Graz - In Graz wird seitens der Vinzenzgemeinschaft
Eggenberg mit einem rechtlichen Vorgehen gegen das vom Landtag
beschlossene und Anfang Mai in Kraft getretene generelle
Bettelverbot Ernst gemacht: Ein aus der Slowakei stammender Bettler
hat am Freitag mit Unterstützung der Gemeinschaft und vertreten von
einer steirischen Rechtsanwältin beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Beschwerde eingereicht.
"Recht auf die freie Gestaltung der
persönlichen Lebensführung"
Seitens der Vinzenzgemeinschaft hofft man, dass die
Angelegenheit
in der Herbst- oder Wintersaison des VfGH behandelt wird. Bei der
Vinzenzgemeinschaft ist man der Ansicht, dass der entsprechende
Abschnitt im steirischen Landessicherheitsgesetz verfassungswidrig
sei, "weil es gegen das Recht auf die freie Gestaltung der
persönlichen Lebensführung verstößt". Damit sei auch die Art und
Weise, seinen Lebensunterhalt zu erwerben, beeinträchtigt.
Es
verstoße auch gegen das "Recht der Freiheit der Meinungsäußerung",
denn einem armen Menschen könne nicht verboten werden, seine Notlage
im öffentlichen Raum kundzutun. Auch habe nach Ansicht von Juristen
das Landessicherheitsgesetz formale Mängel, da der Begriff
"öffentlicher Raum" nicht klar definiert sei.
Laut der Vinzenzgemeinschaft von Pfarrer Wolfgang Pucher habe
der
bewusste Bettler seit Jahren in der Steiermark um Hilfe gebeten und
dadurch seiner Familie ein menschenwürdiges Leben ermöglicht, was
ihm nun nicht mehr gewährt werde.
Bereits im vergangenen Oktober sei eine Beschwerde gegen das
Salzburger allgemeine Bettelverbot eingereicht worden, man hoffe,
dass diese noch in der Sommersession des VfGH behandelt werde, hieß
es seitens der Vinzenzgemeinschaft gegenüber der APA. Derzeit halten
sich in Graz rund 40 Roma aus dem ostslowakischen Hostice auf. Etwa
15 sind in einigen Pfarrhöfen mit Arbeiten beschäftigt, vier haben
Jobs bei Firmen gefunden, die anderen - Männer und Frauen -
verkaufen die Straßenzeitungen "Megaphon" und "Global Player". (APA)