht. ich bin aber davon ausgegangen, dass bei dem einige vorermittlungen stattgefunden haben.

bei DSK wars aber eine sache von stunden. da kann ich mir jetzt nicht viel mehr beweise/indizien vorstellen als eine aussage.

beides ist fuer einen rechtsstaat fragwuerdig. wobei bei DSK ja die fluchtgefahr als haftgrund durchaus plausibel erscheint. bei kachelmann... was war denn da der u-haftgrund

Hepkat
10
29.5.2011, 15:04
In den USA gibt's über 50 verschiedenen Rechtssysteme, alle unabhängig von einander.

Stelle dir vor dass man fragt, "kann in EUROPA jede Frau...". Du würdest auch sofort antworten dass es vom Land und dessen Rechtssystem abhängig ist, oder? So ist es auch in den USA, welche eine Vereinigung von 50 unabhängigen Staaten ist.

Also, die kurze Antwort deiner Frage lautet, es ist von Staat zu Staat anders, ABER, da Schuld bei uns von einer Jury entschieden wird und da der Beweislast ausserordentlich hoch liegt ("beyond a reasonable doubt" - ohne berechtigte Zweifel), muss die Staatsanwalt bzw. Polizei über überzeugende Beweise sehr wohl verfügen, sonst spricht die Jury ein Urteil von "nicht schuldig" aus.

Passiert das zu oft, dann gilt der Staatsanwalt bzw. Polizeichef als inkompetent und wird dann vom Volk NICHT wiedergewählt.

luna tic
00
30.5.2011, 17:33

danke fuer die info. mir gehts aber nicht um die verurteilung vor gericht / durch die jury, sondern um die festnahme aufgrund einer aussage.

reicht die alleinige aussage "er hat versucht mich zu vergewaltigen" um jemanden festzunehmen und evtl sogar fuer tage in die u-haft zu stecken?

ich mein so anschuldigungen kann man leicht machen und wenn man dann sagt, naja vorsaetzliche verleumdung waer eh strafbar, dann kommt das ja einer beweislastumkehr gleich.

der urspruenglich beschuldigte muesste beweisen, dass der anschuldiger mit vorsatz gehandelt haette...

verstehen sie was ich meine?

Hepkat
00
31.5.2011, 01:11

Eine Aussage alleine kann ausreichend sein, ABER, der Ankläger wird auch wegen Glaubwürdigkeit verhört und Beweisematerial gesammelt bzw. kontrolliert.

Wir dürfen nicht vergessen aber, dass DSK wegen Fluchtgefahr in U-Haft behalten wurde und NICHT wegen der Anschuldigung! Normalerweise hat jeder das Recht auf Freilassung gegen Kaution, aber dies kann ein Richter unter gewissen Umstände dem Tatverdächtiger ablehnen.

Die Richterin war in diesem Fall überzeugt dass DSK die USA verlassen wollte, besonders da er nur wenige Minuten vor dem Abflug nach Frankreich vom Flugzeug entfernt wurde. Deshalb musste er in U-Haft bleiben und nur gegen extrem strenge Maßnahmen (sowas gibt's nur sehr selten) letztendlich freigelassen.

"Bildausfall..."
30
28.5.2011, 17:59
Befleckte Kleider werden ungewaschen aufgehoben;

vergewaltigte Zimmermädchen laufen mit Sperma im Mund auf den Gang und spucken dort erst aus ... Was uns da ungefähr noch alles erwartet, kann man hier nachlesen:
http://einestages.spiegel.de/external/... turedEntry
Z.B. versuchte Clinton zu beweisen, dass "oral sex" keine "sexual relationship" war (mangels Penetration). Interessant ist auch die Geschichte mit dem befleckten Kleid, das die Lewinsky auf den Rat der dubiosen Linda Tripp bis zur Anzeige ungewaschen aufhebt etc.
http://www.welt.de/print-wel... volle.html

Und jedem seine eigene Busspur
21
28.5.2011, 09:51
Michael Jackson

hat sich von tw. schwereren Vorwürfen freigekauft.
Das wäre in unserem Rechtssystem so auch nicht denkbar....

F G
03
28.5.2011, 15:13

Dass Zwettler und Herberstein nicht sitzen und vermutlich auch nie sitzen werden ist ihnen halt nicht aufgefallen.

widiwutsch
15
27.5.2011, 17:43
Die demonstrative Zuversicht seiner Anwälte

aus den ersten Tagen scheint immer mehr ernster Besorgnis zu weichen. Jetzt versucht man es mit Verfahrenstricks.

muppetbasher
22
27.5.2011, 12:11
Die Wahrheit wird in diesem Verfahren nicht ans Licht kommen,

die Medien bekommen ihr Futter, so wie im Kachelmann-Prozess!

Olly Garch
04
27.5.2011, 14:13
Aber ja wird sie ans Licht kommen.

Einer/eine der Beteiligten wird schon die Wahrheit sagen. Die liegt dann auf dem Tisch und wartet darauf, auch richtig erkannt zu werden. Da beginnen dann freilich die Schwierigkeiten...

GOTT (himself)
71
28.5.2011, 10:40
Wieso gehen sie davon aus, dass einer die Wahrheit sagt?

Vielleicht liegt die Wahrheit eher in der Mitte? Darüber hinaus liegt die Wahrheit auch immer im Auge des Betrachters.

Was ein gebürtiger Franzose als feuchten Flirt betrachtet kann ein puritanischer Ami schon mal als Vergewaltigung auslegen - wer hat jetzt recht????

"Die Wahrheit" gibt es in so einem Fall nur, wenn es einen Videobeweis geben würde. Dann könnte sich jeder von seiner Wahrheit überzeugen.

Ansonsten bleibt alles nur Mutmaßung.

So ist das nun mal wenn Aussage gegen Aussage steht - gerade bei Sexualdelikten (wenns nicht gerade ein Rudelbums war).

h 90
12
28.5.2011, 14:22

Man muss auch mit der Wahrheit "in der Mitte" aufpassen. Es kann auch einer komplett recht haben.
Es kann auch sein (ich glaubs nicht), das DSK zu 100 % recht hat. Blos weil er ein alter Schweinigl ist muss er nicht auch hier Schuld sein.
Er kann aber genausogut 100 % Schuld sein.

GOTT (himself)
01
28.5.2011, 14:56
BINGO!

Konklusio: Man weiß es nicht und man wird es mangels Videobeweis NIEMALS erfahren.

Für mich persönlich ist die Hausdame in jedem Fall glaubwürdiger als so ein alter geiler Sack.
Was aber nicht heißt, dass ich dem kleinen Giftzwerg in Frankreich nicht zutrauen würde, dass er mit allen Mitteln versucht seinen ärgsten Widersacher aus dem Weg zu räumen.

Womit wir schon wieder ein Patt haben.

Ist aber auch wirklich eine blöde Gschicht mit der Wahrheit.

Enrico Furioso
26
28.5.2011, 13:09
"Was ein gebürtiger Franzose als feuchten Flirt betrachtet kann ein puritanischer Ami schon mal als Vergewaltigung auslegen - wer hat jetzt recht???? "

Recht hat, wer "nein" sagte; und Unrecht der, der dieses "nein" nicht respektiert. Es ist völlig belang, ob für einen "gebürtigen Franzosen" etwas nur ein "feuchter Flirt" ist: wenn die Frau nein sagt, und der gebürtige Franzose sich über das "nein" einfach hinweg setzt, ist er im Unrecht.

luna tic
00
29.5.2011, 03:44

ich weiss ja nicht wie ihr paarungsverhalten aussieht, aber die meisten maenner haben mich im laufe der flirterei halt einfach mal gekuesst und evtl auch gleich am hintern beruehrt.

ebenso hab ich auch manchmal maenner gekuesst, und zwar ohne vorher um erlaubnis zu fragen.

ihr schwarz/weiss kastel denken hilft da nicht weiter.

ich hatte auch mal einen verheirateten mann, der waehrend des rummachens dann ein paar mal gesagt hat: nein, das duerfen wir nicht machen etc. ich hab dann aber auch nicht sofort aufgehoert, hab ich ihn jetzt auch versuchterweise vergewaltigt?

ich will damit nicht sagen, das maedchen wollte das bei DSK so - keine ahnung was da passiert ist. nur so einfach und naiv wie sie tun, ist die realitaet halt nicht

h 90
41
28.5.2011, 14:20

Nein hat sie ja offenbar nicht gesagt, weil Oralsex kann man schlecht erzwingen.

Enrico Furioso
02
28.5.2011, 18:02
da es in Europa und andernorts

zahlreiche gerichtliche Verurteilungen bzgl. erzwungenen Oralsex gibt, übrigens auch in Österreich, schaut die Realität wohl anders aus.

F G
00
28.5.2011, 15:16
Vermutlich wird Oralsex oft erzwungen:

Durch Drohungen.

GOTT (himself)
51
28.5.2011, 13:19
Slow down, war nur ein Beispiel.

Ganz abgesehen davon: Das ist IHRE Version der Wahrheit, weil sie es so interpretieren, bzw. weil das IHREM Werteverständnis entspricht.

Wenn der König das Recht auf die Entjungferung hat und sich die Jungfrau wehrt, ist das aus UNSERER heutigen Sicht eine Vergewaltigung - damals war es ein RECHT.
Wo liegt nun die Wahrheit? Nur darauf will ich hinaus. Ich möchte nicht werten.

krikri
00
29.5.2011, 02:15

werten tun eh die anderen mit mehrheitlich rot

Gottfried Barnauld
02
28.5.2011, 21:52
Ach Gottchen!!

auch aus unserer heutigen Sicht , war es keine Vergewaltigung wenn der König das Recht hatte. Was fuer ein Rechtsverständnis haben sie? Auch psychologisch war es vielleicht wohl eine Ehre wenn der König das REcht warhnahm.

luna tic
00
29.5.2011, 03:04

es gab keinen rechtsstaat und kein gesetz, dass vergewaltigung strafbar gemacht haette. im gegenteil, es gab das ausformulierte recht des koenigs auf die erste nacht. genauso wie es das auformulierte recht auf den zehent gab und jetzt das ausformulierte recht des staates auf steuern gibt.

heute waer das recht der ersten nacht eine vergewaltigung. damals nicht. dh natuerlich nicht, dass ich das gutheisse, aber so war nun mal die faktenlage.

genauso wie es bis vor gar nicht allzu langer zeit in amerika rechtens war, sklaven zu halten.

ebenso sind wir uns grundsaetzlich (fast) alle einig, dass das toeten von menschen falsch ist. trotzdem ist es derzeit rechtens in afghanistan taliban abzuknallen, ebenso todesstrafe in zb usa.

Enrico Furioso
12
28.5.2011, 18:07
"Wenn der König das Recht auf die Entjungferung hat und sich die Jungfrau wehrt, ist das aus UNSERER heutigen Sicht eine Vergewaltigung - damals war es ein RECHT."

Das war niemals ein Recht. So wie Mord niemals ein Recht war, sondern Mord, also ein Verbrechen. Der Schutz vor Mord und Vergewaltigung ist Bestandteil der Menschenrechte, und diese sind universal, was meint: überall für alle Menschen gültig, egal wo und wann sie leben.

Andernfalls kommt hier nächstens ein Nazi vorbei und erklärt uns staunende Zeitgenossen, es wäre die Vergasung der Juden seinerzeit ein Recht der Arier gewesen, und kein Mord.

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