Jahrelange Haft für versuchte Sexualdelikte - das US-Strafrecht ist Europäern ein Rätsel, das US-Expertin Emily Silverman lüftet
Die Vorwürfe gegen den ehemaligen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wiegen schwer. Die Justiz wirft ihm sechs Straftaten vor. Schwerwiegendste ist "sexuelle Belästigung ersten Grades". Dafür drohen dem Franzosen laut Anklage 25 Jahre Haft. Auch in allen anderen Punkten sind Haftstrafen möglich, von drei Monaten bis zu 15 Jahren. Der Prozess beginnt am 6. Juni in New York.
Emily Silverman, Expertin für US-Strafrecht, erklärt im derStandard.at-Interview, wie es um die transatlantische Wahrheitsfindung steht, wie dort ein Verfahren abläuft und wie viel die Unschuldsvermutung in den USA gilt.
***
derStandard.at: In Österreich gilt vorab immer die
Unschuldsvermutung. In den USA geht man vorerst von "schuldig" aus.
Trügt dieser Eindruck?
Emily Silverman: Auch in den USA gilt die Unschuldsvermutung. Sie
ist ein grundlegendes, unumstrittenes Prinzip aller Strafrechtssysteme
der Vereinigten Staaten. Das Prinzip kommt auch dadurch zum Tragen, dass
die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung die Schuld des
Angeklagten beweisen muss, und zwar "beyond a reasonable doubt", jenseits
aller vernünftigen Zweifel. Das Infragestellen der Unschuldsvermutung
ist jedoch berechtigt, wenn der Verdächtigte den Medien in Handschellen
öffentlich vorgeführt und der Eindruck hierdurch erweckt wird, er sei
schuldig.
derStandard.at: Stellt aber der sogenannte "perp walk"
(öffentliches und erniedrigendes Vorführen eines Tatverdächtigen vor den
Medien, Anm.) nicht eine Verletzung der Unschuldsvermutung dar?
Silverman: In der Tat wird der sogenannte "perp walk" - "perp"
von "perpetrator" - in den USA kontrovers diskutiert und war Gegenstand
zahlreicher Gerichtsverfahren. Er wird von manchen Staatsanwaltschaften
und zum Teil auch von der Polizei befürwortet, unter anderem weil er
Transparenz gewährleiste und weil er zeige, dass niemand, auch nicht die
Reichsten und Mächtigsten, über dem Gesetz stehen. Viele
Strafrechtsgelehrte und Verteidiger und manche Richter sehen jedoch in
dem "perp walk" eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Nichtdestotrotz
ist dieser Vorgang nach wie vor gestattet. Vielleicht ist jetzt ein
guter Zeitpunkt, seine Abschaffung anzustreben.
derStandard.at: Eine ehemalige Mitarbeiterin des IWF und
eine französische Journalistin erheben ebenfalls Vorwürfe gegen
Strauss-Kahn. Welche Folgen könnte das haben?
Silverman: Sollte es im Fall Strauss-Kahn zu einer
Hauptverhandlung kommen, könnte die Frage, ob solche Vorwürfe zugelassen
werden dürfen, eine wichtige Rolle spielen. Nach den in New York
geltenden Beweisregeln dürfen Vorwürfe zu nicht angeklagten Taten oder
sonstigem behaupteten früheren Fehlverhalten des Angeklagten
grundsätzlich nicht von der Jury als Beweismittel berücksichtigt werden.
Eine Feststellung der Schuld muss aufgrund der harten Fakten des
angeklagten Falles getroffen werden. Die Jury darf den Angeklagten nicht
schuldig sprechen, nur weil sie eine Neigung zu entsprechenden Taten
sieht. Im Fall Strauss-Kahn wird es wahrscheinlich zu einer Kontroverse
zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen, ob solche Vorwürfe,
obwohl sie nicht direkt die angeklagte Tat betreffen, unter Berufung
auf bestehende Ausnahmeregelungen in das Verfahren eingebracht werden
können.
derStandard.at: Was sind die größten Unterschiede im Strafrecht zwischen Österreich und den USA?
Silverman: Es gibt viele Unterschiede. Um ein einfaches Beispiel zu nennen: Österreich hat ein einziges Strafgesetzbuch für das ganze Land. In den USA hingegen gibt es 52 verschiedene Strafgesetzbücher. Jeder der 50 Bundesstaaten als auch der Bund und Washington haben jeweils ein eigenes. Insofern ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, von "dem" US-amerikanischen Strafrecht zu sprechen.
derStandard.at: Wie läuft in den USA grundsätzlich ein Strafrechtsverfahren ab?
Silverman: Ein zweiter Unterschied besteht in der unterschiedlichen Ausrichtung des Strafverfahrens, insbesondere der Hauptverhandlung. Österreich hat eine sogenannte inquisitorische Hauptverhandlung, in der die Leitung und die Beweisaufnahme hauptsächlich durch den vorsitzenden Richter erfolgen. In den USA ist die Hauptverhandlung als Parteiverfahren ausgestaltet. Das Strafverfolgungsinteresse des Staates wird von der Staatsanwaltschaft, die Belange des Angeklagten werden von der Verteidigung vertreten. Staatsanwalt und Verteidiger üben die Verfahrensherrschaft zusammen aus, indem sie im Wesentlichen die Vernehmungen der Zeugen und des Angeklagten - wenn er sich äußert - durchführen.
derStandard.at: Wie viel Macht haben die Richter?
Silverman: Die Aufgabe des Richters beschränkt sich hauptsächlich darauf, dafür zu sorgen, dass die Prozessregeln eingehalten werden - z.B. nach den Regeln des Beweisrechts über die Zulassung oder Ablehnung einer Frage zu entscheiden. Insofern haben Richter in den USA, die oft mit Schiedsrichtern verglichen werden, weniger Macht als ihre Kollegen in Österreich.
derStandard.at: Wie werden in den USA die Richter bestimmt?
Silverman: Je nach Jurisdiktion unterschiedlich. Erstinstanzliche Bundesrichter werden z.B. vom Präsidenten bestellt und vom Senat bestätigt. Erstinstanzliche Richter im Bundesstaat New York hingegen werden für eine Amtszeit von 14 Jahren von der Bevölkerung gewählt. (Sigrid Schamall, derStandard.at, 26.5.2011)
EMILY SILVERMAN, J.D. (Berkeley Law), LL.M., ist Senior Researcher am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.