Bandion-Weisung könnte obsolet sein

11. Mai 2011, 20:05

Beatrix Karl lässt die Weisung ihrer Vorgängerin in der Causa Grasser prüfen

Wien - Die Weisung von Ex-Justizministerin Claudia Bandion Ortner (ÖVP) in der Causa um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, derzufolge die Staatsanwaltschaft bis Sommer über Anklageerhebung bzw. Einstellung des Verfahrens entscheiden soll, liege auf Eis, hatte jüngst Oberstaatsanwalt Werner Pleischl dem "Wirtschaftsblatt" gesagt.

Er hatte eine schriftliche Präzisierung der Weisung erbeten. Dies sei aufgrund des Wechsels an der Ministeriumsspitze nicht erfolgt. Im Zuge der Regierungsumbildung folgte Beatrix Karl (ÖVP) Bandion Ortner als Justizministerin nach.

Die lässt nun laut "Kurier" Bandions Anordnung prüfen. De facto gäbe die neue Ministerin der Justiz jetzt wieder freie Hand: Man sei, sagt Oberstaatsanwaltschafts-Chef Pleischl laut dem Bericht übereingekommen, "dass diese Weisung bzw. die Ankündigung einer Weisung für unsere Arbeit jetzt nicht maßgeblich ist". (red)

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13 Postings
Maria Bergen
01
13.5.2011, 19:54
SEHR GUT

Staatsanwaltschaft, lasst euch alle Zeit die ihr braucht um Licht ins Dunkel dieser Angelegenheit zu bringen. Lasst euch nicht drängen, irgendwann findet ihr den Fehler den KHG gemacht hat, irgendwann wird jemand reden oder leaken.
Denn supersauber ist die Provision keinesfalls, sonst wäre es nicht notwendig gewesen, das Geld auf die verschlungenen Wege zu schicken.
Also: dran bleiben!!!

unbequem
00
13.5.2011, 12:48
Frage:

Seit wann hemmt eine Bitte um " Präzisierung " einer Weisung die Folgeleistungspflicht der die Beamtenschaft unterliegt? Wenn es keine den Strafrecht wiedersprechende Inhalte in der Ministerweisung gibt ist vom Beamten diese zu befolgen außer der/ die Minister/in verfügt zwischenzeitig was anderes.
Manchmal bekommt man das Gefühl , dass sich die STA in ihren Kompetenzen maßlos überschätzt! Oder sich permanent Agenden anmaßt die ihr nicht zustehen.....
Wo gibt es das Institut der " Präzisierung mit Aufschiebender Wirkung (auf Eis legender Wirkung)" auf das sich der Herr Oberstaatsanwalt scheinbar beruft?
Ich mag jetzt nichts hören ala`: Weil es so Usus bis jetzt war !!!!!

Wolfgang Lederbauer1
01
12.5.2011, 10:58
Die Weisung von Ex-Justizministerin Claudia Bandion Ortner (ÖVP) in der Causa um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, derzufolge die Staatsanwaltschaft bis Sommer über Anklageerhebung bzw. Einstellung des Verfahrens entscheiden soll liege auf Eis...

Teil 3:

Vor einem halben Jahr wurde angeregt, die Wahrnemungsberichte des Rechnungshofs über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften genau zu analysieren. Welches Ergebnis diese Anregung gebracht hat ist derzeit nicht bekannt.

http://so-for-humanity.com2000.at SFH-3781 etc.

Wolfgang Lederbauer1
01
12.5.2011, 10:57
Die Weisung von Ex-Justizministerin Claudia Bandion Ortner (ÖVP) in der Causa um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, derzufolge die Staatsanwaltschaft bis Sommer über Anklageerhebung bzw. Einstellung des Verfahrens entscheiden soll liege auf Eis...

Teil 2:

In diesem und anderen Fällen ist eine Bestimmmung der Strafprozessordnung von entscheidender Bedeutung:

Anklagegrundsatz

§ 4. (1) Die Anklage obliegt der Staatsanwaltschaft, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Staatsanwaltschaft hat für die zur Entscheidung über das Einbringen der Anklage notwendigen Ermittlungen zu sorgen, die erforderlichen Anordnungen zu treffen und Anträge zu stellen. Gegen ihren Willen darf ein Strafverfahren nicht geführt werden.

(3) Die Entscheidung des Gerichts hat die Anklage zu erledigen, darf sie jedoch nicht überschreiten.

http://so-for-humanity.com2000.at SFH-3781 etc.

Wolfgang Lederbauer1
01
12.5.2011, 10:55
Die Weisung von Ex-Justizministerin Claudia Bandion Ortner (ÖVP) in der Causa um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, derzufolge die Staatsanwaltschaft bis Sommer über Anklageerhebung bzw. Einstellung des Verfahrens entscheiden soll liege auf Eis...

Teil 1:

"Die lässt nun laut "Kurier" Bandions Anordnung prüfen. De facto gäbe die neue Ministerin der Justiz jetzt wieder freie Hand..."

Die Weisung von Ex-Justizministerin Claudia Bandion Ortner war durchaus problematisch: Anklagerhebung oder Einstellung.

Wäre es nicht viel wichtiger gewesen, sich von der Staatanwaltschaft über den Verlauf und über ein Zwischenergebnis der Ermittlungen informieren zu lassen? Erst danach sollte eine solche Weisung ggf. erfolgen.

http://so-for-humanity.com2000.at SFH-3781 etc.

Aguirre74
 
01
11.5.2011, 23:18

Kann mans jetzt endlich verjähren lassen?

Dazu folgendes:
00
12.5.2011, 11:40

Das kann man schon lange nicht mehr, weil die Verdächtigen bereits vernommen worden sind und die Verjährung somit gememmt ist.

Wolf X
10
12.5.2011, 12:52
Lauter Memmen!

Wenn man wirklich will, schützt auch eine Vernehmung nicht vor Verjährung - siehe Berlusconi.

The man
02
11.5.2011, 21:44
Wie sagte Schüssel mal so schön

Was mein Vorgänger gesagt oder versprochen hat ist irrelevant.

Tornos
10
11.5.2011, 20:43

Schade, daß Claudia so schweigsam geworden ist in letzter Zeit. Sie könnte uns sicher noch viel schenken!

Walter Kaiser.
25
11.5.2011, 20:52
Die ist wieder so unbedeutend wie vorher.

Was interessiert sie an unbedeutenden Menschen?

Tornos
14
11.5.2011, 21:06

Der Schaden den sie angerichtet hat ist gar nicht unbedeutend wie Sie vielleicht denken!

Walter Kaiser.
23
11.5.2011, 21:12
Der ist beträchtlich.

Aber was nützt das ihre Aussage dazu? Es sei denn, in einem Gerichtsverfahren oder einem parlamentarischen U-Ausschuss.

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