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Karl-Heinz Grasser steht laut Staatsanwaltschaft im Verdacht, seit dem Jahr 2003 unter Beteiligung seines Steuerberaters Abgaben hinterzogen zu haben.

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Grasser-Anwalt Manfred Ainedter berief eilig eine Pressekonferenz ein. Sein Mandant ist im Ausland und "sehr angefressen".

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Der Verdacht der Justiz auf Steuerhinterziehung durch Grasser sei "reine Spekulation", die Aktion der Justiz "überraschend und nicht nachvollziehbar", so Ainedter. "Mein Mandant hat alles offengelegt", man wolle "mit Gewalt etwas konstruieren."

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Hier hat die Grasser-Firma Valuecreation GmbH ihren Sitz in Wien - auch dieses Haus ist gut besucht von den Medien-Kollegen.

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Recht viel Freude hat man mit dem Besuch verständlicherweise nicht.

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Im Finanzstrafverfahren gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurden am Donnerstag an zehn Orten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft Wien hegt den Verdacht, dass Grasser bereits als aktiver Finanzminister, nämlich seit dem Jahr 2003, unter Beteiligung seines Steuerberaters Abgaben hinterzogen haben soll. Sein Anwalt Manfred Ainedter wies die Vorwürfe zurück, es betreffe nur "alte Hüte" wie das Hypo-Kärnten-Investment und die Meinl Power-Honorare. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In der konzertierten Aktion wurden gleichzeitig an insgesamt zehn Privat- und Firmenanschriften in Wien, Kärnten und Tirol Hausdurchsuchungen durchgeführt. Mehr als 60 Beamte der Steuerfahndung und des Bundeskriminalamts waren im Einsatz. Gefilzt wurde unter anderem Grassers Penthouse im 1. Wiener Bezirk, seine dort ansässige Firma Valuecreation GmbH und auch sein Bauernhaus in Kitzbühel sowie Grassers Domizil in Maria Wörth am Wörthersee, das über eine Firma seiner Stiftung in Liechtenstein gehört. Die Razzien waren am Donnerstagnachmittag noch im Gange.

Material steht auch für andere Verdachtsfälle zur Verfügung

Die Kritik von Anwalt Ainedter, dass die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Vormittag in einer Presseaussendung die Medien über die in Gang befindlichen Hausdurchsuchungen informierte, kann Staatsanwalts-Sprecherin Schnell nicht nachvollziehen. Die Presseerklärung sei nicht vor Beginn der Hausdurchsuchung veröffentlicht worden. Ainedter nannte dies am Donnerstag "höchst bedenklich" und sagte, es werde "zu prüfen sein, ob diese Vorgangsweise rechtlich gedeckt ist".

Falls unter dem beschlagnahmten Material etwas gefunden werden würde, was als Beweis bei einem anderen möglichen Verdacht dienen könnte, gebe es für die Verwendung kein Beweisverwertungsverbot, auch wenn der Hausdurchsuchungsbefehl wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ausgestellt sei, erläuterte Schnell. Gegen Grasser wird auch in der Causa Buwog-Privatisierung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Wegen der Buwog-Vorwürfe wurden bei Grasser bisher keine Razzien durchgeführt, sondern nur bei den Mitbeschuldigten Walter Meischberger und Peter Hochegger und anderen.

An insgesamt zehn Privat- und Firmenadressen Grassers in Wien, Kärnten und Tirol wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, mehr als 60 Beamte der Steuerfahndung und des Bundeskriminalamtes waren daran beteiligt. Grasser steht laut Staatsanwaltschaft im Verdacht, seit dem Jahr 2003 (also noch als aktiver Finanzminister) unter Beteiligung seines Steuerberaters Abgaben hinterzogen zu haben. Dieses Finanzstrafverfahren sei vom Buwog-Strafverfahren unabhängig, so die Staatsanwaltschaft. Grasser soll ihm zugeflossene Honorarzahlungen über Gesellschaften in Liechtenstein, den British Virgin Islands und Zypern geleitet haben, um sie der österreichischen Besteuerung zu entziehen.

Enorme Steuernachzahlung

Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden war dem Finanzamt dabei nur ein Teil der gewählten Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktion offengelegt worden, um eine Bestätigung steuerlicher Unbedenklichkeit zu erwirken.

Grasser soll laut der Wiener Wochenzeitung "Falter" über eine komplizierte Stiftungskonstruktion Einnahmen in der Höhe von mehr als vier Millionen Euro, die er von der ehemaligen Meinl-Gesellschaft Meinl International Power (MIP) erhalten hat, der Finanz verheimlicht haben. Laut Austria Presse Agentur geht es aber auch um das - umstrittene - Hypo-Investment in Höhe von 500.000 Euro, das Grasser laut Eigenangaben für seine Schwiegermutter getätigt hat. "Da wird unterstellt, dass es nicht das Geld der Schwiegermutter war, sondern sein eigenes", sagte Ainedter dazu. "Es ist die alte Geschichte".

Saftige Strafe droht

Die Steuerfahndung geht laut "Falter" davon aus, dass rund 50 Prozent als Steuern nachzuzahlen sind. Außerdem drohe Grasser gemäß Paragraf 33 Finanzstrafgesetz eine Finanzstrafe in der doppelten Höhe des hinterzogenen Betrages, also rund vier Millionen Euro, so ein Kenner des Falles gegenüber der Zeitung. Auch eine Freiheitsstrafe "bis zu zwei Jahren" sehe das Finanzstrafgesetz vor.

"Wir sind ziemlich zuversichtlich, dass er eine Nachzahlung leisten muss. Der Fall ist wie aus dem Handbuch für internationalen Steuerbetrug", so ein Ermittler. Fraglich sei, ob die Zuhilfenahme eines Steuerberaters den Ex-Finanzminister von einem Steuerhinterziehungsvorsatz befreie, heißt es in dem Bericht. "Ein Finanzminister, der sich auf seinen Steuerberater ausredet, wird wohl nicht wirklich glaubwürdig sein", so ein Ermittler in dem Fall.  (APA/red)