Arbeitsrechtsfall

Retour von unfreiwilliger Pension

26. Mai 2011, 10:17

Die AK berichtet von dem Fall einer Frau, die mit 60 gekündigt wurde

Wien - Eine Frau, die jahrelang in einem Medienbetrieb gearbeitet hat, wurde zum Monatsende ihres 60. Geburtstags gekündigt. Sie könne in ihrem Alter sowieso in Pension gehen und das Unternehmen muss sparen, war die Begründung der Firma. Von diesem arbeitsrechtlichen Fall berichtet die Arbeiterkammer in einer Aussendung.

700 Euro weniger

Für die betroffene Frau hatte das finanzielle Folgen, denn die Pension ist um 700 Euro im Monat geringer als ihr letzter Lohn. Sie hat damit im Monat mehr Ausgaben als Einnahmen. Auch ist es ihr in ihrem Alter nicht mehr möglich einen vergleichbaren Arbeitsplatz zu finden. Wenn dagegen ihre Firma sie ein Jahr länger beschäftigt hätte, würde sich ihre Pension um 200 Euro im Monat erhöhen. Daher klagte die Frau auf Aufrechterhaltung ihres Arbeitsverhältnisses, erklärt die Arbeiterkammer.

Weiterbeschäftigung

Die Firma argumentierte, dass sie Einsparungen vornehmen muss. Außerdem habe die Betroffene in ihrem Alter einen Anspruch auf eine Regelpension. Auch würde sich die Firma beim Nachkauf von Pensionszeiten beteiligen. Die Frau erklärte, dass der Nachkauf ihr nur 60 Euro mehr im Monat gebracht hätte. Weiters hätte die gesamte Abteilung in den letzten Jahren regelmäßig Überstunden gemacht.

Das Gericht gab letztlich der Frau recht. Durch die Kündigung sei sie in ihren wesentlichen Interessen beeinträchtigt worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Wegen der regelmäßigen Überstunden in der Abteilung sah das Gericht keine Notwendigkeit zu einer Kündigung. Die Frau muss weiterbeschäftigt werden, heißt es in der Aussendung. (red, derStandard.at, 26.5.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 32
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Carlos Clementin
02
28.5.2011, 15:21
Pesionsidiotie?

Was haben wir für ein dummes Pesionsrechnungssystem?
Durch 1 Jahr länger Arbeiten einen Sprung um 200 Euro?
Eine Frau mit durchshnittlicher Lebenserwartung von 85 Jahren bekäme dann ca. 70.000€ in Summe mehr? Es geht hier um einen emensen Sprung wegen einer kurzen Zeit - dieses System ist doch krank. Bei einem guten System müsste sich die Dame keine Sorgen um solch einen Pesnionsentgang machen, sondern es wäre ei fließender Übergang vorhanden...
Oder sind hat sie so eine hohe Pension, dass 1 Jahr Arbeit der PK soviel (70.000) erspart ?...

Carlos Clementin
01
28.5.2011, 15:21
Pesionsidiotie?

Was haben wir für ein dummes Pesionsrechnungssystem?
Durch 1 Jahr länger Arbeiten einen Sprung um 200 Euro?
Eine Frau mit durchshnittlicher Lebenserwartung von 85 Jahren bekäme dann ca. 70.000€ in Summe mehr? Es geht hier um einen emensen Sprung wegen einer kurzen Zeit - dieses System ist doch krank. Bei einem guten System müsste sich die Dame keine Sorgen um solch einen Pesnionsentgang machen, sondern es wäre ei fließender Übergang vorhanden...
Oder sind hat sie so eine hohe Pension, dass 1 Jahr Arbeit der PK soviel (70.000) erspart ?...

Christian Mathias Sand
 
00
29.5.2011, 00:14

Seit 2005 funktioniert das Pensionsrecht so, wie Sie sich das vorstellen. Allerdings gelten diese Regelungen für ältere Arbeitnehmer gar nicht, für die anderen nur mit Übergangsregelungen.

Ausländerin
00
27.5.2011, 15:07
und die Pension der Frau?

Vor 1 Jahr war ich in einer ähnlichen Situation und wusste, dass mich der Arbeitgeber mit 60 kündigen wird. Damals galt, wenn ich bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens die Pension in Anspruch nehme und dann wieder arbeite, so werden die Jahre NICHT mehr auf die Pension angerechnt. Angerechnet wird nur, was VOR einem erstmaligen Pensionsbezug erarbeitet wurde.
Gilt das immer noch?

Post(er)
00
26.5.2011, 21:06

Ich verstehe die Posts hier nicht, denn ich bin schon öfter auch gekündigt worden (obwohl Arbeitsleistung ok bzw. eher zu sehr ok), bin allerdings jünger. Da soll es dann ok sein? Bei jemandem der kurz vor der Pension ist, ist es schlimmer?? Also bitte.

In der Privatwirtschaft kann man doch grundlos gekündigt werden. Hier in Österreich glaube ich geht das sogar einfacher als in Deutschland, man darf als Firma nur keinen Grund nennen.

Olly Garch
00
Es gibt Kündigungsfreiheit, mit bestimmten

Einschränkungen, die die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien und nationale Ausführungsgesetze vorgeben (nicht nur in Ö, sondern EU-weit): Diskriminierung wegen (hier) Alter, sexueller Orientierung, Geschlecht usf ist nicht erlaubt. Beweisen muss die Diskriminierung der Arbeitnehmer, je nach Geschicklichkeit des Arbeitgebers wird ihm das mehr oder weniger leicht gelingen.

Rächer der Enterbten1
00
26.5.2011, 21:24
...es gibt Dienstverträge, in denen..

genau festgelegt ist - und die hat jeder AN, wie jemand gekündigt werden kann - (im Prinzip jeder, nur die Entschädigung ist eben unterschiedlich), und, das war der Sinn des Artikels, vom Dienstgeber aus Ersparnisgründen für die Firma um seine ihm ZUSTEHENDE Pension durch Ausscheiden gebracht werden kann.
(gilt kaum für Einzelunternehmen, sondern meistens Konzerne, wo Geld keine Rolle spielt, wie Banken)
Beispiel: Personalchef streicht am Papier einen von 10 Planposten und behauptet, diese Tätigkeit wird nicht mehr gebraucht. Ersucht aber den MA seinen eigenen Nachfolger mit niedrigerem Gehalt einzuschulen. Unter Zuhilfenahme ÖFFENTLICHER Mittel, wie Korridorpensionen, wird der dann vorzeitig entsorgt. Und da sollst still sein ?

scaleo
00
27.5.2011, 06:33

Stimmt genau, desweiteren haben Angestellte über 50 und einer langjährigen Dienstzeit einen erweiterten Kündigunsschutz.

Post(er)
01
26.5.2011, 22:12

Schon klar, aber welche Motivation sollte eine Firma dann haben ältere anzustellen, wenn man die nicht nach belieben kündigen darf?

Der echte leidtragende bin ich, weil eine Firma mich genau wegen dem nicht anstellt und ich habe noch gute zwei Jahrzehnte zur Pension.

Darüber spricht dann keiner mehr.

Der Staat soll lieber darauf achten, dass keine Nachteile entstehen. Der Staat muss sozial sein, nicht die profitorientierte Privatwirtschaft, die ja Handlungsspielraum braucht.

Rächer der Enterbten1
00
26.5.2011, 22:33
...die Politik muss Rahmenbedingungen so setzen, dass...

...Arbeitsplätze, wenns bis 65 gehen soll, auch vorhanden sind. (Notfalls mit steuerlicher Erpressung - horch Marin !)
Karrierebeginn durchs Elternhaus finanziert mit 30 und kostengünstige Entsorgung für Firmen ab 50 darf nicht noch gefördert werden.
Schulungen, Weiterbildung muss mit Positionen belohnt und von den Firmen einfach bereitgestellt werden.(eben keine flache Hierarchie)
Es geht nur ums Geld, so dumm sind die nicht. Verteilungskampf aber nicht zwischen jung und alt, Frau - Mann, sondern um den richtigen Einsatz öffentlicher Mittel.
Spitzengagen für Manager darf es nur für SCHAFFUNG von Arbeitsplätzen geben.
Abbauen kanns ein dressierter Affe auch.
Mit 2 Bananen am Tag als Gage....

Post(er)
00
26.5.2011, 22:42

Der Ausdruck "flache Hierarchie" ist glaube ich das blödeste, das ich je in meinem Berufsleben gehört habe.

Rächer der Enterbten1
02
26.5.2011, 18:29
...es war höchste Zeit, das durchzuexerzieren...

Hallo, die Herren Leitl, Mitterlehner, Sorger & Co..
"Geht's der Wirtschaft gut, geht's uns allen gut", lautet der Schwachsinn der WKÖ.
Ich hör doch immer, die Leut gehn zu früh in die Pension.
Nicht mehr finanzierbar, oder ?
Und was sieht man da jetzt auf einmal ?
Interessant, dass die MA zum Profit des Unternehmens in die Pension ausgelagert werden können. Nicht neu, nur so offen hat das noch kein Unternehmen gemacht.
Wirtschaftsförderung a la Leitl in Vollendung eben.
Sollte es den ÖAAB noch geben, mal hierher schauen.
Und nicht der Wirtschaft nachplappern, Johanna...

unglaublich
18
26.5.2011, 18:18
...endlich mit Erfolg durchgefochten...

...die Firma begründet, "dass sie Einsparungen vornehmen muss"..
Unverschämter die öffentliche Hand als Wirtschaftsförderung anzusehen, gehts nimmer.
Die Dame hat sich getraut vors Arbeitsgericht zu gehen und Recht beommen.GRATULIERE !
Daher, für die Personalchefs von BAWAG, ERSTE, RAIKA usw.:
Ihre "Angebote", MA mit Einkommens und Pensionsverlust in die Rente zu schicken, ist erbärmlich gescheitert.
Jetzt liegt ein Urteil vor.
Und für die Personalchefs: den Artikel
stündlich lesen !
Für den schlafenden Betriebsrat: Arbeitsrecht lernen, AKTUELLE Dienstverträge den MA aushändigen und kämpfen. Kapiert ?
Sonst kommt man nicht umhin zu glauben, der BR packelt mit dem DG und sie schauen nur auf ihre eigenen Posten...

Olly Garch
00
Erstens

ist an dieser PR-Geschichte gar nichts mehr neu.
Zweitens: jeder Fall ist für sich einmalig, generelle Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen. Es ist auch kein Verdienst, sich zum Arbeitsgericht zu "trauen" - was hätte die Frau denn zu verlieren gehabt?
Drittens: Was soll das heißen, der BR soll "aktuelle Dienstverträge aushändigen" ? Wer bitte hat einen Dienstvertrag mit dem Betriebsrat ??? Wie könnte ein Betriebsrat einen Vertrag zwischen zwei anderen (Arbeitgeber-Arbeitnehmer) "aktualisieren" ?
Viertens: Werden Sie Betriebsrat, wenn Sie glauben, dass das so eine tolle Hacken im eigenen Interesse ist. Zu faul ? Na, dann hören Sie mit dem primitiven "schauen nur auf den eigenen Posten" auf.

Rächer der Enterbten1
01
...ZWETENS...

...der letzte Absatz ist nicht zufällig geschrieben.
Neu ist das Urteil vielleicht nicht, aber bisher fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Wieso weiß das mein Zentralbetriebsrat, der im Aufsichtsrat des Unternehmens sitzt, nicht ?
Oder hat es wenigstens intern publiziert ?
Und da gibt es eben nur 2 Möglichkeiten. Unwissenheit oder ..?
Und was zu verlieren ist ? Schauen sie sich doch nur die Kommentare der Mutigen hier an...
Was aktuelle Dienstverträge an die Dienstnehmer zu übermitteln bedeutet muss ich Ihnen erklären ?
Weil es bei Banken üblich ist bei Eintrit EIN Original der Betriebsordnung zu bekommen mit dem Hinweis, dass dieses entsprechend der jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen und BO adaptiert wird. Aber nicht für die Kol

der Männerminister
 
00
...DRITTENS...

...in meinem Fall hätte ich meinen EIGENEN BR auf Interessenwahrung UND den Dienstgeber vorm Arbeitsgericht klagen müssen.
Was ich nicht getan habe. Vielleicht auch falsch. Oder ihn zumindest erklären, was das Wort EINVERNEHMLICH in einem DV bedeutet.
Und so blauäugig bin ich auch wieder nicht, wenn ich sehe, dass Kollegen BIS HEUTE reihenweise empfohlen wird, derartige unverschämte Angebote des Arbeitgebers anzunehmen.
Nachdem ich aber eine bezahlte Leistung meiner Interessenvertretung in Anspruch nehme, denke ich, dass ich ein Mindestmaß an fachlichem Können erwarten kann.
Und die Herrschaften nicht vorher einzuschulen habe...nicht der Betriebsausflug oder die Essensqualität hat Priorität.
Der Interessensgegensatz ist eben nicht mehr erkenn

Mousthapha Kant
120
26.5.2011, 17:15
AK schadet dem Unternehmen.

Ob der Frau mit der Zwangslösung geholfen ist, kümmert die nicht. Diese Typen machen wirklich nur mehr Machtspiele und sind keine Vertretung für die Arbeitnehmer! Es ist dringend Zeit für eine neue politische Kraft, die mit voller Kraft die Leute unterstützen, die täglich zur Arbeit gehen und mit ihren Steuern den größten Teil des Staates finanzieren. Weder SPÖ, ÖVP oder die Nationalsozialisten (FPÖ) machen das.

Post(er)
20
26.5.2011, 21:12

Stimmt, welchen Sinn hat Privatwirtschaft wenn man MA nicht kündigen darf? Ich wurde auch gekündigt und ich habe noch eine Weile bis zur Pension. Es gibt Firmen da arbeitet niemand über 40 oder so. Kein Wunder dann, dass man ab 40 oder 50 kaum mehr angestellt wird. Man klebt dann an der Firma wie mit Superkleber angepickt. Der Unternehmer wird zum leistungsfernen Almostengeber.

palimpsest2702
01
26.5.2011, 22:19

Etwas soziale Gerechtigkeit, dass also Firmen ihren Angestellten die Pension zahlen, die sie ihnen zahlen müsste, statt dass der Staat notdürftig unter die Arme greifen muss, nennen Sie Almosengeben?
Ich würde eher das, was der Staat dank solchen Firmen tun muss, als notdürftige, häufige Almosengabe bezeichnen. Und das kann auf Dauer nicht gutgehen. Achso, Sie stehen auf Staatsbankrott...

Post(er)
00
26.5.2011, 23:22

Ja, es gibt ja eh die Pensionsversicherung.

Post(er)
10
26.5.2011, 16:44

Jaja die Privatwirtschaft. Mal ehrlich, in der Privatwirtschaft sollte man jeden einfach so kündigen dürfen. Ist die Privatwirtschaft ein Sozialverein? Das hätten die Leute gerne. Die machen aus der Privatwirtschaft einen Hilfsverein. Wäre besser, wenn der Staat hier mehr tut, wozu die Firmen belasten?

prometheus7888
03
26.5.2011, 19:50

jaja, da sage noch jemand, Österreich sei eine soziale Marktwirtschaft. Von sozial keine Rede. Was Sie wollen, ist Neoliberalismus. Der Stärkere soll es den Schwachen zeigen.
Verluste gehören nach ihrer Meinung sozialisiert und Gewinne privatisiert.
Gut, dass sich die Arbeitnehmerin durchgesetzt hat, schließlich haben auch Arbeitnehmer Rechte. Leider in Österreich viel zu wenige!!!

the comedian
 
13
26.5.2011, 14:58
bernd marin?

wo is der selbsternannte pensionsexperte, dieser neoliberale wirrkopf.....

super web checker
01
26.5.2011, 14:19
Na Bravo

Menschen in solchen Situationen muss geholfen werden. Keine Frage. Aber das ist doch keine Lösung, dass sie zwangsweise der Firma aufs Aug gedrückt wird.
Es gibt sicher viele Arbeiten, die sie machen kann. Aber mit den hohen Steuern, Kündigungsschutz und teuren Weiterbildung bleibt scheinbar nur mehr eine Zwangsverpflichtung.

Rächer der Enterbten1
02
26.5.2011, 19:06
...was heißt "Menschen in so einer Situation muss geholfen werden ?"

Hier gehts um Einhaltung von Dienstverträgen.
Und auf die Unverfrohrenheit, die Allgemeinheit für den Profit dieses Unternehmens heranzuziehen.
Dazu fällt ihnen nix ein ?
Wie zusätzliche Beiträge der Unternehmen in die staatlichen Pensionskassen, zum Beispiel ....
...Und dass jemand, der eben langjährige Erfahrung hat (die noch immer zählt, sie kennen die 80/20 Regel der Firmen ?), nicht abgeschoben wird, damit ein 25 jähriger Scheinselbständiger ohne Rechte aufgenommen wird, so solls sein ?
Es muss leider jeder selber für sich kämpfen, die Betriebsräte in den Betrieben sind zu schwach.
Auch wenn hier die AK mitgetan hat.....

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