derStandard.at-Interview

DSK, Macht, Sex und das US-Strafrecht

Sigrid Schamall, 26. Mai 2011, 06:53
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    foto: max-planck-institut für ausländisches und internationales strafrecht

    Emily Silverman: "Viele Strafrechtsgelehrte und Verteidiger und manche Richter sehen jedoch in dem "perp walk" eine Verletzung der Unschuldsvermutung."

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    foto: ap/richard drew

    Dominique Strauss-Kahn - das Ende einer öffentlichen Existenz.

Jahrelange Haft für versuchte Sexual­delikte - das US-Strafrecht ist Europäern ein Rätsel, das US-Expertin Emily Silverman lüftet

Die Vorwürfe gegen den ehemaligen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wiegen schwer. Die Justiz wirft ihm sechs Straftaten vor. Schwerwiegendste ist "sexuelle Belästigung ersten Grades". Dafür drohen dem Franzosen laut Anklage 25 Jahre Haft. Auch in allen anderen Punkten sind Haftstrafen möglich, von drei Monaten bis zu 15 Jahren. Der Prozess beginnt am 6. Juni in New York.

Emily Silverman, Expertin für US-Strafrecht, erklärt im derStandard.at-Interview, wie es um die transatlantische Wahrheitsfindung steht, wie dort ein Verfahren abläuft und wie viel die Unschuldsvermutung in den USA gilt.

***

derStandard.at: In Österreich gilt vorab immer die Unschuldsvermutung. In den USA geht man vorerst von "schuldig" aus. Trügt dieser Eindruck?

Emily Silverman: Auch in den USA gilt die Unschuldsvermutung. Sie ist ein grundlegendes, unumstrittenes Prinzip aller Strafrechtssysteme der Vereinigten Staaten. Das Prinzip kommt auch dadurch zum Tragen, dass die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung die Schuld des Angeklagten beweisen muss, und zwar "beyond a reasonable doubt", jenseits aller vernünftigen Zweifel. Das Infragestellen der Unschuldsvermutung ist jedoch berechtigt, wenn der Verdächtigte den Medien in Handschellen öffentlich vorgeführt und der Eindruck hierdurch erweckt wird, er sei schuldig.

derStandard.at: Stellt aber der sogenannte "perp walk" (öffentliches und erniedrigendes Vorführen eines Tatverdächtigen vor den Medien, Anm.) nicht eine Verletzung der Unschuldsvermutung dar?

Silverman: In der Tat wird der sogenannte "perp walk" - "perp" von "perpetrator" - in den USA kontrovers diskutiert und war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Er wird von manchen Staatsanwaltschaften und zum Teil auch von der Polizei befürwortet, unter anderem weil er Transparenz gewährleiste und weil er zeige, dass niemand, auch nicht die Reichsten und Mächtigsten, über dem Gesetz stehen. Viele Strafrechtsgelehrte und Verteidiger und manche Richter sehen jedoch in dem "perp walk" eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Nichtdestotrotz ist dieser Vorgang nach wie vor gestattet. Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, seine Abschaffung anzustreben.

derStandard.at: Eine ehemalige Mitarbeiterin des IWF und eine französische Journalistin erheben ebenfalls Vorwürfe gegen Strauss-Kahn. Welche Folgen könnte das haben?

Silverman: Sollte es im Fall Strauss-Kahn zu einer Hauptverhandlung kommen, könnte die Frage, ob solche Vorwürfe zugelassen werden dürfen, eine wichtige Rolle spielen. Nach den in New York geltenden Beweisregeln dürfen Vorwürfe zu nicht angeklagten Taten oder sonstigem behaupteten früheren Fehlverhalten des Angeklagten grundsätzlich nicht von der Jury als Beweismittel berücksichtigt werden.

Eine Feststellung der Schuld muss aufgrund der harten Fakten des angeklagten Falles getroffen werden. Die Jury darf den Angeklagten nicht schuldig sprechen, nur weil sie eine Neigung zu entsprechenden Taten sieht. Im Fall Strauss-Kahn wird es wahrscheinlich zu einer Kontroverse zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen, ob solche Vorwürfe, obwohl sie nicht direkt die angeklagte Tat betreffen, unter Berufung auf bestehende Ausnahmeregelungen in das Verfahren eingebracht werden können.

derStandard.at: Was sind die größten Unterschiede im Strafrecht zwischen Österreich und den USA?

Silverman: Es gibt viele Unterschiede. Um ein einfaches Beispiel zu nennen: Österreich hat ein einziges Strafgesetzbuch für das ganze Land. In den USA hingegen gibt es 52 verschiedene Strafgesetzbücher. Jeder der 50 Bundesstaaten als auch der Bund und Washington haben jeweils ein eigenes. Insofern ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, von "dem" US-amerikanischen Strafrecht zu sprechen.

derStandard.at: Wie läuft in den USA grundsätzlich ein Strafrechtsverfahren ab?

Silverman: Ein zweiter Unterschied besteht in der unterschiedlichen Ausrichtung des Strafverfahrens, insbesondere der Hauptverhandlung. Österreich hat eine sogenannte inquisitorische Hauptverhandlung, in der die Leitung und die Beweisaufnahme hauptsächlich durch den vorsitzenden Richter erfolgen. In den USA ist die Hauptverhandlung als Parteiverfahren ausgestaltet. Das Strafverfolgungsinteresse des Staates wird von der Staatsanwaltschaft, die Belange des Angeklagten werden von der Verteidigung vertreten. Staatsanwalt und Verteidiger üben die Verfahrensherrschaft zusammen aus, indem sie im Wesentlichen die Vernehmungen der Zeugen und des Angeklagten - wenn er sich äußert - durchführen.

derStandard.at: Wie viel Macht haben die Richter?

Silverman: Die Aufgabe des Richters beschränkt sich hauptsächlich darauf, dafür zu sorgen, dass die Prozessregeln eingehalten werden - z.B. nach den Regeln des Beweisrechts über die Zulassung oder Ablehnung einer Frage zu entscheiden. Insofern haben Richter in den USA, die oft mit Schiedsrichtern verglichen werden, weniger Macht als ihre Kollegen in Österreich.

derStandard.at: Wie werden in den USA die Richter bestimmt?

Silverman: Je nach Jurisdiktion unterschiedlich. Erstinstanzliche Bundesrichter werden z.B. vom Präsidenten bestellt und vom Senat bestätigt. Erstinstanzliche Richter im Bundesstaat New York hingegen werden für eine Amtszeit von 14 Jahren von der Bevölkerung gewählt. (Sigrid Schamall, derStandard.at, 26.5.2011)

EMILY SILVERMAN, J.D. (Berkeley Law), LL.M., ist Senior Researcher am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.

Kommentar posten
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KOG1
10
zur Gerechtigkeit gehört die Angemessenheit

langsam glaube ich, die sizilianische Mafia ist fairer als das US-Strafsystem

siliconvalley
00
27.5.2011, 21:30
"derStandard.at: In Österreich gilt vorab immer die Unschuldsvermutung. In den USA geht man vorerst von "schuldig" aus."

WTF?

In den USA geht man vorerst von "schuldig" aus??? Das war jetzt nicht ernst gemeint, oder?

Hepkat
00
28.5.2011, 13:46

Das frage ich mich auch. Seit dem 18. Jahrhundert gilt die Unschuldsvermutung in den USA, während die meisten Lände bis dem 20. Jahrhundert darauf warten mussten.

Freedom to the people
51
26.5.2011, 21:06
Justiz USA

"Seit 1976 wurden ind den USA über 1000 Todeskandidaten hingerichtet, über 3000 warten darauf. 176 Verurteilte wurden wegen erwiesener Unschuld oder gravierender Verfahrensfehler entlassen. Man schätzt, dass es seit 1976 bis zu 100 Fehlurteile, Justizirrtümer und Hinrichtungen Unschuldiger gab. Wo begründete Zweifel und Gnadengesuche nicht berücksichtigt wurden, sprechen Kritiker von Justizmorden. Nachdem unabhängige Prüfer in Illinois zahlreiche Fehlurteile und Verfahrensmängel nachgewiesen hatten, setzte Gouverneur George Ryan die Hinrichtungen dort 1999 aus und begnadigte 167 Todeskandidaten am 12. Januar 2003 zu lebenslanger Haft."

Roland Rabe
61
27.5.2011, 11:54

na aber das heisst doch immerhin, dass man mindestens 900 mal richtig lag. Da die Rückfallhäufigkeit bei Kapitalverbrechern sehr hoch ist und "lebenslänglich" in der Praxis ja leider nicht lebenslänglich bedeutet, hat man damit wohl einige hundert Kapitalverbrechen verhindert. Wenn man noch die abschreckende Wirkung dazuzählt, hat man vielleicht sogar tausende Verbrechen verhindert. Singapur zb zeigt, das nein hartes Strafsystem erhebliche abschreckende Wirkung hat.

Alf von Melmak
 
02
aber das heisst doch immerhin, dass man mindestens 900 mal richtig lag.

Da die Rückfallhäufigkeit bei Kapitalverbrechern sehr hoch ist und "lebenslänglich" in der Praxis ja leider nicht lebenslänglich bedeutet, hat man damit wohl einige hundert Kapitalverbrechen verhindert.

Ich hoffe daß Sie, sollten Sie sich einmal in der Situation eines der 100 Justizirrtümer finden, ihre Opferrolle auch mit Optimismus zu tragen imstande sind. Tragen Sie dann doch immerhin auch zur wirkungsvollen Abschreckung und damit zur Verhinderung wohl so einiger hundert Kapitalverbrechen bei. Das muß es dann schon wert sein...

willi weimaraner
30
28.5.2011, 23:57

Dass Abschreckung wirkt, zeigt ein einfaches gedankliches Beispiel: 20 oder 30 Euro für ein Verkehrsvergehen riskieren viele, wenn's ihnen praktisch ist. Gäbe es stattdessen (was ich nicht befürworte!) fünf Hiebe auf die Fußsohlen, könnte man die Verkehrsdelikte an einer Hand abzählen.

Alf von Melmak
 
01
Gäbe es stattdessen (was ich nicht befürworte!) fünf Hiebe auf die Fußsohlen, könnte man die Verkehrsdelikte an einer Hand abzählen

'
Ja, auch wenn Verkehrssündern die Hand abgehackt würde, oder sie von der Polizei standrechtlich erschossen werden könnten, gäb's wahrscheinlich weniger Verkehrsdelikte.

Sollen wir das deswegen einführen?

Freedom to the people
15
29.5.2011, 12:57
warum haben dann die usa trotz todesstrafe die höchste mordrate der welt?

Monostatos
00
Vielleicht sollten Sie Sich ...

... (und Ihre vier Grünstrichler) einmal schlau machen. Die Homizid Rate im Ländervergleich:

http://en.wikipedia.org/wiki/List... icide_rate

Freedom to the people
04
27.5.2011, 12:48
macht ja nix - hundert unschuldige hingerichtet. sch.... drauf.

sie sind krank, krank, krank.

Reinhard Kober
06
27.5.2011, 12:25
sie nehmen also...

... 100 unschuldig hingerichtete menschen als collateral damage in kauf?

diese menschen würden auch unschuldig in haft sitzen, wären sie zu lebenslanger haft "begnadigt" worden.

ausserdem ist die generalpräventive wirkung der todesstrafe keineswegs so eindeutig, wie sie das darstellen.

abgesehen von menschenrechtlichen überlegungen wäre eine etwas weniger eindimensionale betrachtungsweise von komplexen zusammenhängen wünschenswert.

graeslein
 
01
27.5.2011, 00:29

1. Nicht in allen Staaten der United States ist die Todesstrafe vorgesehen.

2. Hervorzuheben ist die Waffengleichheit zwischen STA und Verteidigung, die es bei uns insbesondere in der Sachverhaltsinstanz, das ist die 1. Instanz, nicht gibt.

3. Negativ ist die Jury, also die Laiengerichtsbarkeit. Darin unterscheidet sich das Strafprozessrecht nur marginal vom österreichischen.

noirc80
12
26.5.2011, 21:59

lach
sie sind wirklich besessen davon, ihre message anzubringen.
schaun sie, das funktioniert so nicht, auch wenn sie es hier nochmal posten und ein kleines detail, dass meinen widerspruch erregt hat, weglassen, ändert das nichts daran, dass sie von der materie, wie ich ihnen unten schon dargelegt habe, keine ahnung haben.

Himmelsente
31
26.5.2011, 19:34
Unschuldig

Doch wieviele Unschuldige sitzen in Amerika noch im Gefängnis bzw.im Todestrakt.

Kelborn
61
26.5.2011, 19:08

Zum US-System muss man nur ein kleines Buch lesen und voll und ganz informiert. Es hat ein deutscher Anwalt geschrieben, der selber in die Fänge der US-Justitz gekommen ist: http://amzn.to/kKcdRg
Wirklich beklemmend wie unfair das System ist und wie private Gefängnisse daraus auch noch Kapital schalgen!

Timagoras
 
22
27.5.2011, 10:16
" ...muss man nur ein kleines Buch lesen und voll und ganz informiert"

.
ja, so stellt sich das der kleine maxi gerne vor.

afrikanisches gesundheitswesen?
man muss nur ein kleines bücherl eines deutschen heilpraktikers über die "kraft des rituellen raums" lesen, und man ist voll und ganz informiert.

menschenrechte in China?
einfach ein kleines buch (vielleicht die Mao-bibel) lesen, und man ist voll und ganz informiert.

die sozioökonomische situation in Lateinamerika?
da genügt es wirklich, die dissertation eines deutschen ökotrophologie-studenten lesen, und man ist voll und ganz informiert ....

Alf von Melmak
 
00
die sozioökonomische situation in Lateinamerika?

da genügt es wirklich, die dissertation eines deutschen ökotrophologie-studenten lesen, und man ist voll und ganz informiert.

Oh, es gibt leider mehr als genug "Lateinamerikaexperten", die meinen, alles darüber zu wissen, nur weil sie die "Offenen Adern" von Galeano gelesen haben...

Taschenkalender
12
26.5.2011, 19:13

dann reichts auch wenn ich ein Buch von Gerhard Wisnewski lese um "voll informiert" zu sein

ähm..ja..was soll man dazu sagen..

Freedom to the people
30
26.5.2011, 18:28
nicht immer sagt das "opfer" die wahrheit...

Check out this one: http://www.zeit.de/2002/19/2... irrtum.xml

Hui Buh
00
26.5.2011, 20:50
Vielen Dank für den Link zu diesem hochinteressanten Artikel.

Warum bloß konnte ich meine Gedanken nicht vom Fall Kachelmann wenden? Rache einer vielfach betrogenen Frau. Bin sehr gespannt auf das Urteil.

Taschenkalender
11
26.5.2011, 18:38
aber es ist doch grundsätzlich so

dass alle Verurteilten meinen, sie seien unschuldig und das böse Gericht ist schuld..

Freedom to the people
00
26.5.2011, 18:51
genau was ich sage:

viele leute sind tatsachen gegenüber blind. lesen sie den verlinkten artikel in der ZEIT. sie sollten mal einen therapeuten aufsuchen.

Taschenkalender
12
26.5.2011, 19:09
generell gesprochen

ohne diesen Einzelfall zu kennen

Hass auf die "böse Justiz" haben nur die, die felsenfest davon überzeugt sind, im Recht zu sein, aber in allen Instanzen verloren haben..

Hui Buh
00
26.5.2011, 20:19
Bei den Tierschützern würde ich jeglichen "Haß", trotz Freispruchs verstehen.

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