Wirtschaft & Recht

Bei Schulden ist der Staat ein Privilegienritter

Markus Heidinger, Christine Siegl, 24. Mai 2011, 18:26
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    foto: apa

    Zeigen die Narren der Baseler Fasnacht das wahre Gesicht der Basel-III-Eigenkapitalrichtlinien für Banken? Vor allem die anhaltende Privilegierung staatlicher Schuldner gegenüber Privaten stößt auf wachsende Kritik.

Nicht nur bei den Basel-III-Bankenregeln sind Staatsschulden besser gestellt als Unternehmenskredite

Sind diese Privilegien noch legitim, wenn Private an Staatenumschuldungen beteiligt werden?

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Die heftige und verbal zugespitzte Kritik von Erste-Group-Vorstandschef Andreas Treichl an der privilegierten Behandlung von Staaten als Schuldner bei den geplanten Basel-III-Kreditrichtlinien ließ vergangene Woche die Wogen hochgehen. Doch auch in anderen Bereichen ist die öffentliche Hand gegenüber privaten Schuldnern privilegiert - ein Zustand, der angesichts der im neuen Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) ab 2013 vorgesehenen Beteiligung privater Gläubiger bei der finanziellen Rettung von EU-Mitgliedstaaten dringend zu hinterfragen ist.

Basel III ist ein vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenes Paket an Reformmaßnahmen im Bankaufsichtsbereich, um die im Zuge der Finanzkrise offenkundig gewordenen Schwächen von Basel II zu beseitigen und das Risiko einer zukünftigen Finanzkrise zu reduzieren. Bis dieses Paket in der EU tatsächlich in Kraft tritt, werden jedoch noch Jahre vergehen.

Privatbeteiligung ab 2013

Im Kern soll durch Basel III die Eigenmittelbasis der Banken einerseits durch höhere Qualitätsanforderungen betreffend die Anrechenbarkeit als Eigenmittel und andererseits durch erhöhte Eigenmittelprozentsätze (einschließlich neuen Kapitalpuffern) verstärkt werden. Parallel dazu hat die EU für den ESM beschlossen, dass für neue Staatsanleihen ab Mitte 2013 sich im Falle einer Staatenumschuldung auch Banken und andere private Anleiheinvestoren an der Rettung des Anleiheemittenten beteiligen sollen. Derzeit bestehende Privilegierungen der öffentlichen Hand werden in Hinblick auf diese Entwicklungen zu überprüfen sein:

  • EWR-Zentralstaaten, deren regionale Gebietskörperschaften (z. B. Länder, Gemeinden, etc.) und deren Zentralbanken gelten nach derzeitigem Aufsichtsrecht de facto als risikofreie Schuldner. Risikofreie Schuldner im Sinne der Eigenmittelunterlegungsvorschriften (Risikovorsorge) der Banken sind daher nicht nur Österreich oder Deutschland, sondern beispielsweise auch Irland oder Griechenland.
  • Die Großveranlagungsvorschriften sollen verhindern, dass Banken durch Finanzierungen an einzelne Schuldner oder sogenannte Schuldnergruppen ein zu hohes Klumpenrisiko in Kauf nehmen. Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand sind hier nicht nur wiederum bei der Gewichtung privilegiert. Weitere Erleichterungen ergeben sich daraus, dass die Bestimmungen über die Zusammenrechnung von Finanzierungen bei Schuldnergruppen nicht beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden bzw. bei Schulden der EWR-Mitgliedstaaten gelten.
  • Kommunalschuldverschreibungen oder öffentliche Pfandbriefe von Banken kennzeichnen sich dadurch aus, dass sie durch einen sogenannten Deckungsstock an Forderungen und Sicherheiten "gedeckt" sind, der im Insolvenzfall der Bank eine Sondermasse zur vorzugsweisen Befriedigung der Pfandbriefgläubiger bildet. Deckungsstockfähig sind Forderungen (Kredite, Anleihen) an österreichische Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an einen anderen EWR-Mitgliedstaat oder an die Schweiz (oder von diesen garantierte Forderungen). Deckungsstockfähig sind daher beispielsweise auch Forderungen der Bank gegen Griechenland, Portugal oder Irland.
  • Zum Schutz der Anleger durch vollständige Information bedarf das öffentliche Anbot von Wertpapieren der vorherigen Veröffentlichung eines Prospektes. Von dieser Prospektpflicht ausgenommen sind jedoch Wertpapiere des Bundes und der Länder sowie vom Bund oder einem Land garantierte Wertpapiere. Weiters ausgenommen sind Anleihen von EWR-Mitgliedstaaten, Zentralbanken und Gebietskörperschaften von EWR-Mitgliedstaaten, (sowie von EWR-Mitgliedstaaten oder deren Gebietskörperschaften garantierte Wertpapiere), sofern im betreffenden EWR-Mitgliedstaat für österreichische Wertpapiere eine ähnliche Ausnahmebestimmung gilt.

Wie du mir, so ich dir

Mit anderen Worten: Bedarf das öffentliche Anbot einer österreichischen Bundesanleihe in Griechenland (oder in einem anderen EWR-Staat) keines Prospektes, dann bedarf auch das Anbot einer griechischen Staatsanleihe in Österreich keines Prospektes.

Diese ausgewählten Beispiele der privilegierten Behandlung der öffentlichen Hand in der EU als Bankenschuldner haben ihre historischen Gründe, sie spiegeln jedoch nicht den aktuellen Stand der Bonität aller Mitgliedstaaten wider. Und sobald sich private Gläubiger ab 2013 an Staatenumschuldungen in der EU beteiligen müssen, sind diese Privilegien nicht mehr zu rechtfertigen. (Markus Heidinger, Christine Siegl, DER STANDARD, Printausgabe, 25.5.2011)

RA Dr. Markus Heidinger, LL.M., ist Partner, RA MMAG. CHRISTINE SIEGL Senior Associate bei Wolf Theiss Rechtsanwälte.

Josef Speckbacher
00
25.5.2011, 13:02
Neue Werte! Der europäische Finanz-Punk

Die neue Solidarität heißt " wir nehmen es den Verantwortungsvollen und stopfen die unendlichen schwarzen Löcher der Verantwortungslosen! Die Leistungsbestrafung als System der bürgerlichen Wertevernichtung - und das in allen Belangen! Früher brauchte man dazu Kriege! Heute nur die Banken und ihre Politiker-Günstlinge!

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00
25.5.2011, 09:49
Beteiligung privater Gläubiger bei der finanziellen Rettung von EU-Mitgliedstaaten

kann mir wer erklären, wieso es für die PIGS staaten einen risiko aufschlag bei den anleihen gibt, wenn die privaten bisher sowieso garantiert kapital + zinsen bekommen?
das kann ja eigentlich nur heißen
- entweder ist der EMS PR gebrabbel
- oder der risikoaufschlag ist nur die erhöhung der subvention der von der leistung anderer lebenden.

Johann Dau
00
24.5.2011, 21:57
Schöne Analyse

...aber was man aus rechtlicher Perspektive leicht vergisst: Basel III setzt ja nur Mindestanforderungen an, intern können die Banken natürlich viel höhere Risikogewichtungen verwenden (und das werden sie auch, schon zu Basel II-Zeiten haben die meisten Banken für viele Risiken [zB CCR, also Kontrahentenrisiko] viel mehr Kapital vorgehalten, als rechtlich notwendig gewesen wäre).

Die strengen Anforderungen an Privatschuldner spiegeln die tatsächlichen Risiken wider (das hat auch Herr Treichl vergessen zu erwähnen), die Ausnahmen für Staaten sind ökonomisch nicht zu rechtfertigen, das stimmt. Aber unter den neuen Regelungen können sich die Staaten ohnehin nicht mehr darauf verlassen, dass sie die Anleihen so billig verkaufen werden können.

Christian Pongracz
01
25.5.2011, 00:14

Mich würde interessieren wieso die Banken intern da einen anderen (höheren) Anspruch (Riskiogewichtung) auf Staatsanleihen nehmen sollten? Im derzeitigen System müssen Sie für Staatsanleihen kein Eigenkapital aufweisen und das garantiert auch (!) dass sie das Kapital nie brauchen werden. Denn sobald mal was passiert würden systemimmanente Banken zerbrechen was nicht passieren darf -> Schulden werden übernommen.
Irgendwo kracht es da im ganzen System und es scheint keiner gewillt wirklich die Probleme anzugehen. (Kein Wunder, da sich die Staaten auch selbst schaden mit strengeren Regeln. Also einfach hoffen dass alles einfach weiterläuft...)

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