Wien - Die Anerkennung von Religionsgemeinschaften in Österreich soll erleichtert werden. Die zuständige Ministerin Claudia Schmied (SPÖ) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt. Demnach soll die bestehende Regelung, wonach eine Bekenntnisgemeinschaft 20 Jahre ihre Religion ausüben und zehn Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft registriert sein muss, gelockert werden.

Mit der Gesetzesänderung reagiert das Kultusamt auf einen Spruch des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Dieser hatte die Wartefristen für die staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften im Oktober 2010 aufgehoben. Solche Fristen ohne Ausnahme würden dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung widersprechen, so die Begründung. Eingebracht hatten die Klage der "Bund Evangelikaler Gemeinden" und die "Mennonitische Freikirche". Diese beiden Gruppierungen dürften allerdings nicht von der Änderung profitieren, da nach wie vor mindestens zwei Promille der Bevölkerung registrierte Anhänger sein müssen.

Der Gesetzesentwurf sieht nun alternative Kriterien für eine Anerkennung vor. So soll bald auch als Grund gelten, wenn eine Bekenntnisgemeinschaft "organisatorisch und in der Lehre in eine international tätige Religionsgemeinschaft eingebunden" ist, "die seit zumindest 100 Jahren besteht und in Österreich bereits in organisierter Form durch zumindest 10 Jahre tätig gewesen" ist. Wenn der Antragsteller in Österreich gänzlich neu auftritt, muss er zumindest seit 200 Jahren in eine international tätige Religionsgemeinschaft eingebunden sein. Bestehen bleiben die Voraussetzungen, dass Einnahmen und Vermögen ausschließlich religiösen bzw. mildtätigen Zwecken zugutekommen, eine "positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat" besteht und keine "gesetzwidrige Störung" des Verhältnisses zu anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften vorliegt.

Geregelt sind in dem Entwurf auch die Voraussetzungen für eine Aberkennung: So kann eine Religionsgemeinschaft ihren Status verlieren, wenn die Kriterien zur Anerkennung und gewisse Pflichten nicht mehr erfüllt werden sowie ein Jahr lang keine vertretungsbefugten Organe gegenüber dem Staat bestehen. Verfahren zu An- und Aberkennung von Religionsgemeinschaften sollen auf einer eigens vom Kultusamt eingerichteten Website - anstatt in der "Wiener Zeitung" - kundgemacht werden. Ein Sprecher Schmieds meinte gegenüber der APA, mit der neuen Regelung wolle man auch einen "sorgsamen Umgang der Behörden mit den Bewerbern sicherstellen". Ende der Begutachtungsfrist ist der 10. Juni. (APA)