Überprüfung der Meldepflicht durch Online-Meldung personenbezogener Daten im Datenverarbeitungsregister
Mit der Einführung von Online-Meldungen personenbezogener Daten im
Datenverarbeitungsregister kann jedermann überprüfen, ob bestimmte Unternehmen
und Behörden ihrer Meldepflicht nachgekommen sind.
***
In Österreich regelt das Datenschutzgesetz 2000 (DSG), unter welchen
Bedingungen personenbezogene Daten - also alle Angaben über Betroffene, deren
Identität bestimmt oder bestimmbar ist - verarbeitet werden dürfen.
Unzweifelhaft fallen darunter Daten, die zusammen mit Vor- und Nachname einer
Person verarbeitet werden. Bestimmbar sind Daten aber bereits dann, wenn man den
Empfänger herausfinden kann, wie etwa bei der (Mobil-)Telefonnummer. Zulässig
ist die Datenverwendung dann, wenn neben der Einhaltung der allgemeinen
Grundsätze der Datenverarbeitung die rechtliche Befugnis oder gesetzliche
Zuständigkeit zur Verarbeitung vorliegt und die schutzwürdigen
Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen nicht verletzt werden.
Die Verwendung personenbezogener Daten führt grundsätzlich auch zu einer
Meldepflicht beim Datenverarbeitungsregister (DVR) der Datenschutzkommission.
Nach dem Datenschutzgesetz wird der sogenannte Auftraggeber - das ist diejenige
Person, die "Herr über die Daten" ist und daher bestimmen kann, was mit den
Daten passiert - verpflichtet, vor Aufnahme jeder Datenanwendung zu prüfen, ob
seine Datenanwendung meldepflichtig ist: Meldepflichtig ist jede Datenanwendung
außer Datenanwendungen im privaten Bereich (privates Telefonbuch oder Ähnliches)
und jene, die einer Standardanwendung entsprechen und in der Standard- und
Musterverordnung genannt sind. Bei besonders schutzwürdigen Datenarten - etwa
Gesundheitsdaten - darf die Datenverarbeitung erst nach Durchführung einer
Vorabkontrolle durch die Datenschutzkommission gestartet werden.
Bisher erfolgten diese Meldungen derart, dass von der Datenschutzkommission
herausgegebene Formulare ausgefüllt, unterschrieben und dann in der Regel per
E-Mail an das Datenverarbeitungsregister gesandt wurden.
Mit der Datenschutzgesetznovelle 2010 wurde dieses DVR-Meldeverfahren
novelliert, und es vorgesehen, dass bis spätestens Jahresende die Möglichkeit
zur Online-Meldung geschaffen werden muss. Angesichts der Tatsache, dass in den
Meldeformularen jedes einzelne verarbeitete Datum (Vorname, Nachname, Wohnsitz,
etc.) extra anzuführen ist, ist dies eine hilfreiche und praxisnahe Vorstellung
des Gesetzgebers. Nach jahrelangen Vorarbeiten läuft angeblich bereits die
Testversion dieser Software und soll bald, vielleicht schon im Sommer, für die
Öffentlichkeit freigeschaltet werden.
Jeder kann nachschauen
Diese grundsätzlich positive und benutzerfreundliche Idee führt jedoch auch
zu folgender Konsequenz: Ab Freischaltung der Online-Software wird es für
jedermann anonym und kostenlos möglich sein, im Internet die DVR-Meldungen jedes
Unternehmens oder jeder Behörde als PDF-Datei abzufragen. Es ist daher dringend
anzuraten, dass alle, die meldepflichtige Datenanwendungen betreiben, ihre
Meldungen beim Datenverarbeitungsregister auf Vollständigkeit und Richtigkeit
prüfen oder prüfen lassen. Kunden, Mitarbeiter, Betriebsräte, Konkurrenten oder
einfach sonst jeder Dritte wird in Zukunft nämlich nachschauen können, ob man
seiner Meldepflicht tatsächlich nachgekommen ist.
Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen Verwaltungsstrafverfahrens bis zu
10.000 Euro, neben der Verpflichtung zur Löschung von Daten,
Schadenersatzansprüchen und - nicht zuletzt - einer negativen Presse. (Felix Hörlsberger, DER STANDARD, Printausgabe, 11.5.2011)