Die AK berichtet von dem Fall einer Frau, die mit 60 gekündigt wurde
Wien - Eine Frau, die jahrelang in einem Medienbetrieb gearbeitet hat, wurde zum Monatsende ihres 60. Geburtstags gekündigt. Sie könne in ihrem Alter sowieso in Pension gehen und das Unternehmen muss sparen, war die Begründung der Firma. Von diesem arbeitsrechtlichen Fall berichtet die Arbeiterkammer in einer Aussendung.
700 Euro weniger
Für die betroffene Frau hatte das finanzielle Folgen, denn die Pension ist um 700 Euro im Monat geringer als ihr letzter Lohn. Sie hat damit im Monat mehr Ausgaben als Einnahmen. Auch ist es ihr in ihrem Alter nicht mehr möglich einen vergleichbaren Arbeitsplatz zu finden. Wenn dagegen ihre Firma sie ein Jahr länger beschäftigt hätte, würde sich ihre Pension um 200 Euro im Monat erhöhen. Daher klagte die Frau auf Aufrechterhaltung ihres Arbeitsverhältnisses, erklärt die Arbeiterkammer.
Weiterbeschäftigung
Die Firma argumentierte, dass sie Einsparungen vornehmen muss. Außerdem habe die Betroffene in ihrem Alter einen Anspruch auf eine Regelpension. Auch würde sich die Firma beim Nachkauf von Pensionszeiten beteiligen. Die Frau erklärte, dass der Nachkauf ihr nur 60 Euro mehr im Monat gebracht hätte. Weiters hätte die gesamte Abteilung in den letzten Jahren regelmäßig Überstunden gemacht.
Das Gericht gab letztlich der Frau recht. Durch die Kündigung sei sie in ihren wesentlichen Interessen beeinträchtigt worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Wegen der regelmäßigen Überstunden in der Abteilung sah das Gericht keine Notwendigkeit zu einer Kündigung. Die Frau muss weiterbeschäftigt werden, heißt es in der Aussendung. (red, derStandard.at, 26.5.2011)