Salzburg - Die Ansage der IG Kultur als österreichweite Interessensvertretung der freien und autonomen Kulturszene ist kurz und deutlich: "Mehr Kohle!". Die Interessensgemeinschaft, die in Österreich mehr als 350 Kulturinitiativen mit jährlich rund vier Millionen Besuchern vertritt, fordert für ihre etwa 1200 Angestellten eine Mindestlohnregelung.

Die Arbeit in der freien Kulturszene werde aufgrund mangelnder Ressourcen häufig von "neuen Selbstständigen" erledigt, heißt es bei der IG. Charakteristisch sei "ein hohes Maß an Selbstausbeutung".

In Anlehnung an ein von der Gewerkschaft der Privatangestellten für Vereine entwickeltes Gehaltsschema sollen beispielsweise für Tätigkeiten, die keine besonderen Vorkenntnisse erfordern, zwischen dem ersten und fünften Jahr Betriebszugehörigkeit zumindest 1300 Euro brutto für 35 Wochenstunden bezahlt werden.

Geschäftsführer oder Kuratoren sollten bis zum fünften Jahr beispielsweise 2900 Euro erhalten. Sind sie länger als 19 Jahre in der gleichen Kuturinitiative tätig, würden sie nach dem Schema der IG Kultur schon auf 4200 Euro brutto kommen.

"Mit den Fördergebern muss vereinbart werden, dass sie bei Förderungen von Personal oder Struktur die vorgeschlagenen Mindeststandards nicht mehr unterschreiten", sagt der Geschäftsführer vom Dachverband Salzburger Kulturstätten Thomas Randisek im Standard-Gespräch. Neben der für die Mindestlöhne notwendigen Aufstockung der Kulturbudgets verlangen die Kultureinrichtungen auch neue Förderprinzipien. In Hinkunft soll von Seiten der Länder, in deren Kompetenz die Kulturförderung hauptsächlich fällt, mehr auf die Erhaltung und Gründung von Institutionen wert gelegt werden und weniger Geld für Projekte fließen.

Um den Forderungen der autonomen Kultureinrichtungen näher zu kommen, hat die IG die Losung "Fair Pay für Kulturarbeit" ausgegeben. Wichtiger Punkt der bis Herbst kommenden Jahres anberaumten Kampagne sind unter anderem Politikerinterviews zum Thema, die auf einer Onlineplattform veröffentlicht werden sollen. (Thomas Neuhold/DER STANDARD, Printausgabe, 18. 5. 2011)