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Der Tierschützerprozess in Wiener Neustadt endete mit Freisprüchen. Viele Medien beschrieben dies als Fehlleistung der Justiz. In Fernsehnachrichten fiel sogar die Behauptung, diese Freisprüche seien eine "Blamage für die Justiz". Die öffentliche Meinung schließt sich dem großteils an.
Vieles an diesem Prozess ist hinterfragbar. Das beginnt bei seiner gesetzlichen Grundlage, dem "Mafiaparagraphen" und endet noch lange nicht bei Verwirrungen um Gutachter, Verfahrensdauer und Prozessöffentlichkeit. Häufiger Vorwurf ist die Behauptung, der Strafantrag wäre ungerechtfertigt gewesen, was durch die Freisprüche bewiesen sei. Nun ist der Staatsanwalt zur objektiven Beurteilung eines Sachverhalts verpflichtet und nur zur Anklageerhebung berechtigt, wenn der von ihm ermittelte Sachverhalt eine Verurteilung wahrscheinlich macht. Beurteilungsbasis ist nicht sein Gerechtigkeitsempfinden sondern die Gesetzeslage: hier der Mafiaparagraph. Findet das vorgeworfene Verhalten im Gesetzestext möglicherweise Deckung, hat er den Strafantrag zu stellen (Anklage zu erheben) - und zwar unabhängig von seiner persönlichen Meinung.
Die endgültige Überprüfung des Verdachts und Beurteilung einer Strafbarkeit nimmt aber erst das Gericht vor. Sie obliegt also nicht dem Staatsanwalt, sondern dem Strafgericht. Dazu muss sich der Verdächtige einem förmlichen Strafverfahren unterwerfen. Das ist unangenehm, aber rechtsstaatlich erforderlich und in der Regel auch zumutbar. Existenzbedrohend ist es üblicherweise nicht. Wer sich keinen Verteidiger leisten kann, erhält einen Rechtsanwalt zugeteilt, ohne für dessen Tätigkeit zahlen zu müssen (ein Recht, von dem nach Medienberichten neun der Wiener Neustädter Beschuldigten Gebrauch machten).
Die Zeitversäumnis aufgrund der Teilnahme an diesem Verfahren bedroht die Existenz des Beschuldigten regelmäßig nicht, denn Strafverhandlungen dauern meist bloß wenige Stunden (zugegeben ist dies beim Tierschützerprozess wegen seiner untypisch langen Verfahrensdauer anders). Bleiben die Anwaltskosten des Beschuldigten und ihr sehr eingeschränkter Ersatz bei einem Freispruch.
Notwendige Strafverfolgung
Diese Einschränkung ergibt sich aus dem Gesetz, dessen Inhalt nicht die Justiz bestimmt, sondern immer noch die Politik, die diesen Aspekt eines gerechteren Rechtssystems dem allgegenwärtigen Spargedanken untergeordnet hat. Das ist eine von der Justiz unverschuldete politische Werteentscheidung, die das Wahlvolk offenbar duldet. Gleiches gilt übrigens für die zweifelhafte Rechtsgrundlage dieses Verfahrens, von der die Politik nun völlig überrascht ist, obwohl sie diese selbst geschaffen hat.
Wie notwendig Strafverfolgung auch in Zweifelsfällen ist, zeigt ein anderes aktuelles - selbstverständlich weder hinsichtlich der vorgeworfenen Taten noch der Personen der Beschuldigten vergleichbares - Verfahren: der derzeit in München stattfindende Prozess gegen John Demjanjuk, der an der Ermordung von mindestens 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibór beteiligt gewesen sein soll. Viel ließe sich gegen dieses Verfahren argumentieren: Demjanjuk, ein schwerkranker, Greis, wurde bereits einmal wegen seiner Beteiligung am Holocaust zum Tode verurteilt und anschließend freigesprochen. Dazwischen musste er fünf Jahre lang auf seine vermeintlich sichere Hinrichtung warten. Er war das vielleicht kleinste Rädchen im monströsen Getriebe der ekelhaften Nazi-Mordsmaschinerie. Und das vielleicht nicht einmal freiwillig, sondern, um als gefangener und halbverhungerter Sowjetsoldat sein nacktes Leben durch Dienst in SS-Hilfsmannschaften zu retten. Seine Resozialisierung - das zentrale Element modernen Strafrechts - scheint ausgeschlossen (dem 91-jährigen verbleibt dazu wenig Lebenszeit) und sinnlos (seine Tatwiederholung ist ausgeschlossen). Dass seine Verurteilung andere Täter vor neuerlicher Tatbegehung abschreckt (ein weiteres Element modernen Strafrechts) ist unwahrscheinlich. Und Rache? Sie sollte in einem modernen Strafsystem keine Rolle spielen.
Kein Ruhmesblatt, ...
Und doch ist alleine die Tatsache, dass dieses Verfahren geführt wird, höchst bedeutsam. Die deutsche Justiz kann endlich richtig machen, was sie (ebenso wie die österreichische) zu lange falsch gemacht hat. Gebrechliche Angehörige der Ermordeten erleben endlich ein klein wenig Genugtuung. Täter und unbelehrbare Gesinnungsgenossen müssen erfahren: Dieser Mord verjährt nie und ab jetzt beobachten wir euch ganz genau - ungeachtet eures Alters und Gesundheitszustands. Und die Gesellschaft muss sich noch einmal mit ihren Abgründen, aber auch mit dem beschämenden späteren Umgang damit auseinandersetzen.
Zugegeben fehlen den meisten heutigen Strafverfahren derart hehre Grundlagen. Aber hat nicht die Mehrheit der Österreicher ein stark ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis?
Auch dieses kann nur befriedigt werden, wenn die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung bereit steht, auch wenn auf den ersten Blick nicht alles für die Schuld des Verdächtigen spricht.
... aber auch keine Blamage
In München ist schon die Tatsache bedeutsam, dass überhaupt ein Strafverfahren gegen Demjanjuk stattfindet. Das bald zu erwartende Urteil wird - unabhängig seines Inhalts - diese Bedeutung kaum mehr erreichen können. Umgekehrt wäre in Wiener Neustadt die Verfahrenseinleitung vielleicht verzichtbar gewesen (aber wer von uns kennt schon detailliert die Ermittlungsakte und Entscheidungsgrundlage des Staatsanwalts?).
Doch ist es nicht für die Gesellschaft insgesamt beruhigend, dass ein Staatsanwalt auch gegen starken Widerstand ein nach seiner Beurteilung zu bestrafendes Verhalten weiter verfolgt und der genauen, objektiven Beurteilung durch ein unabhängiges Gericht zuführt (wie wir es ja auch in den vielen Wirtschaftsstrafverfahren der letzten Zeit wünschen würden)?
Und ist es aus rechtsstaatlichen Aspekten nicht noch beruhigender, wenn dieses Gericht nach gewissenhafter Prüfung und ausführlicher Rechtfertigungsgelegenheit für die Beschuldigten die Anklage als ungerechtfertigt erkennt?
Dshalb ist der Tierschützerprozess kein Ruhmesblatt, genausowenig aber eine Blamage für die Justiz.
Vielmehr hat er gezeigt, dass ihre Organe die ihnen gesetzlich zugedachten Aufgaben erfüllen. Die möglicherweise unbefriedigende Gesetzeslage hat sie dabei einzuhalten, solange sie besteht. Blamiert hat sich höchstens die Politik, die diese Gesetzeslage geschaffen und geduldet hat. (Sebastian Wiese/DER STANDARD-Printausgabe, 11.5.2011)
SEBASTIAN WIESE ist Rechtsanwalt und promovierter Rechtsanthropologe in Niederösterreich.
Man muss natürlich bedenken, dass S. WIESE a priori nicht daran interessiert sein kann, die Justiz und deren "Handlager" - schreibe ich in diesem Fall bewusst überspitzt - in Grund und Boden zu kritisieren. Schließlich würde er damit seinen eigene Profession coram publico in Frage stellen und diskreditieren...
Andererseits scheint es mir schlichtweg zu simpel, den "Skandal Tierschützerprozess" nur als Versagen bzw. Blamage der Politik zu interpretieren! Man sollte nicht vergessen, dass sich im Vorfeld (Ermittlungen) und auch während des Prozesses selbst offensichtlich sowohl die Exekutive als auch die Staatsanwaltschaft "als willfährige und hilfreiche Zuträger und Verbündete" eines bestimmten Zirkels erwiesen und betätigt haben!
Die Rechtsprechung hat ja eh im Sinne der Medien geurteilt. - Die Angeklagten wurden freigesprochen, die Straftaten wie Eigentumsdelikte, Bedrohung etc. wurden ja begangen. Nur von wem? Und wem kann ich etwas nachweisen. - Die größten Verbrecher gehen frei wenn ihnen nichts nachgewiesen werden kann oder zumindest die Indizien klar sprechen. Das ist ja ok in einem Rechtsstaat. - Die Bildung einer kriminellen Organsiation ist sowieso Neuland.
praktisch immer wenn in einem nick die worte "denker", "intellekt", "weisheit" u.ä. vorkommen, kann man mit beinah 100%iger sicherheit von einer kryptokatholischen oder sonstigen engstirnigen welt sicht ausgehen, von einem besitzstandswahrer, der im gemachten nest sitzt und etwas von "wohlerworbenen rechten" dazu faselt, der auf alle, die er für irgendwie nicht gleichwertig hält (und das sind die meisten) nur verachtung übrig hat und der eine stramme law-and-order-haltung gegen alle ansichten pflegt, die nicht seinen kleinbürgerlichen ansprüchen genügen.
und du machst da überhaupt keine ausnahme, wie ich feststelle.
wie bitte, WAS??????
also in allen medien die ich konsumiere (bitte, abgesehen vielleicht von krone, ganze woche, heute und konsorten, die lese ich nicht) wurde nicht der freispruch als "blamage für die justiz" gesehen, sondern (zurecht!) das gesamte spektakel, angefangen von der unsäglich peinlichen anklage vermittels mafiaparagrafen, über das kasperltheater mit den gutachtern, bis hin zur überforderten vorsitzenden (die sich auf diese weise nachdrücklich der VP als künftige justizministerin empfahl... ;oP )
die freisprüche waren der *einzig* akzeptable ausgang und das einzige, was daran *kein* "justizversagen" war!
und IMHO wurde es auch von keinem einigermaßen denkenden journalisten je anders behauptet.
In der Theorie bekommt man eh einen Anwalt vom Staat, wenn man ihn sich nicht leisten kann, in der Theorie dauern Strafverfahren eh nur kurz, in der Theorie schätzt der Staatsanwalt die ihm vorliegenden Ermittlungsergebnisse ein und handelt danach.
Die schöne Theorie hilft aber nicht jenen, die in der Praxis sich die Anwälte selber zahlen müssen, wenn sie eine kompetente Verteidigung in einem komplexen Thema haben wollen, die von Monsterprozessen aus dem normalen Leben gerissen werden, aufgrund von einseitigen Ermittlungen, zurückgehaltenen Ermittlungsergebnissen und Anklagen nach der Devise "trotzdem".
Dieser Prozess ist eine Blamage für die Justiz gewesen, weil er zeigte das die schöne Theorie oft nichts mit der Praxis zu tun hat.
100% Zustimmung.
Und das mit dem "Anwalt gratis wenn man sich keinen leisten kann" ist übrigens auch so eine Sache. Meine privat angesparte Altersvorsorge wäre zB futsch, wenn man mir so einen Prozeß anhängt - denn ein bisschen "Vermögen" hab ich ja. Auf diese Tour kann man also wirklich einen Menschen wirtschaftlich langfristig ruinieren.
aber mit verlaub, warum wendet dann kein sta den mafiaparagrafen auf z.b. die övp an?
die indizien sprächen eine deutliche sprache, seit 2000.
inneministeriium, verkehrsministerium, aussenministerium, das land nö, usw.
denn wenn sie richtig bemerken, der sta ist verpflichtet
solchen dingen nachzugehen, warum geht er der vp nicht nach?
schüssel, strasser, platter, prokopp, einige staatssekretäre.
Die Staatsanwaltschaft soll sich die OeVP mit allen ihren diversen kriminellen Subunternehmungen vom Schuesselei-Interregnum bis Strasser vorknoepfen! Die OeVP kann sich ja den "promovierten Rechtsanthropologen in Niederösterreich"
SEBASTIAN WIESE als Pflichtverteidiger nehmen...
auf die Verhandlungsführung der Frau Rat, das erwiesenermaßen teilweise gesetzlich nicht gedeckte Operieren der SOKO, die Verhinderung der vollständigen Akteneinsicht für die Verteidigung oder die Reaktion der Richtervereinigung auf die Kritik von Frau Velten disqualifiziert sich von selbst.
Die offensichtliche Unkenntnis der praktischen Handhabung der Themen Pflichtverteidigung oder Verfahrenshilfe sind hier nur mehr das Sahnehäubchen.
1. Ungeheuerlicher Vergleich mit einem NS-Schwerverbrecher
2. Verschweigen der zahllosen Unterschlagungen von entlastendem Beweismaterial, vor allem der verdeckten Ermittlerinnen, der absurden Verdrehungen und Unterstellungen in der Anklageschrift etc. etc.
3. Kein Hinweis auf eine bis zum Anschlag voreingenommene und inkompetente Richterin sowie noch inkompetenteren, geradezu ignoranten Staatsanwalt und das Zusammenspiel der beiden
4. Kein Hinweis auf die selbst bei Vorliegen aller angedichteten Vergehen Unverhaeltnismaessigkeiten
5. etc. etc. etc.
FAZIT: Der Artikelschreiber (damnatio memoriae!) ist entweder voellig ahnungslos und uninformiert oder voellig verblendet oder gekauft. Im Fall von Letzterem wuensche ich guten Kauf bei KB.
dazu noch den demjanjuk - der mit der materie überhaupt nichts zu tun hat - hereingebracht, also schwachsinniger geht es gar nicht mehr.
wenn verdeckte ermittler über ein jahr lang eingesetzt werden und kein strafbares verhalten rapportieren können, dann erübrigt sich normalerweise ein prozeß. diesen dann doch durchzuführen, ist mißbrauch des strafrechtes - so wie schon beim briefbombenprozeß gegen binder und radl, nur daß es damals halt gegen neonazis ging, und deren staatsbürgerliche rechte eben keine lobby haben, denn um's prinzip geht es ja leider den wenigsten!
herr wiese widerspricht sich hier doch in einigen punkten. z.b.:
er behauptet anhand des verhaltens der staatsanwaltschaft beim tierschützerprozess dass die organe "ihre zugedachten gesetzlichen aufgaben erfüllen" aber andererseits spricht er in einem nebensatz an dass wir uns in letzter zeit bei vielen wirtschaftsverfahren wünschen würden. sprich: der wunsch bleibt unerfüllt
oder: er sagt zurecht dass rache im modernen strafrecht keine rolle spielen sollte. andererseits ist aber genugtuung dann doch eine begründung für ein strafverfahren. aber wo ist in diesem fall der untschied zwischen rache und genugtuung?
Herr Wiese,
im Idealfall schieben wir jegliche Verantwortung für das Handeln des Einzelnen auf die Politik. Die Folgen der politischen Verantwortung sind uns in weiterer Folge auch bekannt und vor allem welche Konsequenzen daraus folgen, nämlich keine.
Wenn die Staatsanwaltschaft Mist baut, dann hat sie auch dafür gerade zu stehen. "Untreue" sollte für öffentliche Bedienstete auch durch "Verschwendung von Steuergeld nach rein objektiven Kriterien" strafbar sein.
krankt unser Rechtssystem. Dass er kein Einzelfall ist, zeigte der Tierschützerprozess auf sämtlichen Ebenen: oberste Richtervereinigung, Justizministerium, verdeckte Ermittler, Überwachungsbeamte, Staatsanwalt, Gutachter,...
Amtsmissbrauch, Unfähigkeit (bis hin zur ungeschminkten Böswilligkeit) und auf allen Ebenen und ein Biegen und Brechen der Gesetze bis zur Unkenntlichkeit.
So etwas braucht nicht schöngeredet und verharmlost zu werden. Kein Mensch mit einem Rest von Anstand und Gewissen, niemand mit einem Sinn für Gerechtigkeit kann in diesem Prozess etwas anderes sehen als einen Skandal. Ein Skandal der unser gesamtes Rechtssystem in Frage stellt.
Ist es vielleicht so gewesen, dass einzelne Interessensvertreter das ganze losgetreten haben?
Und dann ist es ihnen wie dem Zauberlehrling ergangen.
Peter Graf wollte ein Robin Hood der Händler sein (lt. Standard Printausgabe 3.12.2010).
Hoffentlich hat hier noch niemand die Bildung einer bösen Gruppe vermutet.
;-)
Den Artikel gibt es auch online:
http://derstandard.at/128960947... rfahren-an
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