Korruptionsbekämpfung, Umweltschutz, Innovation und soziale Belange im Fokus
Mit dem Grünbuch zum Vergaberecht hat die EU einen breiten Prozess der
Meinungsbildung losgetreten.
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17 Prozent des BIP der Europäischen Union, also fast ein Fünftel, werden
mittlerweile aus Verträgen erzielt, deren Zustandekommen dem Vergaberecht
unterliegt. Dieser hohe Anteil unterstreicht die enorme wirtschaftliche
Bedeutung dieser Rechtsmaterie.
Daher hat sich die Europäische Kommission die Aufgabe gesetzt, das
öffentliche Auftragswesen zu modernisieren. Zu diesem Zweck hat sie gar nicht so
zentralistisch und diktatorisch agiert, wie es ihr von Kritikern häufig
vorgeworfen wird. Die Kommission hat alle Betroffenen und Interessierten mittels
eines Grünbuches eingeladen, Stellung zu nehmen und ihre Vorschläge für ein
effizientes und nachhaltiges Vergabeverfahren einzubringen. Diese
Meinungsbildung endete Mitte April.
Seitens der Kommission wurden insbesondere Themen wie Korruptionsbekämpfung,
Umweltschutz, Innovationsförderung, die Berücksichtigung sozialer Belange und
die Qualitätssteigerung verstärkt in das Vergabewesen mit einbezogen.
Das Grünbuch ist noch keine Rechtsnorm. Es stellt lediglich die Basis für den
jetzt in Gang kommenden Gesetzgebungprozess für das neue Vergaberecht dar.
Dennoch zeichnet sich ab, dass viele dieser neuen Aspekte erheblich zur
qualitativen Weiterentwicklung des Vergaberechts beitragen werden.
Einer der wesentlichen Punkte in dem Grünbuch ist die Frage, ob für KMUs und
neu gegründete Unternehmen die Teilnahme an Vergabeverfahren erleichtert werden
kann. Die Kommission sieht KMUs als "Rückgrat der EU-Wirtschaft" an und ortet
bei ihnen "im Hinblick auf Beschäftigung, Wachstum und Innovation ein enormes
Potenzial". Angedacht sind etwa die Pflicht zur Unterteilung von Aufträgen in
Lose, die Forcierung von Eigenerklärungen und die Verpflichtung, einen
bestimmten Prozentsatz des Auftragswerts an KMUs zu vergeben.
All diese Vorschläge könnten durchaus KMUs fördern, anzumerken bleibt jedoch,
dass sich durch derartige Regelungen wohl die Kosten für die Auftraggeber
erhöhen werden. Klar zeigt sich aber die europäische Tendenz, das Vergabewesen
zur Durchsetzung politischer Ziele zu nutzen.
Ein anderer wesentlicher Bereich im Grünbuch betrifft die Einbeziehung der
"sonstigen Aspekte". Dabei handelt es sich um gemeinsame gesellschaftliche Ziele
wie Umweltschutz, Innovationsförderung, Berücksichtigung sozialer Belange und
Qualitätssteigerung öffentlicher Dienstleistungen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie diese im Vergabewesen berücksichtigt werden
könnten. Entweder wird direkt im Verfahren darauf Bezug genommen
("Beschaffungstechnik"), oder es erfolgt eine Vorschreibung verbindlicher
Anforderungen für die Art der zu beschaffenden Güter und Dienstleistungen
("Beschaffungsgegenstand"). So könnte etwa ein Auftraggeber verlangen, dass die
Bieter bei der Einstellung von Personal die Gleichstellung der Ge-schlechter
gewährleisten oder eine Quotenpolitik einhalten müssen.
Einfach zu verstehen
Nach wiederholter Ansicht der Kommission auf Basis der Rechtsprechung sind
jedoch die Grundsätze des Vergaberechts, wie die gemeinschaftsrechtlichen
Grundfreiheiten, das Diskriminierungsverbot, die Grundsätze des freien und
lauteren Wettbewerbs und die Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter, auch bei
Berücksichtigung "sonstiger Aspekte" einzuhalten. Das bedeutet für Praktiker das
Problem der Konkretisierung. Denn das Vergaberecht muss so einfach zu verstehen
sein, dass es auch von Personen angewendet werden kann, die keine
Vergaberechtsexperten sind.
Hervorzuheben ist weiters, dass sich die Kommission mit der Möglichkeit
beschäftigt, das Vergabewesen zur Korruptionsvermeidung zu nutzen. Angedacht ist
dabei die Regelung von Interessenkonflikten, insbesondere die Einführung von
Definitionen zu Bereichen wie persönliche Beziehungen, Unternehmensinteressen
und Beteiligungen oder Unvereinbarkeit mit externen Tätigkeiten.
All diesen Punkten ist gemein, dass sich das Vergabewesen zunehmend von
seinen oben erwähnten Grundsätzen entfernt und vielmehr zur Umsetzung
politischer Ziele genutzt werden soll. (Michael Breitenfeld, Robert Ertl, DER STANDARD; Printausgabe, 18.5.2011)
Michael Breitenfeld ist Equity Partner, Robert Ertl Partner bei
der
Rechtsanwaltskanzlei Siemer - Siegl - Füreder & Partner. Sie sind
auf
Vergaberecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Bauvertragsrecht
spezialisiert.