Aus verfassungsrechtlicher Sicht Vergabe der doppelten Staatsbürgerschaft möglich
Wien/Bozen - Nach der negativen Stellungnahme des
Innenministeriums (derStandard.at berichtete) hat das Bundeskanzleramt in Wien keine
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vergabe der
österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler. Nach
Informationen der Landtagsfraktion "Süd-Tiroler Freiheit" vom Montag
werde in der Stellungnahme festgestellt, dass es aus
verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Vergabe der
österreichischen Staatsbürgerschaft an Südtiroler gebe und eine
solche nicht gegen die österreichische Verfassung verstoße.
Der Petitionsausschuss des Parlaments hatte vom Innen- und
Außenministerium, sowie vom Bundeskanzleramt eine Stellungnahme zur
Thematik eingefordert. Dabei soll eruiert werden, welche
Gesetzesanpassungen notwendig wären, um die doppelte
Staatsbürgerschaft für die Südtiroler zu ermöglichen. Mit der
Stellungnahme des Bundeskanzleramtes sei nun bestätigt, dass es aus
verfassungsrechtlicher Sicht absolut möglich wäre, den Südtirolern
die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, betonte LAbg.
Sven Knoll. Eine Verfassungsänderung wäre "ungemein schwieriger", als
eine einfache Anpassung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, betonte der
Landtagsabgeordnete der "Süd-Tiroler Freiheit". (APA)