Schieles "Häuser am Meer": Teilerfolg fürs Leopold-Museum

11. Mai 2011, 12:47
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    foto: leopold museum

Einigung nur mit der Enkelin nach Jenny Steiner

Wien - Seit zehn Jahren weiß Elisabeth Leopold, Witwe nach Rudolf Leopold, dass Häuser am Meer von Egon Schiele NS-Raubkunst ist: Das Gemälde gehörte Jenny Steiner, es wurde 1938 beschlagnahmt und 1941 im Dorotheum versteigert. 1955 kaufte Rudolf Leopold das Bild von privat.

Damals, Anfang 2001, traf Elisabeth Leopold die Enkelin von Jenny Steiner im Café Imperial. Und schon damals war diese einem Vergleich nicht abgeneigt. Rudolf Leopold forderte aber, dass nicht nur sie, eine Drittelerbin, sondern auch alle anderen Erben das Angebot akzeptieren müssen. Sie akzeptierten jedoch nicht - bis heute: Die beiden Erbengruppen lehnten, wie berichtet, das Angebot in der Höhe von fünf Millionen Dollar pro Drittelerbe ab. Die betagte Enkelin hingegen willigte ein.

Nach zehn Jahren also kann die Stiftung einen Erfolg verbuchen: Am Mittwoch wurde die Einigung mit der von Alfred Noll vertretenen Enkelin bekanntgegeben. Bei der Pressekonferenz sprach man von einer "fairen und gerechten" Lösung. Um zu dieser zu kommen, seien, so die überschwängliche wie metaphernreiche Presseerklärung, "beide Seiten über ihren Schatten gesprungen". Noll bezeichnete die Verhandlungen als "Rückgabespiel". Mit dem Ausgang sei er zufrieden: Die Summe sei mehr als befürchtet, weniger als erhofft. Häuser am Meer wird nun mit einem Begleittext zur Provenienz versehen.

Für die Stiftung Leopold bedeutet die Einigung einen Durchbruch. Denn die Naturalrestitution, jahrelang von der Israelitischen Kultusgemeinde gefordert, ist vom Tisch. Und auch der Vorschlag, das Bild zu versteigern und den Erlös in einem bestimmten Verhältnis zu teilen, kann nun nicht mehr umgesetzt werden.

Mit den beiden Erbengruppen wird aber wohl weiterverhandelt werden müssen. Helmut Moser, der Vorsitzende der Stiftung, betonte, dass alle drei Erben "gleich behandelt" würden. Dies kann zweierlei bedeuten: dass die fünf Millionen Dollar pro Erbe wirklich das maximale Angebot sind oder dass die Enkelin eine Nachzahlung erhält, falls die anderen Erben ein bessere Ergebnis erzielen. Um den Vergleich finanzieren zu können, bringt man jedenfalls ein "Opfer", wie sich Elisabeth Leopold ausdrückte: Man versteigert Häuser mit bunter Wäsche.

Die nächste Sitzung der Michalek-Kommission findet am 9. Juni statt. Diethard Leopold, der Sohn, glaubt nicht, dass in dieser weitere Werke als "rückgabewürdig" eingestuft werden. Nochmals aufgerollt wissen möchte er den Fall Mayländer. Dabei geht es um vier Schiele-Blätter, die Rudolf Leopold von Etelka Hofmann erwarb. Diese gehörten einst Karl Mayländer. Laut Diethard Leopold sei Hofmann rechtens in den Besitz gekommen, da sie die Lebensgefährtin war. Ein Testament verfasste Mayländer vor der Deportation aber nicht.   (Thomas Trenkler / DER STANDARD, Printausgabe, 12.5.2011)

sandra 0101
410
11.5.2011, 17:28
...fair und gerecht...

Ein Restitutionsanwalt nimmt das Wort „fair und gerecht“ in den Mund. Das finde ich toll! Und er vergisst auch nicht zu erwähnen, dass Rudolf Leopold und das Leopoldmuseum keine Schuld an diesen verfahrenen und langwierigen Verhandlungen haben. Erinnere mich noch daran, dass sich der Sammler schon Jahre vor seinem Tod gerne verglichen hätte. Erinnere mich auch an Ariel Muzikant, der aber eine solche Lösung immer hintertrieben hat. Die IKG als Erbenvertreter lernt nicht dazu und macht leider immer in der gleichen Form weiter :-(. Alle anderen Beteiligten haben sich ganz offensichtlich bemüht und bewegt.

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