AKP untersagte Ausschank auf Veranstaltungen für "Kinder und junge Menschen"
Ankara - Die türkische Justiz hat die von der Regierung verhängten
Einschränkungen des Alkoholverkaufs teilweise wieder aufgehoben. Das oberste
Verwaltungsgericht des Landes annullierte am Mittwoch zunächst zwei Bestimmungen
des seit Jänner geltenden Gesetzes, wie die Nachrichtenagentur Anadolu
berichtete. Es muss nun noch über einen Antrag der Anwaltschaft von Ankara
entscheiden, die eine Aufhebung des gesamten Gesetzes fordert.
Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP von Recep Tayyip Erdogan
begründet das Gesetz mit dem Schutz der Jugend vor Alkoholismus. Säkulare Türken
sehen darin jedoch einen Angriff auf ihren Lebensstil. Seit ihrem Machtantritt
2002 hat die Regierung die Steuern auf Alkohol deutlich angehoben. Ein Gesetz,
das den Ausschank von Alkohol ganz aus den Städten verbannen sollte, scheiterte
2007 an der Justiz.
Das Gericht strich nun das Verbot des Alkoholverkaufs auf Veranstaltungen für
"Kinder und junge Menschen". Das Gericht erklärte, diese Bestimmung widerspreche
den geltenden Gesetzen, da sie "junge Menschen" als alle unter 24 Jahren
definiere, obwohl Türken ab 18 Jahren Alkohol kaufen dürfen. Zudem hob das
Gericht eine Bestimmung auf, wonach Geschäfte Alkohol nicht in kleinen Flaschen
verkaufen dürfen. (APA)