ANC behauptet sich bei Kommunalwahlen

19. Mai 2011, 16:29

64 Prozent der Stimmen für Partei von Präsident Zuma - Zwei Drittel ausgezählt

Kapstadt - Südafrikas Regierungspartei, der Afrikanische Nationalkongress (ANC) hat sich bei den Kommunalwahlen trotz viel Kritik behaupten können. Die Partei von Staatspräsident Jacob Zuma führte nach Auszählung von etwa zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nach Angaben der nationalen Wahlkommission vom Donnerstagnachmittag mit knapp 64 Prozent der Stimmen.

Die stärkste Oppositionspartei, die Demokratische Allianz (DA), konnte demnach fast 23 Prozent erringen und damit fast sieben Prozentpunkte mehr als bei der Wahl 2006. Kleinere Oppositionsparteien verloren diesmal. Der ANC hatte vor fünf Jahren 64,8 Prozent der Stimmen bekommen. In der Provinz Western Cape und der Metropole Kapstadt schien die regierende DA ihre Stellung behaupten zu können.

Über 23 Millionen registrierte Wähler waren am Mittwoch zu Kommunalwahlen aufgerufen. Nach dem "friedlichsten Wahlkampf in der Geschichte des demokratischen Südafrika", so der Erzbischof von Kapstadt, Thabo Makgoba, war auch der Wahltag ohne Zwischenfälle geblieben.

Die Oppositionsparteien hatten auf starke Verluste des ANC gehofft, nachdem es in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Protesten der Bürger gegen die örtlichen Verwaltungen gekommen war. Die Demonstranten kritisierten vor allem den langsamen Ausbau im sozialen Wohnungsbau, Probleme bei der Müllabfuhr und der Kanalisation sowie in den Schulen. (APA)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.