Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Wie schnell kann man vom Polit-Aktivisten zum Angeklagten werden? Laut zwei Wissenschaftern, die den Tierschutzprozess und den Paragraf 278a StGB nun unter die Lupe nehmen, sehr schnell
Noch ehe das Urteil rechtskräftig ist, findet der Tierschützer-Prozess schon Niederschlag in wissenschaftlicher Aufarbeitung. Ein Forschungsprojekt des Instituts für Ethik und Wissenschaft im Dialog (IEWD) soll zeigen, ob der Mafia-Paragraph 278a StGB dazu führt, dass zivilgesellschaftliches Engagement verhindert wird - quasi als „Kollateralschaden" des Gesetzes. An der Uni Innsbruck analysiert eine Jus-Diplomandin den Prozess.
"Beweislast wird umgekehrt"
Dass die 13 TierschützerInnen nach §278a angeklagt wurden, obwohl ihnen keine Straftat nachgewiesen werden konnte, sei kein einmaliger Fehltritt - sondern ein Wesensmerkmal des Paragrafen, meint Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. „Mit diesem Gesetz wird die Beweislast faktisch umgekehrt - und damit eine der größten Errungenschaft des Rechtssystems zunichte gemacht", sagt Funk. Das Gesetz sei derart schwammig formuliert, dass damit beliebig viele Personengruppen darunter gefasst werden könnten - und nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, terroristische Vereinigungen und kriminelle Organisationen.
„Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sein Engagement lieber bleiben lassen", folgert der Jurist Eberhart Theuer, der dieser Forschungsfrage gemeinsam mit dem Ethiker Erwin Lengauer in den nächsten Jahren fächerübergreifend nachgehen wird.
Nicht nur Briefmarkensammeln
Eine fatale Entwicklung, wie Studienleiter Peter Kampits, Universitätsprofessor für Philosophie an der Uni Wien, betont: „Die Zivilgesellschaft ist in Österreich ohnehin ein zartes Pflänzchen." Vereine wie die Freiwillige Feuerwehr oder BriefmarkensammlerInnen seien „zwar nichts Schlechtes, aber eine Zivilgesellschaft braucht Bürger, die auch das staatliche Handeln in Frage stellen." Demokratien seien darauf angewiesen, „dass sie von ihren Bürgern auch kritisch beleuchtet und unterlaufen werden", so Kampits.
Untersucht wird im Forschungsprojekt auch, wie Organisationsstraftatbestände in anderen Ländern konstruiert sind und ob sie ähnlich kritisch gesehen werden.
In Österreich ist es laut Funk höchste Zeit für eine Gesetzesänderung: Anhand des Tierschützerprozesses „sehen wir zum Greifen nahe, wie rechtliche Instrumente der Beliebigkeit ausgeliefert werden. Da schrillen alle Alarmglocken." Große Hoffnungen, dass die Politik der Kritik der Wissenschaft folgt, hegt Funk jedoch nicht: „Die Politik springt nur dann auf den Fachdiskurs auf, wenn sie es für opportun hält." (Maria Sterkl, derStandard.at, 17.5.2011)
Aktivisten entrollten Transparent auf Befreiungsdenkmal am Innsbrucker Landhausplatz
Verein gegen Tierfabriken lud zu Podiumsdiskussion und Buchpräsentation "Staatsgewalt"
Das Tierschützerverfahren ist noch nicht zu Ende. Die acht rechtskräftig freigesprochenen Aktivisten wollen pro Person mehr als 100.000 Euro vom Staat. Die fünf anderen, die weiter - etwa wegen Nötigung - angeklagt sind, haben beim Oberlandesgericht berufen
Anklage wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Verleumdung
Weil er mit einer Geste einen Schuss auf Tierschützer andeutete, hat ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt nun großen Ärger. Der Beweis für die Entgleisung wird in der ORF-Sendung "Am Schauplatz" ausgestrahlt
Fall soll vor Schöffensenat neu aufgerollt werden
Fortführungsantrag gegen Polizeibeamte nicht aufgegriffen - Scharfe Kritik von VGT-Obmann Balluch
VGT-Obmann erhielt nach eigenen Angaben 35.000 Euro
Ministerialentwurf soll noch im Sommer in Begutachtung gehen
Geteilte Ansichten zu Karls Paragraf-278a-Entschärfung
Vierzehn Monate nach dem Freispruch von 13 Tierschutzaktivisten hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt diese am Freitag teilbestätigt
Die lang angekündigte Entschärfung des Antimafiaparagrafen 278a wird konkret. Im STANDARD-Gespräch erläutert Ministerin Beatrix Karl, wie ihr Änderungsvorschlag aussieht
Neues, scharfes steirisches Jagdgesetz gegen Protestaktionen von Tierschützern bei Gesellschaftsjagden
Staatsanwalt bleibt bei Kernbeschuldigungen gegen Aktivisten
Schriftliche Begründung der Freisprüche auf 385 Seiten - Nun muss Staatsanwalt entscheiden
Wolfgang Schweiger habe nicht wissentlich einen falschen Befund erstellt, so die Begründung
Preis geht auch an Schriftsteller Stephane Hessel und Psychiater Gaetano Benedetti
Bisheriges Entschädigungsgesetz speise Betroffene laut Peter Pilz "mit Almosen ab"
Nach Übergabe des Urteils wird über Berufung entschieden - Richterin Sonja Arleth wird nicht mehr öffentlich verhandeln
Die ehemals Angeklagten warten noch immer auf ein Urteil - Ob es bei Freisprüchen für alle bleibt, ist ungewiss
Petition fordert Entschädigung für Verfahrenskosten im Falle eines Freispruchs
Beim Standard-Montagsgespräch über den Mafiaparagrafen 278a zeigte sich der Vertreter des Justizministeriums novellierungsfreudiger als zuletzt – Die Risiken der geltenden Bestimmung nahmen viel Raum ein
Nach den Freisprüchen im Prozess präzisiert Richterin Sonja Arleth ihre Sicht: von krimineller Organisation keine Spur
"§278a - Gemeint sind wir alle!" von Christof Mackinger und Birgit Pack
Wolfgang Handler wurde zum ersten Staatsanwalt in Wiener Neustadt bestellt
Die Fragestellung ist zumindest fragwürdig.
Engagement für eine Sache einerseits und Handeln innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen sind zwei unabhängige Themen.
Beispiel:
Wenn ich beispielsweise einen Ladendieb umbringe, dann habe ich mich auch für etwas engagiert, habe aber trotzdem den zulässigen gesetzlichen Rahmen verlassen.
Insofern hat ein Prozess den Zweck, rechtlich unzulässiges Verhalten im Sinne einer Schuld festzustellen und auch mit entsprechender abschreckender Wirkung auf Straftäter zu sanktionieren.
"engagiert" hat in diesem falle den kontext des "tierschützerprozesses", natürlich im weitläufigeren sinne, aber sicher nicht:
"Wenn ich beispielsweise einen Ladendieb umbringe, dann habe ich mich auch für etwas engagiert, habe aber trotzdem den zulässigen gesetzlichen Rahmen verlassen. "
war nichts als eine schier endlose Fortsetzung des noch zu Prozessbeginn völlig ergebnislosen Ermittlungsverfahrens UND ein, schlußendlich von Polizei und StA verlorenes Katz-und-Maus-Spiel um die an sich gesetzlich verankerte Akteneinsicht.
Außerdem wurde, als krönender Abschluß vom Gericht keinerlei Schuld festgestellt. Trotzdem war der Prozess als solcher eine so unglaubliche wie unrechtmäßige Bestrafung.
Wie missbrauchbar dieses Gesetz ist zeigt die Diskussion um das Rauchverbot
http://derstandard.at/plink/129... id19643127
Mit dem Paragraphen kann man eben leicht drohen.
vorratsdatenspeicherung, lauschangriff, mafiaparagraf...
in ein paar jahren wird es durch verarmung der massen (prekäre arbeitsverhältnisse, arbeitslosigkeit, geringe pensionen, einkommenskluft...) zu unruhen kommen und durch all diese gesetze wird der schutz der reichen und mächtigen vorbereiten, nicht mehr und nicht weniger....
leider!
Wenn es soweit kommen sollte (und ich glaube an keine Revolution in Österreich solange es genug Schnitzel gibt) dann brechen Machtstrukturen recht schnell zusammen, außer vielleicht bei der övp wenn sie sich auf Stammesloyalitäten wie Gaddafi oder Sektenloyalitäten wie Assad stützen kann.
Der Vorteil: Nach einem solchen Umsturz könnte man der alten Politelite nach § 278a problemlos den Prozess machen...
Wenn es tatsächlich so vorgesehen gewesen wäre, dann wäre es auch dahingehend formuliert. Zufälle sind in der Gesetzwerdung eher selten, meistens stehen handfeste Interessen dahinter, wenn ein Gesetz schwammig oder missverständlich formuliert ist.
Sollten die Sicherheitsbehörden an diesem Gesetz mitgefeilt haben, ist sicher kein Irrtum dabei.
die Verantwortlichen gehören verurteilt. Ich denke es gibt auch eine erdrückende Beweislast gegen die Verantwortlichen in Polizei und Justiz. Aber bitte nicht immer vom Faschismus reden, davon sind wir weit entfernt und werden es auch bleiben.
Der Staat wird mit größeren Bollwerken und Truppen bestürmt als verteidigt, da verwegene und verruchte Menschen durch eine kleine Geste und sogar auf eigene Veranlassung gegen den Staat aufgebracht werden; die anständigen Bürger sind auf irgendeine Art träger, kümmern sich nicht um die Anfänge politischen Unheils und werden schließlich erst durch die Unausweichlichkeit selbst aufgerüttelt, so dass sie selbst manchmal durch ihr Zögern und durch ihre Trägheit, während sie sogar unter Verlust ihres Ansehens die Ruhe behalten wollen, beides verlieren. Diejenigen aber, welche die Vorkämpfer des Staates sein wollen, bleiben sich nicht treu, wenn sie zu leichtfertig sind; wenn sie zu ängstlich sind, lassen sie den Staat von vornherein im Stich: nu
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.